Ein Grundstück-zwei Flurstücke

Diskutiere Ein Grundstück-zwei Flurstücke im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, Ich habe letztes Jahr ein Grundstück gekauft, dieses besteht aus zwei Flurstücken. Demnächst soll es bebaut werden. Das Grundstück hatte...

  1. AndyAC

    AndyAC

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    Hallo,
    Ich habe letztes Jahr ein Grundstück gekauft, dieses besteht aus zwei Flurstücken. Demnächst soll es bebaut werden.
    Das Grundstück hatte ich von einem Bauunternehmer gekauft, der das ganze Gebiet erschlossen hat. Im Auftrag dieses Bauunternehmers wurde auch von einem Vermessungsbüro das Grundstück nun vor kurzem vermessen und die Grenzpunkte gesetzt. Es fand auch ein Granztermin mit dem Vermesser vor einigen Tagen statt. Jetzt schreibt er mir, im Hinblick auf eine Baugenehmigung sei es besser, die beiden Flurstücke zu vereinigen.
    Bei Kauf hatte ich den Notar bereits schonmal daruf angesprochen und er meinte es sei völlig unerheblich ob ein oder zwei Flurstücke.
    P.S. Bebauungsplan ist vorhanden und haus würde wohl eh nur auf einem Flurstück stehen.
    Was meinen die Experten dazu?
    Danke+Gruß
    Andy
     
  2. Julius

    Julius

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    Bei zweien kann es rechtlich aufwendiger werden, wenn das Gebäude z.B. die Mindestabstände von der "inneren" Grenze nicht einhält.
     
  3. jman

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    Hab ich auch gerade durch!

    Entweder du gehst zum Bauamt (Baulastenverzeichnis) und lässt da eine Vereinigungsbaulast eintragen.
    Oder du gehst zum Vermessungsamt und lässt die Flurstücke zusammenlegen.
    Beide Versionen kommen zum gleichen Ergebnis.

    Wenn du keine Probleme mit den Grenzabständen und den Auflagen des Bebauungsplans hast kannst du dir alles sparen und es so lassen.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2008
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    Gaaaaaanz ruhig.
    Erstmal prüfen, ob das Haus auf dem einen Grundstück die baurechtlichen Vorgaben (GFZ GRZ) einhält. Grenzabstandsüberschreitungen können locker und recht kostengünstig über eine Abstandsbaulast gesichert werden.
    Wenns gar nicht anders geht, Vereinigungsbaulast.
    Ich würde nur mal mit nem Steuerberater abklären, ob die beiden Flurstücke, preiswerter, teuerer oder gleich teuer sind im Vergleich zu einem Grundstück.

    MfG
     
  5. AndyAC

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    Hallo,
    Danke für die superschnellen Antworten.
    Mit nur einem Grundstück werden wohl GRZ/GFZ nicht eingehalten (überschritten). Im Bebauungsplan ist die GRZ/GFZ wohl auch für beide Flurstücke zusammen angegeben obwohl das Baufenster nur in einem Teil des Grundstücks liegt.
    Dumme Frage: wie kann es sein, daß sich das steuerlich auswirkt? Dachte immer da zählt nur die (Gesamt)fläche.?
    Danke
    Gruß
    Andy
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2008
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    Jain
    Grundsteuer geht über Einheitswert und zu dem zählt auch das Gebäude und dessen Nutzung.
    Es könnte also schon Unterschiede geben.
    Da aber die Einheitswertberechnung eine Wissenschaft für sich ist (für Steuerlaien), hier mal den Stb fragen, bevor man sich ins Knie schiesst
     
  7. AndyAC

    AndyAC

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    Danke für den Tip!
     
Thema: Ein Grundstück-zwei Flurstücke
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