Balkone/Terrassen Abdichtung nach den Regeln der Technik - in der Pflicht vom GU?

Diskutiere Balkone/Terrassen Abdichtung nach den Regeln der Technik - in der Pflicht vom GU? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Sehr geehrte Damen und Herren, nach der Abnahme unseres Neubaus stellte sich ein gravierender Mangel dar, an einer Kragplatte drang bei Regen...

  1. #1 marcohi, 07.07.2008
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    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nach der Abnahme unseres Neubaus stellte sich ein gravierender Mangel dar, an einer Kragplatte drang bei Regen Regebnwasser in die Hauswand. Dieser Zustand wurde nun vom GU beseitigt, dieser spezielle Mangel also behoben.

    Zum Sachverhalt:

    2 Terassen, 2 Balkone - alle mit Gefälleestrich ausgebildet.

    1 Terasse (über Doppelgarage) wurde akribisch abgedichtet, Leistung wurde durch GU erbracht und ist top. Auf dieser Terasse sollen Terassenplatten auf Kiesbett zum Einsatz kommen.

    Auf den anderen 2 Balkonen und der kleinen Terasse sollten Fliesen zum Einsatz kommen. Der Auftrag zum Verfliesen wurde schon frühzeitig an die gleiche Firma erteilt, welche den Estrich gelegt hat.

    Hier wurde folgender Aufbau gemacht:

    Filigrandecke-Beton-Estrich-Dichtschlämme in den Hausanschlußbereichen wurde ein Dichtband von Sakret mit der Dichtschlämme AUF den Putz eingearbeitet. Darauf sollte Verfliest werden. Es wurden keine weiteren Dichtungsmaßnahmen auf diesen Balkonen durchgeführt. Das Verlegen der Fliesen ist Eigenleistung.

    In der Bauleistungsbeschreibung steht, das der Estrich auf den Balkonen zum Einsatz kommt und das die Belagsarbeiten Eigenleistung sind.

    Nun meine Frage: Lässt die Eigenleistung der Belagsarbeiten den Schluß für unsere Baufirma zu, dass wir die Balkone und Terassen gegen eindringendes Wasser zu schützen haben? Oder muss hier laut anerkannten Regeln der Technik oder einer DIN die Abdichtung erfolgen? Wir sind ratlos und denken, dass sich unsere Baufirma aus der Pflicht stehlen will.

    Ich bedanke mich herzlich für jede Hilfe im voraus.

    Freundliche Grüße am Morgen, Marco.
     
  2. Robby

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    Die Abdichtung gehört für mich nicht zur eigentlichen Belagsverlegung. Nimmt man den Fall an das die "Momentan" nicht unbedingt erforderlichen Außenbeläge erst im nächsten Jahr oder später erbracht werden wäre der Bau bis dahin ja undicht.

    Hierzu sollte im Zweifel ein Jurist was sagen.

    Die Dichtschlämme auf dem Putz ist nicht das gelbe vom Ei.
     
  3. #3 marcohi, 07.07.2008
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    Danke für die Antwort!

    genau das ist auch unser Denken und genau so war es auch!! Es war Oktober 07, es wurde gerade noch die Dichtschlämme geschafft, für die Belagsarbeiten war es schon zu kalt.

    Gibt es eine Vorschrift, worin wir nachlesen oder dem Bauträger beweisen können, dass er die Abdichtung unabhängig vom zeitpunkt der Belagslegung erbringen müsste?

    Meines erachtens müsste doch der Balkon nach dem Beton abgedichtet werden, und unter den Putz kommen?

    Vielen Dank!

    Marco
     
  4. #4 marcohi, 07.07.2008
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    Noch eine Frage, da wir leider damit noch nichts zu hatten:

    An wen sollten oder könnten wir uns im Zweifel wenden? Muss unser Bauträger einen "Befund" von einem Gutachter anerkennen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Marco
     
  5. #5 Robby, 07.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2008
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    Für mein Dafürhalten zählt die Abdichtung zum Gewerk des BT aus o.g. Gründen (Undicht)

    Abdichtung geht beides entweder

    Abdichtung nach DIN 18195-5 / Flachdachrichtlinie im Gefälle zur Entwässerung darauf Dränmatte und darauf gleichmässig dicker Estrich.

    Gab es einen Schaden?

    oder gleichmässig Dicker Estrich darauf Abdichtung entsprechend Merkblatt.

    hier ist jedoch sicherzustellen das die hochführung nicht hinterläufig ist. Also der Putz ausreichend wasserabweisend ist.

    Ergänzung: Einen "Befund" muss dieser in einem Privatgutachten nicht anerkennen.
     
  6. #6 marcohi, 07.07.2008
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    Ja, es gab einen Schaden

    Und zwar auf dem Balkon, welcher am meisten denm Regen ausgesetzt ist. Auf diesem fand das gleiche Prinzip der Abdichtung statt. Dieser, und nur dieser wurde nun aufwendig nachgearbeitet, also saniert. Hier wurde jetzt mit Flüssigfolie gearbeitet.

    Ich vermute, nur weil an den anderen beiden Balkonen das Wasser nicht an die Hausanschlußdichtung kommt, ist es hier bisher dicht.

    Über welchen Zeitraum zieht sich erfahrungsgemäß ein Streit mit einem Gerichtsgutachter? Welche Vorgehensweise muss hier eingehalten werden?

    Wir wollen endlich Einziehen und diese Sache geklärt haben...

    Vielen Dank für Hilfe!!

    Freundliche Grüße,

    Marco
     
  7. Robby

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    Vorgehensweise: RA für Baurecht und eigenen SV / Wenn der BT danach nicht einlenkt selbständiges Beweisverfahren / Dauer 6 - 9 Monate bis zu 4 Jahren...

    Abnahme bereits erfolgt?
     
  8. #8 marcohi, 07.07.2008
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    Ja,

    die Abnahme ist leider kurz vor dem ersten Schaden erfolgt...

    LEIDER...

    Danke für Ihre Hilfe!
     
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