Tiefbauer hat Mehrwerststeuer vergessen

Diskutiere Tiefbauer hat Mehrwerststeuer vergessen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo!!! Folgendes: Mein Tiefbauer hat mir am 14.10.2003 seine Rechnung für Bodenaushub und so weiter zugesandt... Nun, urplötzlich fällt ihm 3...

  1. Sven

    Sven

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    Hallo!!!
    Folgendes: Mein Tiefbauer hat mir am 14.10.2003 seine Rechnung für Bodenaushub und so weiter zugesandt...
    Nun, urplötzlich fällt ihm 3 Wochen später ein, das er die Märchensteuer vergessen hat..

    Muß ich den RestBetrag nun zahlen oder ist das sein Problem???

    Gruß Sven
     
  2. #2 NBasque, 09.11.2003
    NBasque

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    Ist es denn offensichtlich ?

    Haben Sie eine inkorrekte Rechnung; d.h. ohne Umsatzsteuerausweis erhalten ? Weichen die berechneten Preise von den Angebotspreise ab?

    Wenn es offensichtlich ist, daß durch ein "Versehen" die Mehrwertsteuer "vergessen" wurde, ansonsten der Angebotspreis stimmt, müssen Sie diese gegen Vorlage einer korrekten Rechnung begleichen.
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Es gibt so ne 24 Werktage-Frist, (nach Schlussrechnungsstellung) dann gilt diese als unabänderlich, ausser bei Rechenfehlern.

    Da diese Frist noch nicht verstrichen ist, ist die Nachberechnung der Mehrwersteuer ok und muss bezahlt werden.
     
  4. JDB

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    Einschränkung ala NBasque:
    Nur wenn es eindeutig ist, Herr Lebski.
     
  5. Sven

    Sven

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    Hallo!!
    Danke für die schnellen Antworten am heiligen Sonntag!!
    Es ist offensichtlich, das er die Steuer einfach vergessen hat, oder mir was gutes tun wollte(grins), er hat mir jetzt ne korrekte Nachrechnung geschickt und ich werde es dann wohl auch Überweisen.
    Aber wie ist das eigentlich, ich habe ihm ein Gewerk in blinder Vertrautheit vorbezahlt und es jetzt der Rechnung wieder abgezogen.kann ich in so einem Fall die gezahlte Mehrwertsteuer auch zurück verlangen (War eine Rechnung mit mehreren Positionen).

    Gruß Sven
     
  6. #6 NBasque, 09.11.2003
    NBasque

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    Für Dich als

    Endkunde geht es immer nur um den Bruttobetrag.

    Solltest Du einen Abschlag im voraus bezahlt haben, ziehe den bezahlten Betrag von der Bruttorechnungssumme ab.
     
  7. Sven

    Sven

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    Versteh ich nicht so ganz...
    Wenn ich also als Teilbetrag 1000€ habe und die Endsumme inkl. Steuern beträgt 5000€ kann ich dann 1000€ oder 1160€ abziehen???

    Danke nochmal
     
  8. #8 Gast217, 09.11.2003
    Gast217

    Gast217 Gast

    Wenn Du 1000€ Abschlag gezahlt hast, ziehst Du von der Schlussrechnungsendsumme (brutto) die 1000 € ab.

    Wenn Du 1160€ Abschlag gezahlt hast, ziehst Du von der Schlussrechnungsendsumme (brutto) die 1160 € ab.

    In der Summe solltest du nicht mehr und nicht weniger als den Bruttoschlussrechnungsendbetrag :) (eventuell unter Berücksichtigung von vereinbartem Skonto und/oder Abschlag) bezahlt haben.

    Viele Grüße
    Marion :)
     
  9. Sven

    Sven

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    Ja mei ist des kompliziert!!!
    also wenn ich den teilbetrag mit Mwst bezahlt habe kann ich ihn auch mit Mwst abziehen..
    Sorry das ich nochmal fragen muß
    kommt nicht mehr vor(Grins)

    Gruß sven
     
  10. #10 Gast217, 09.11.2003
    Gast217

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    Wieviel sollste insgesamt zahlen?
    Wieviel haste denn schon gezahlt?

    Marion ;)
     
  11. Eric

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    Herr Lebski, Sie meinen § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B.

    Die Vorschrift können Sie, sofern denn die VOB/B überhaupt vereinbart ist, getrost vergessen, weil es in der Regel an deren 2. Voraussetzung

    > AG muß AN auf die Ausschlußwirkung der Schlußzahlung
    schriftlich hinweisen ( gemeint: auf die Frist von 24 Werktagen
    und was der AN nach Abs. 5 zu tun hat, um die Ausschluß-
    wirkung zu verhindern )

    fehlt.

    Hier war ( bei Geltung der VOB/B ) auch deswegen nichts mit Ausschlußwirkung, da ein offenbarer Rechenfehler vorlag, § 16 Nr. § Abs. 6.
     
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