Duscharmatur - Warm- u. Kaltwasser unterschiedlich hoch???

Diskutiere Duscharmatur - Warm- u. Kaltwasser unterschiedlich hoch??? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Im Bereich des Fliesenspiegels bzw. Wand WCs sind 2 Platten vorgeschrieben, bzw eine 20 mm Platte. Die Mängel waren alle auf den Fotos nicht zu...

  1. #41 operis, 10.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.07.2008
    operis

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    Im Bereich des Fliesenspiegels bzw. Wand WCs sind 2 Platten vorgeschrieben, bzw eine 20 mm Platte.

    Die Mängel waren alle auf den Fotos nicht zu erkennen.

    Ansonsten runter das Zeug und nochmal.


    operis
     
  2. Julius

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    Diese Ausführung ist ja wohl der Oberhammer!!! :motz
    Man faßt es nicht.
    Welcher Hausmeisterdienst war denn da am Werke...?
     
  3. #43 BauHERRIN, 11.07.2008
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    Auch Gäste-WC???

    Kurzer Nachtrag:

    Gelten die o. g. Vorschriften (doppelte Beplankung, Verspachteln der Fugen) auch für Gäste-WCs (ohne Dusche/Badewanne)?
     
  4. #44 Bauwahn, 11.07.2008
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    Reines WC: Abgedichtet muss dort natürlich nicht sein, aber verspachtelte, doppelte Beplankung ist bei Fliesen grundsätzlich vonnöten, auch wenn's im Wohnzimmer wäre.
     
  5. #45 Gast943916, 11.07.2008
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    Gast943916 Gast

    Zitat:

    verspachtelte, doppelte Beplankung ist bei Fliesen grundsätzlich vonnöten, auch wenn's im Wohnzimmer wäre.[/QUOTE]

    Richtig!
     
  6. #46 BauHERRIN, 11.07.2008
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    Danke Euch!

    So, Schreiben mit Mängelanzeige sowie Verweigerung der Übergabe ist unterwegs... schaun mer mal, was jetzt kommt :Brille
     
  7. #47 operis, 11.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 11.07.2008
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    Dieses Forum ist mit keinem Geld der Welt zu bezahlen, Handwerker forschen nach, Architekten sichern ab und flankieren Aussagen, teilweise entstehen sogar Textblöcke für diverse Schreiben, Kunden und Bauherren fühlen sich nicht mehr machtlos den schwarzen Schafen unter den Bauleuten ausgeliefert.

    So gut kann www sein.


    operis

    @BAU Herrin

    Halte uns bitte auf dem laufenden.
     
  8. #48 BauHERRIN, 15.07.2008
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    Update

    Die hatten doch wirklich die Frechheit, uns mitzuteilen, dass sie bereits begonnen hätten, die Fehler zu beheben, und es somit keinen Grund gäbe, die Übergabe zu verschieben. Vor dem Haus stand ein Anhänger mit Müll, darunter auch Fliesen mit Resten grüner GK-Platten an der Rückseite. Der SV hatte mir angeraten, Fotos dieser „Mängelbehebung“ zu machen & zum Anwalt zu gehen. Termin noch diese Woche. Aus den Beweisfotos wurde allerdings nichts: Der GÜ hat das Schloss der Bautüre ausgetauscht! Wir konnten nicht in unser eigenes Haus…. :yikes

    Selbst wenn der Anwalt durchsetzt, dass wir einen Schlüssel bekommen, wird das ein paar Tage dauern – und bis dahin hat der die Wände längst wieder zu & wir können nur *hoffen*, dass er es diesmal richtig gemacht hat (obwohl ich dem schon lange nicht mehr traue).

    Heute Abend werden wir mit einem Bekannten zusammen hinfahren, während die noch arbeiten, und Fotos machen – in der Hoffnung, dass die Wände noch nicht ganz zu sind. Da ich sicher bin, dass seine Angestellten ihn anrufen & er kommt, während wir dort sind, nehmen wir uns einen „Zeugen“ mit – man weiß ja nie. :motz
     
  9. #49 Ralf Dühlmeyer, 15.07.2008
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    Wenn das wirklich ein GÜ ist, sofort einen Schlüsseldienst herholen, das Schloß ausbohren und ein eigenes einsetzen.
    Es sei denn, Sie hätten im Vertrag das Hausrecht unwiderruflich an den GÜ abgetreten.
    Nur ein BT darf Ihnen den Zutritt verweigern (weil es ja gar nicht Ihr, sondern SEIN Haus ist)

    MfG
     
  10. #50 BauHERRIN, 15.07.2008
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    ...gehe davon aus, dass es wirklich ein GÜ ist, denn wir haben das Grundstück, welches von ihm vermittelt wurde, von einem Dritten gekauft (Notartermin 1 Tag vor Unterzeichnung Werkvertrag beim GÜ) und sind mittlerweile als Grundstückseigentümer ins Grundbuch eingetragen.

    Unser SV meinte am Telefon, mit „Hausrecht“ müsse man vorsichtig sein, denn ein Bauleiter hätte während der Bauphase das Hausrecht auf seiner Baustelle (Bauleiter ist lt. Vertrag jedoch der Architekt, nicht der GÜ, und den Architekten habe ich da noch nie gesehen). Dazu sollte ich aber besser den Anwalt befragen, Termin im Laufe dieser Woche.

    Das war jedoch VOR dem Schlossaustausch…. Möchte mich halt nicht ins Unrecht setzen – wenn ich irgendeine rechtliche Lücke im Vertrag übersehen habe und durch Schlossaustausch den GÜ am Arbeiten hindere, schieße ich mir damit selbst ins Knie….
     
  11. #51 BauHERRIN, 15.07.2008
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    Nachtrag: Habe unseren Vertrag nochmal sorgfältig gelesen, jedoch das Wort "Hausrecht" nirgends finden können, und schon gar nicht, dass wir es abgetreten hätten.
     
  12. Robby

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    Die Bilder gehen nicht :(
     
  13. Rene'

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    Hi!

    Das lässt ja vermuten das er verhindern möchte das ein SV die Baustelle besucht. ;)

    Am besten sofort ins Auto und mit einem Zeugen zur Baustelle und die Sache mit dem Schlüssel klären. Wenn der Bauleiter keinen Schlüssel rausrückt vom Hausrecht gebrauch machen und das Schloss eigenmächtig austauschen und dem Bauleiter einen Schlüssel geben damit seine Arbeiten nicht behindert werden.
    Androhen das, wenn das neue Schloss wieder getauscht wird, bei der Polizei Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet wird.
    Und das im Notfall auch durchziehen.

    Vorher aber die rechtliche Lage absichern. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Auch wenn sie in Streitfällen am Bau nicht greift, die meisten Versicherer haben eine Telefonhotline wo man als Versicherungsnehmer eine kostenlose ,telefonische Rechtberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen kann.

    Gruß,
    Rene'
     
  14. #54 buddelchen333, 15.07.2008
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    da seid ihr wohl an einen richtigen Betrüger geraten, ich kann ralf nur beipflichten, schlüsseldiesnt rufen und schloß ausbohren lassen. Das ist ja wohl eine unglaubliche Frechheit...:lock
     
  15. Rene'

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    PS: Wenn Du zur Baustelle fährst und den Bauleiter oder den GÜ bezüglich des Schlüssels zur Rede stellst gerne auch mal lauter werden und nicht einlullen lassen.
    In solchen Situationen und bei solchen Personen habe ich die Erfahrung gemacht das Gespräche unter 105 Dezibel bei denen gar nicht bis ins Hirn gelangen.
     
  16. #56 BauHERRIN, 15.07.2008
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    Auf der Baustelle sind meistens nur Polen, die kein Deutsch verstehen..... :o

    Laut werden ist gut – allerdings hat der GÜ selbst so eine Lautstärke, dass WIR nie zu Wort kommen – lauter als der können wir einfach nicht…..
     
  17. #57 buddelchen333, 15.07.2008
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    @René: das würde ich nicht empfehlen, mit dem GÜ um die Wette schreien, das kann der einfach besser, erst recht, wenn er nur an polensubs vergibt...

    ich würde Euch eher eine lässig arroganz im Umgang mit dem GÜ empfehlen, aalglatt von oben herab, nicht auf sein Niveau herablassen...und umso härter im schriftlichen, der braucht jetzt einfach einen kräftigen einschuß vor seine (Berliner Schnauze hätte ich jetzt fast gesagt), und dann wartet mal ab, wie freundlich der aufeinmal werden wird, wenn ihr ihn an den Eiern habt...Schloss wieder tauschen lassen, eventuell sogar Anzeige erstatten wegen seines Schloßtausches, nochmal die rechtliche Frage genau nachschlagen Stichwort: Hausrecht und dann mit aller Härte vorgehen, dann wird der Kerl ganz zahm....bestimmt
     
  18. #58 BauHERRIN, 15.07.2008
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    War auf der Baustelle… Die haben größtenteils die GK-Wände der Bäder rausmacht – allerdings nicht die Abmauerung der Dachschräge unter dem Dachfenster, wo die Wanne steht (Foto), und im Gästebad nur den unteren Teil bis auf ca. 1,50 m Höhe, der gefliest wird – mehr nicht. Ich frage mich, wenn die das nur im unteren Teil doppelt beplanken, ob wir dann mitten auf der Wand einen Absatz haben???

    Auf meine Frage, ob sie das denn immer so machen würden (nur einfach beplanken), antwortet mir der Trockenbauer vorort (ein Neuer, den hab ich da noch nie gesehen), das wäre immer abhängig vom Kundenwunsch…..?!? Ich dachte, ich hör nicht recht.

    Außerdem teilte er mir auf Nachfrage mit, dass er nur den Auftrag hätte, die gefliesten Wände doppelt zu beplanken – nicht jedoch die Wandrückseite im jeweils anderen Raum. Als ich sagte, das sei aber aRdT, schaute er mich ratlos an & meinte, das müsse ich mit dem Chef klären….

    Ich könnte mir die Haare raufen…

    Der GÜ hat jetzt „hinter meinem Rücken“ mit meinem Mann einen Termin auf der Baustelle für heute Abend verabredet, und ER würde jetzt Beweisfotos machen, und morgen soll das wieder zugefliest werden. Werde ihm wohl sagen müssen, dass das so immer noch nicht in Ordnung ist…. Das gibt Theater….

    Was sagt Ihr denn dazu? Doppelt beplanken ist doch auch auf der „Wandrückseite“ aRdT, oder? Und theoretisch müsste er doch auch die Fliesen hinter der Badewanne (Dachschräge mit GK-Platte „abgemauert“) abmachen & dort auch doppelt beplanken?!?
     
  19. #59 BauHERRIN, 15.07.2008
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  20. #60 BauHERRIN, 15.07.2008
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    Anruf beim Anwalt ergab, dass die Frage, ob der GÜ den Schlüssel verwehren darf, gar nicht so eindeutig ist...

    Das GS gehört uns - aber das Haus evtl. erst nach der Übergabe..... Ob wir mit einer einstweiligen Verfügung die Öffnung beantragen können, lässt sich nur durch Vertragsdurchsicht & Klärung der Rechtslage endgültig sagen.
     
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