Haken vom Hängegerüst eine dauerhafte Kältebrücke?

Diskutiere Haken vom Hängegerüst eine dauerhafte Kältebrücke? im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen ein Reihenendhaus, z.Zt. sind Keller und Erdgeschoss fertig gemauert. Nun wird mit einem Hängegerüst weitergearbeitet, da noch...

  1. garp

    garp

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    Hallo,

    wir bauen ein Reihenendhaus, z.Zt. sind Keller und Erdgeschoss fertig gemauert. Nun wird mit einem Hängegerüst weitergearbeitet, da noch nicht verfüllt werden kann, bevor die Keller der anderen Häuser gemauert sind. Uns wurde nur gesagt, dass das Hängegerüst an der obersten Steinreihe eingehängt wird - jetzt haben wir festgestellt, dass die Haken in die EG-Decke eingegossen wurden und uns somit "erhalten bleiben".

    Insgesamt ragen da nun rund 25 Doppelhaken aus unserem Haus heraus, die später abgeflext werden. Gemauert wird mit 30er (0,12) Poroton und wir bekommen nur einen normalen, ungedämmten Außenputz.

    Frage 1: Ist das nicht eine heftige Kältebrücke, dass da nun in der Summe rund 65cm² Stahl unter dem Putz enden mit direktem Kontakt mit dem "warmen" Beton? Oder überbewerten wir die Wirkung und ist dies nur eine Bagatelle? Quantifizierbar?

    Frage 2: Aus statischen Gründen benötigen wir an drei Stellen einen StB-Sturz (5m + 1,5m + 1m). In der Ausführung werden die mit der Decke gegossen. Zwischen dem oben genannten Außenputz und dem StB liegen nun nur noch 5cm Perimeterdämm-Styropor. Heftige Kältebrücke oder nur eine leichte? Kann mann das quantifizieren?

    Frage 3: Vom Bauunternehmen wurde der beschriebene Maueraufbau ohne Außendämmung angeboten und wird die EnEV wohl erfüllen. Wir haben aber inzwischen doch Bedenken... Gibt es _günstige_ Möglichkeiten, die gesamte Außenhaut zumindest etwas zu dämmen? Was kostet so etwas und wie gut ist der Dämmwert? Gibt es z.B. Dämmputze? Lohnt sich das? Große Sprünge können wir uns nicht mehr leisten.

    Danke für Ihre Hilfe!

    Schönen Gruß,
    Carsten
     
  2. berndk

    berndk

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    1. die Mammut-Wärmebrücke habt ihr durch die bis an die Aussenkante geführte Betondecke, was soll da ein wenig Stahl noch ausmachen? (übrigens: der Beton ist nicht warm!)

    2. nur eine "mittlere"

    3. ob die ENEV hier wirklich erfüllt ist, kann ich nicht sagen, habe aber meine starken Zweifel.
     
  3. garp

    garp

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    Hallo berndk,

    danke schon mal.

    Verstehe ich das richtig, dass...

    * ...die vielen kleinen "Stahlstummel" mit zusammen rund 65cm² an sich keine große "Wärmeschleuder sind, ob wohl sie im zimmergewärmten (das war mit "warm" gemeint) Beton stecken?

    * ... die heftigen Kältebrücken bei uns die StB-Stürze sind, die über diese Längen nur mit 5cm, Styro gedämmt sind?

    Wenn dem so ist und man Zweifel am Erreichen der EnEV hat: Kann man _günstig_ außen noch etwas dämmen?

    Wenn die EnEV nicht erreicht wird: Muss das der Bauunternehmer tragen?

    Wir kann man prüfen, ob die EnEV nicht erreicht wird?

    Schönen Gruß,
    Carsten
     
  4. #4 Gerd K., 10.11.2003
    Gerd K.

    Gerd K. Gast

    Spätestens seit EnEV heißen Kältebrücken jetzt Wärmebrücken.

    Daß sich die wärmetechnischen Eigenschaften der STB-Decke durch die zusätzlichen Stahlanker dramatisch verschlechtern halte ich für einen ziemlichen Unsinn. Rechnen Sie einmal aus, wieviel % des Deckenquerschnittes Ihre Stahlteile ausmachen! (Je nach Abmessungen der Decke unter 1 Promille!)

    Übrigens: Was ist mit der Bewehrung in Ihrer Decke - wurden da auch Wärmebrücken berücksichtigt? - Sicherlich nicht.

    'wird die EnEV wohl erfüllen' ??? - Das sollte aber schon jetzt eindeutig festzustellen sein.
    Wenn Ihr Bauantrag nach dem 1.2.2002 gestellt wurde, so muß Ihr Gebäude die EnEV erfüllen (EnEV ist keine technische Vorschrift, sondern ein Bundesgesetz). Hierzu muß eine Wärmeschutzberechnung nach EnEV erfolgt sein, die auch Bestandteil Ihrer Baugenehmigung ist. Sie sollten darauf achten, daß diese erfüllt wird.
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    *mmmmh*

    zu 1.)

    Gerüstschlaufen Rundeisen Durchmesser 10mm kenne ich noch aus meiner Lehrzeit "aber" des war "ja" noch zu Anoduck Zeiten ... "heute" verwendet man Gerüsthülsen mit Einschraubschuh der bei der Demontage einfach rausgeschraubt wird und die Hülse Zuge mit PU verschäumt wird ... "klar" würd mir das auch ned gefallen ... "klar" kann man des als Wärmebrücke ansehn ... "ob" diese Wärmebrücke unter Kleinmist abgehandelt wird möcht ich "nicht" beurteilen ... ich sag "nur" eins: ... "im Jahr 2003 müsste die Entwicklung so weit sein das man sich über "sowas" eigentlich nimmer zu unterhalten bräuchte" (!)
    .
    zu 2.)

    "des" mindeste was ich für sowas einsetze würde wär eine XPS 60mm WLG 035 ... "aber" das müsste im Wärmeschutznachweis nach ENEV 2002 enthalten sein.

    zu 3.)

    Mauerwerk T12 30cm stark ... ich hoff das hier eine gescheite Detailplanung samt Statik mitenthalten ist ... ganz besonders bei der Deckenrandausbildung ... wenn das ganze sorgfältig ausgeführt wird ergibt das einen U-Wert von 0.36 ... "hier" mal wieder den Blick zum Wärmeschutznachweis ... das müsste natürlich dort drin enthalten sein (!) ... "aussn" Bauch raus würd ich sagen des könnte passen ... "ABER" diese Aussage ist natürlich ohne Gewähr "weil" ich diesen Wärmeschutznachweis ned kenne (!)


    MfG
     
  6. garp

    garp

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    Hallo,

    danke für diese sehr hilfreiche Information! Mir wurde der Wärmeschutznachweis noch nicht von meinem Generalunternehmer vorgelegt. Ich denke, ich muss mich definitiv darum kümmern, den endlich ausgehändigt zu bekommen, um die Bauausführung ordentlich prüfen zu können. Er wehrt sich zur Zeit noch, Detailpläne herauszugeben. Habe ich ein Recht darauf, auch alle Detailpläne zu sehen und kopiert zu bekommen?

    Aber nochmal:
    * Wenn es sich herausstellt, das die Bauusführung den Wärmeschutznachweis nicht erfüllt: Muss der Generalunternehmer (=mein einziger Vertragspartner) dafür geradestehen und ggf für eine zusätztliche Außendämmung auf seine Kosten sorgen? Oder ist das allein meine Sache?

    * Welche _günstigen_ Möglichkeiten gibt es, die Außenhaut eines Hauses zumindest etwas besser zu dämmen? Gibt es Dämmputze? Hilfen ein paar Zentimeter Styro unter'm Putz? Was kostet soetwas?

    Danke!
    Carsten
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Überschlägig produzieren die Gerüstanker einen Heizölmehrverbrauch von 3-6 Liter p.a. Die Abkühlung des Betons ist hinsichtlich Schimmelbildung unkritisch, wenn nicht mehrere ungünstige Faktoren zusammentreffen.

    Die Stürze führen zu einem Mehrverbrauch von 5-10 Litern Heizöl p.a. Gibt es keine ungünstigen Ecken, ist auch hier die Abkühlung der Innenfläche unkritisch.

    Die Lösung mit 5 cm Dämmung ist nur dann mit dem Beiblatt 2 DIN 4108 konform, wenn es sich um Dämmung der WLG 030 handelt.

    Das Hauptproblem ist ein akademisches: Bei Nichtkonformität mit Bbl. 2 darf in der Wärmebedarfsberechnung der verminderte Wärmebrückenzuschlag nicht angesetzt werden. Ist er angesetzt, verschlechtert sich der Nachweis um ca. 10%. Ist er grenzwertig gerechnet, ist der Nachweis nicht mehr erfüllt.
     
  8. Bruno

    Bruno

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    Dämmputz ist eine unwirtschaftliche Art zu dämmen. Zur Quantifizierung: Verputzen der Endgiebelwand mit 5 cm Dämmputz kostet ca. 1500-2000 € zusätzlich und spart 50-70 Liter Heizöl p.a.
     
  9. matzi

    matzi

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    Ich kann das immer nicht so recht verstehen ?

    Mir wurde der Wärmeschutznachweis noch nicht von meinem Generalunternehmer vorgelegt.

    Der Bauherr bekommt doch die Baugenehmigung vom Bauamt zugeschickt. Und da sind doch alle Unterlagen bei.Und ohne Wärmeschutznachweiß keine Baugenehmigung. Jedenfalls ist das in S-H so.
    Matzi
     
  10. Bruno

    Bruno

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    Für SH habe ich Folgendes recherchiert:

    Die unteren Bauaufsichtsbehörden sind zuständig für
    1. die Durchführung der Energieeinsparverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085), ...
    (§ 1 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Energieeinsparungsgesetz)

    Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
    (§ 70 (2) LBO SH)

    Bei Vorhaben nach § 71 Abs. 4* sowie bei den in § 71 Abs. 2* genannten Gebäuden prüft die Bauaufsichtsbehörde die bautechnischen Nachweise nicht, wenn diese von Personen aufgestellt worden sind, die die Voraussetzungen nach § 9 Abs. 2 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes erfüllen und in die Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes eingetragen sind [= Ingenieure, die in SH eingetragen sind]
    (§ 73 (4) LBO SH)

    *) freistehende Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, eingeschossige gewerbliche Gebäude bis zu 250 m2 Grundfläche und bis zu 5 m Wandhöhe, landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zu zwei Vollgeschossen und bis zu 250 m2 Grundfläche
     
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Haken vom Hängegerüst eine dauerhafte Kältebrücke?

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