Raumhöhe Netto, Brutto?

Diskutiere Raumhöhe Netto, Brutto? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, aktuell frage ich mich wie hoch nach Vorschrift (DIN?) in einem Neubau, 2 Vollgeschoße das OG sein muss / darf. Obere Decke =...

  1. #1 aubauewill, 06.07.2008
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    Hallo Zusammen,

    aktuell frage ich mich wie hoch nach Vorschrift (DIN?) in einem Neubau, 2 Vollgeschoße das OG sein muss / darf.
    Obere Decke = Holzbalkendecke
    Brutto - ohne Estrich
    Netto - nach Estrich und verkleidete Decke mit Gipskartonplatten und darunter verschraubter Konterlattung.

    Kann mir hierzu wer Infos geben?

    Vielen Dank & Gruß
    Elvis
     
  2. R.B.

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    Hintergrund der Frage?

    In BaWü habe ich was von 2,30m lichte Raumhöhe im Kopf, aber eine "DIN" kenne ich dazu nicht.

    Hat der Archi die Raumhöhe falsch geplant? Oder handelt es sich um eine Mietsache? oder....

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 aubauewill, 06.07.2008
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    Lt. Bauantrag steht in den Plänen 2,50m
    Nun nach Estrich und Rigipsdecke sind es 2,35 oder 2,37.
    Fahre gleich nochmals auf die Baustelle um jedes Detail genau nachzumessen.
    (Trittschalldämmung, Estrich, Konterlattung, Gipsplatten) etc.
    Habe es gestern nicht notiert, und habe nun ne Menge Zahlen im Kopf.
    Es kommt noch Parkett mit 10mm auf den BOden.
    Mir ist es gar nicht so drückend vorgekommen.
    Meiner Frau die nicht täglich auf dem Bau ist, fiel das sofort auf.
    ALso geht nun die Messerei los, damit hier notfalls noch agiert werden kann.

    Gruß
    Elvis
     
  4. #4 Baufuchs, 06.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In BW gilt:

    Lichte Höhe ist Höhe Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Deckenverkleidung.
     
  5. #5 Baufuchs, 06.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Maße

    in Bauanträgen sind i.d.R. Rohbaumaße.
    Im Schnitt ist zwar der Estrich gezeichnet und vermaßt, keinesfalls aber ein Fußbodenoberbelag. Im DG (OG) ist vermutlich bis UK Kehlbalkenlage vermaßt, die Unterkonstruktion/Konterlattung/Rigips wird wohl gar nicht eingezeichnet sein.
    Offenbar gibts mal wieder keine Ausführungszeichnungen......

    Prüfen, ob oben geschriebenes auf Ihre Bauantragszeichnungen zutrifft.
     
  6. #6 aubauewill, 06.07.2008
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    Bauantragsunterlagen ohne Estrich und Deckenverkleidung.
    Also gilt bei uns 2,30m
    Es wirkt wie gefühlte 2,20.
    Gemessen ist es dann jedoch im Rahmen.

    Ausführungszeichnungen - Detailpläne erhält jeder Handwerker vom Archi nochmals.
    Ich selbst jedoch nicht.

    @ Baufuchs & Ralf
    Mercy vorab für die Infos.
    Gehe jetzt nochmals auf den Bau.

    Grüße
    Elvis
     
  7. #7 aubauewill, 06.07.2008
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    So, Gefahr teilweise gebannt.

    Höhe akt. 234,5 cm im Bad und 236 cm im restl. OG.
    Nach Bodenbelag dann 1cm weniger.
    Wirkt etwas nieder, vielleicht wirkt das im Moment auch etwas mehr als es ist.
    Der Estrich ist 1,5cm höher (Trittschaldämmung) ausgeführt worden.

    Nun werde ich dies mal mit Bauleitung und Estrichleger klären.

    Danke & Gruß
    Elvis
     
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