Wirklich nur Anbau Möglich??

Diskutiere Wirklich nur Anbau Möglich?? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich versuche mal eben unseren Plan und unser Anliegen dazustellen. Schwiegrmutter hat in Norderstedt ein 1200 qm großes...

  1. #1 sonja81, 04.07.2008
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    Hallo zusammen, ich versuche mal eben unseren Plan und unser Anliegen dazustellen.

    Schwiegrmutter hat in Norderstedt ein 1200 qm großes Grundstück.
    Davon sind 400 qm bebaut mit dem Haus in dem sie lebt.
    Direkt hinter den Haus am ende der momentanen Auffahrt steht eine üppige Garage. Diese sollte so oder so abgerissen werden wenn wir dort bauen dürften. Nun planten wir eigentlich ein kleines Einfamilienhaus Maße: 10,75 m x 8,00 m im hinteren Teil des Grundstückes zu bauen.
    Ich habe dann heute beim Bauamt angerufen und mal nach gefragt wie wir überhaupt vorgehen müssen. Der Herre schaute dann gleich in den Flurplan und Lageplan. Er meinte es gab mal vor Jahren einen Bebauungsplan der sei aber mittlerweile ungültig und ein haus in der art und weise sei nicht möglich. Obwohl di direkten Nachbarn vor einigen Jahren ebenfalls ein Einfamilienhaus im Hinteren Teil ihres Grundstückes gebaut haben. Ok meine Enttäuschung war gross. Dann plötzlich fing er das Thema Garten an. er meinte so wie er es sehe wäre der Garten ja nun auch mit viel Liebe zum Detail bepflanzt und es gäbe einen schönen Rundbogen( aus rosen) und eine kleine Gartenhütte für Rasenmäher und ähnliches. Er meinte nur das könne man ja nun nicht einfach platt machen und müsste man würdigen. Ich habe mich nur gefragt was den das angeht welche und wieviele Blumen dort im Garten sind. Ja natürlich habe sich in den 25-30 jahren so einge Pflanzen dort ausgebreitet aber das sit doch kein Grund. Dazu kommt meine Schweigermutter ist seit 4 Jahren allein und mein Schwiegervater hat den garten immer gepflegt. Seit er nicht mehr lebt wird auch der besagte momentane Garten nicht mehr gepflegt. er ist zu gross und meine Schwiegerma arbeitet noch den ganzen Tag.
    Zumal es für sie ja auch ok ist was mit dem Grundstück passieren soll.
    Er rückte nicht so richtig mit der Sprache raus und meinte nein in der art geht das nicht, aber ganz vielleicht eine Anbau der an die Flucht der anderen Grundstückte geht. Also die Nachbarn haben alle lange garagen und Wintergärten nach hinten raus und soweit dürften wir dann auch anbauen.
    Nur wie anbauen haben wir nicht weiter gesprochen.
    Ich also total enttäuscht bei der Baufirma angerufen die für uns das haus bauen soll und alles geschildert. Der Architekt bat mich aktuelle Katasterauszüge zu besorgen und Bilder von den schon nach hinten bebauten grundstücken zu machen. Dann wollen wir uns wieder treffen und weiter vorgegehen.
    Acg bevor ich es vergesse der nette man meinte noch er könne sich schon garnicht ein haus aus dem katalog vorstellen auf dem grundstück. Müsste schon vom Architekten geplant und besonders sein. Er wünscht sich bemühung seitens unser. Mh komisch oder?? Was soll uns das sagen??
    Ist es aussichtslos??? was möchte der Mann von uns???
    es ist ja nun nicht der Fall das wir da eine Billighütte und auffallend hinsetzten möchten.

    Meine Frage ist nun an jemanden der sich auskennt.
    Was könne wir machen??? Ist es wirklich so aussichtslos??
    Warum kein kleines Einzelhaus???
    Das Grundstück wäre wirlich optimal dafür. Wie darf man anbauen??

    Ja wäre echt nett wenn hier jemand mit Ahnung dabei ist und sich kurzfristig bei mir meldet. vielleicht habe ich jetzt auch etwas wichtiges vergessen.
    Habe noch ein paar mehr daten und Infos

    Danke gruss Sonja:winken
     
  2. juwido

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    Baufirma ? Architekt ?
    Also GÜ und A. ist Mitarbeiter?
    Da werdet Ihr wohl am besten einen unabhängigen A. beauftragen, der auch das zuständige Amt kennt und einschätzen kann.
    Aber den müsst Ihr offiziell beauftragen und Ihr übernehmt das Risiko (seine Kosten), auch wenn's dann doch nichts wird.

    juwido
     
  3. Zottel

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    Hi,

    wohnt der Bauamtsmensch auf dem Nachbargrundstück? Oder woher weiß der das alles so genau? Ich würde auch Kontakt mit einem lokalen Architekten aufnehmen.

    Gruß

    Christian
     
  4. #4 sonja81, 04.07.2008
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    Hallo Danke erstmal für Eure Antorten.l:bounce:

    Mir fiel noch ein das er meinte der Bauplan wäre zu alt und somit hinfällig.
    Deshalb tritt dann der § 34 BauGB in Kraft. Den habe ich mir eben nochmal genau durch gelesen. Aus dem geht hervor, das man den geplanten Bau die Eiegnart der näheren Umgebung anpasst. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.:wow

    Vielleicht dürfen wir dort einen Bungalow bauen??
    Verstehe nicht so ganz wo das Problem liegt. Von vorne ist das haus nicht zu sehen. Alle Nachbarn habe so große Grundstücke und haben teilweis gross und hoch angebaut.:frust

    Was kostet mich denn ein Architekt???:lock
    War ja nun nicht persönlich beim Bauamt. Der müssten mir doch sagen könnnen was ich dort hin setzen darf???

    Alles verwirrend
    Danke gruss sonja:winken
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2008
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    Naja - hier in H hat man wg. ähnlicher Dinge das BOA vor einigen Jahren auseinander genommen.
    Da riet dann Sachberarbeiter B, der Architekt A, der wisse genau, wie man so ein Haus da am besten plane. Das hat der Staatsanwalt als Korruption gedeutet, in manchen Fällen auch zu Recht.
    Ich will dem guten Mann nichts unterstellen, aber merkwürden ist das schon.
    Kein B-Plan = § 34 = Bauen, was in der Nachbarschaft da ist.
    Und wenn der direkte Nachbar schon ein EFH hinten drin hat, müsste eine Antragsablehnung schon SEHR gut begründet sein.

    Ich würde auch - sofern noch kein Vertrag unterschrieben ist, zum freien Architekten raten.

    MfG
     
  6. AndyAC

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    schon lustig-ich kanns kaum glauben: Rosensträucher im Flurplan..
    na ja, meine Vorredner haben es schon gesagt: Du kannst nicht auf gleicher Augenhöhe mit dem Mann reden, nimm einen Architekt, der kann das für euch machen, ggf. Bauvoranfrage. Eine erste Ermittlung was wie wo geht sollte auch nicht so teuer sein beim Architekten.
    In Deutschland gibt es Gesetze da mußt Du dich dran halten und auch das Amt-es gibt zwar immer mal wieder Ermessenspielräume aber mit Hilfe eines z.B. gültigen B-Plans kann man schon einiges abschätzen. Und was das Haus nachher kostet und wo es her kommt-na da kann der gute Mann vom Amt (leider :p ) nicht mitreden- solange die Auflagen eingehalten werden muß es abgenickt werden.
     
  7. Baumal

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    ... guter mann :D

    nein, im ernst. das hat er nicht nach seinem gutdünken zu bestimmen
    sondern nach gesetzeslage.

    aber nur ein anruf bei der genehmigungsbehörde bringt erstmal nichts.
    da müssen zeichnungen her....

    abriß garage (grenzbebauung?) dafür neubau einfamilienhaus....
    darunter kann sich am telefon doch kein mensch ausmalen ob
    genehmigungsfähig oder nicht.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2008
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    Nö Gokl-Erde

    Dann soll er dass sagen, Himmiherrgottsakramentnochemal

    Kosten für Architekten.
    Je nach dem. Ein, zwei Gespräche im Amt - 0.00 - 200 €
    Vorplanung mit ersten Zeichungen und Bauvoranfrage (zum Fixieren) so 1.000 - 2.000 €
    Aber bitte VORHER mit dem Architekten über Kosten sprechen und einen Vertrag machen!!!!
    In Ihrem Interesse!!
     
  9. #9 Baufuchs, 04.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Und

    als erstes die Architekten-Flachpfeife vom "Kataloghausbauer" in die Wüste schicken.

    Wenn ich schon lese "Bilder vom Grundstück machen..".

    So etwas löst man nicht am Schreibtisch, da muss man schon in die Puschen kommen.

    Wenn der das vor Vertrag nicht hinkriegt, wirds nachher nur schlimmer.
     
  10. Baumal

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    ...schon richtig, aber ob die 10,75x8,00 tatsächlich
    passen hat er zu prüfen, nicht telefonisch zu planen.
     
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