Frühe Übergabe – Sinn oder Unsinn?

Diskutiere Frühe Übergabe – Sinn oder Unsinn? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Nachdem wir mit unserem GÜ erheblich mehr Ärger hatten/haben als befürchtet, drängt er nun zur Übergabe. Er will spätestens Anfang nächster Woche...

  1. #1 BauHERRIN, 07.07.2008
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    Nachdem wir mit unserem GÜ erheblich mehr Ärger hatten/haben als befürchtet, drängt er nun zur Übergabe. Er will spätestens Anfang nächster Woche Übergabe machen, obwohl viele Arbeiten noch nicht ausgeführt sind, z. B.:

    Bodenfliesen fehlen (sind auch bis Anfang nächster Wochen nicht fertig, höchstens die beiden Bäder; Küche & Flur will er später machen)
    Innentüren fehlen
    Haustür fehlt
    1 Fensterbank im OG fehlt
    Sanitärobjekte fehlen zur Hälfte
    Hausanschlüsse noch nicht gemacht
    Balkon noch im „Rohbauzustand“ (keine Abdichtung, kein Plattenbelag)
    Balkongeländer fehlt
    Fassade nicht verputzt (okay, ändert nichts an der Bezugsfertigkeit)
    Zuwegung z. Haus & Stellplätze nicht gepflastert (geht natürlich nicht vor den Hausanschlüssen)
    Baugrube noch nicht wieder beigefüllt


    Das ist alles, was mir im Moment einfällt; wenn ich noch ein bisschen nachdenke, kommt bestimmt noch das eine oder andere hinzu…

    Natürlich will ich das Haus so schnell wie möglich übergeben bekommen – der Ärger mit dem GÜ nervt doch ganz erheblich. Aber ich frage mich, warum er es auf einmal so eilig hat & eine Übergabe machen will, obwohl das Haus noch nicht mal bezugsfertig ist? Seine Arbeiten gehen ja dann nach der Übergabe noch weiter – warum dann also jetzt dieser Druck?

    Habt Ihr eine Erklärung dafür?
     
  2. Julius

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    Er wird Schmu machen wollen!
    Und sucht dafür die eleganteste Ausgangsposition.
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    Eine Übergabe EFH ohne Haustüre - das soll wohl ein Witz sein???

    Ablehnen und angemessene Frist für komplette Fertigstellung setzen (sofern der Vertrag das hergibt).
    Abnahme dann NUR zusammen mit EIGENEM Gutachter!
     
  3. #3 BauHERRIN, 07.07.2008
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    ...das mit dem Schmu befürchte ich auch....

    Eine Bautüre ist drin, aber "unsere" bestellte (und bereits bezahlte) Haustüre ist noch nicht geliefert worden.

    Lt. Vertrag wird das Gebäude "bezugsfertig" übergeben - fehlende Fertigstellung der Außenanlagen (soweit Vertragsbestandteil) aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse mindert die Bezugsfertigkeit zwar nicht, aber so lange es innen noch nicht fertig ist, werden wir keinen Abnahmetermin vereinbaren.

    Eigener Gutachter ist schon in "Wartestellung" - ohne den nehmen wir dem GÜ NIX ab.....
     
  4. #4 Contoso, 07.07.2008
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    Nicht schlecht

    da versuch einer Kohle abzugreifen! Es steht doch bestimmt im Vertrag das 20% oder so nach Abnahme fällig sind und 3% nach Beseitigung aller bei Abnahme aufgenommener Mängel! Wenn ist jetzt so lese was alles fehlt sind 3% doch ein klasse Geschäft- Du zahlst er scheißt auf den kleinen Rest und ist weg.
    Scheint mir richtig clever der Typ, also auf nichts einlassen und vor allem nicht bezahlen bevor fertig.



    Contoso
     
  5. #5 Gast943916, 07.07.2008
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    Habe nun auch schon so manches am Bau erlebt, wer so auf eine Übergabe drängt.....
    Könnte es sein, dass es de GÜ nach der Übergabe nicht mehr lange gibt???
     
  6. #6 BauHERRIN, 07.07.2008
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    ... Kohle abgreifen ist ein guter Tipp.... 10% nach Abnahme - danach blieben uns nur noch 3% und jede Menge nicht erledigter Arbeiten. Werde ihm mitteilen, dass kein Grund zur Eile besteht (lt. Vertrag ist der Termin zur Fertigstellung erst Mitte September) und wir das Gebäude erst abnehmen, wenn es - wie im Vertrag erwähnt - bezugsfertig ist.

    Ob es den GÜ nach Abnahme nicht mehr lange geben wird? - Den Eindruck habe ich weniger, sein Geschäft brummt wohl, wenn ich das richtig mitbekomme. Aber vielleicht täuscht man sich da auch.....:confused:
     
  7. Eric

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    Hört sich aber mehr nach Bauträger-Vertrag an.

    Beim GÜ-Vertrag gehört das Grundstück bereits dem Bauherren. Gü hat den Bau und die Planung des Hauses vollständig übernommen.

    Bauträger: Grundstück gehört noch dem BT und es wird erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises für das schlüsselfertige Haus auf den Bauherren übereignet.

    Aber egal: Es liegt jedenfalls noch keine Abnahmereife vor, da wesentliche Leistungen vom Unternehmer noch nicht fertiggestellt sind.
     
  8. #8 BauHERRIN, 08.07.2008
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    ...es ist auch eher ein Bauträger-Vertrag, der Typ nennt sich auch Bauträger - allerdings haben wir VOR Baubeginn das Grundstück von einem Dritten gekauft, also ist er rechtlich gesehen unser GÜ.

    Ich will jedenfalls das Haus so nicht abnehmen, da es in meinen Augen noch nicht bezugsfertig ist. Das gibt wieder Zoff :boxing .......
     
  9. Julius

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    Immerhin gehört Euch damit die Hütte schon. Das ist ein nicht zu überschätzender Vorteil, falls der AN doch schwächeln sollte...
     
  10. #10 Thomas B, 08.07.2008
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    So nicht, lieber GÜ!

    Und wie will man die dann abnehmen???

    Schon klasse, daß hier erst gezahlt und dann (vielleicht) geliefert wird....
    In jedem Falle ist das Haus so kaum abnehmbar!

    Und wo wäscht sich der Neubürger?

    Somit ist der Bau nicht verkehrssicher. Hier abnehmen (übernehmen?)...no way!

    Hier fehlen diverse Leistungen! Das Haus befindet sich schlichtweg in einem "normalen" Zustand während der Ausbauphase. Übernehmen/ abnehmen oder was auch immer kommt da natürlich gar nicht in Frage. Nicht mal ansatzweise oder nur so zum Spaß.

    Grüßla aus Franken

    Thomas
     
  11. Quelle

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    Nicht zu vergessen, die 4-5 Jahre Gewährleistung laufen ab Abnahme!
     
  12. #12 Gast943916, 09.07.2008
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    wenn ich das alles so recht überlege, erhärtet sich mein erster Verdacht auf baldige "Geschäftsaufgabe"
    frag doch mal die Handwerker, ob sie Kohle von dem Typ gesehen haben, wäre interessant (spreche da aus Erfahrung)
     
  13. #13 BauHERRIN, 09.07.2008
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    Absolut uneinsichtig...

    ...GÜ ist absolut uneinsichtig.

    Die fehlende Haustür wird er vor Übergabe noch einbauen, die Innentüren - in Absprache mit uns - erst nach dem Tapezieren/Streichen (Eigenleistung), dann brauchen wir nicht überall die Türrahmen abkleben.

    Balkongeländer lässt er auch noch montieren, obwohl der Balkon noch nicht abgedichtet & der Plattenbelg noch nicht drauf ist, und er ließ sich auch darauf ein, zuerst noch die Bodenfliesen zu verlegen. Verfugen ist wohl vorher nicht mehr drin.

    Alles andere - sagt er - sei kein Grund, die Abnahme hinauszuzögern, das würde die "Übergabereife" nicht beeinträchtigen. Man könnte das ja alles in das Übergabeprotokoll aufnehmen.

    Dass die Hausanschlüsse noch nicht gemacht seien & wir so bei Übergabe nicht prüfen könnten, ob die Steckdosen etc. wirklich funktionieren, sei nicht sein Problem, das läge an den Versorgern (stimmt).

    Im Vertrag steht, dass der Übergabetermin 10 Tage im Voraus schriftlich bekannt zu geben sei. Das will er heute tun (Termin festsetzen), und dann sei in 10 Tagen Übergabe.

    Ich könnte ihn..... :boxing - der haut einem jedes mal dermaßen viel Mist um die Ohren & lässt einen nicht zu Wort kommen, dass man gar keine Chance hat. Die Argumente des Kunden (pseudo-)widerlegt er alle und macht, was er will. Ich habe keinen Bock, jetzt zig Dinge als noch fehlend (aber dann schon bezahlt) im Übergabeprotokoll stehen zu haben und meinen SV für zig "Nachabnahmen" antanzen zu lassen......
     
  14. #14 Thomas B, 09.07.2008
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    ...dann nimm halt nicht ab!
     
  15. #15 BauHERRIN, 09.07.2008
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    ...wenn er den Übergabetermin 10 Tage im Voraus setzt & ich nicht abnehme, breche ich doch den Vertrag..... :confused:
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
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    Ab zum Anwalt .......

    MfG
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2008
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    Vergessen.
    Abnahmen kann man auch verweigern
     
  18. #18 Gast943916, 09.07.2008
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    Abnahme verweigern mit deinen o. g. Gründen
     
  19. #19 Thomas B, 09.07.2008
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    Sehe ich anders:

    Stimmt schon, wenn das Haus ABNAHMEFÄHIG ist, also wenn der ein oder andere Mangel vorliegt, der nachgebessert werden kann (muß). Aber hier fehlen schlichtweg Leistungen. Ob diese dann -wenn sie denn einst fertiggestellt werden sollten- mangelfrei sind....wer weiß das schon jetzt. Oder ob sie, wenn die Kohle erstmal das Konto gewechslt hat überhaupt noch ausgeführt werden.

    Warum hat es denn der GU so eilig? Klar: er will die Knete!
    Warum macht er nicht einfach seine Arbeiten fertig und gut ist???

    Meine völlig unmaßgebliche Meinung: Hier werden Sie ganz gewaltig verar****!!!

    Ich würde dem werten Herrn mal ganz gehörig die Blaskapelle vorbeischicken!

    Gruß

    Thomas

    PS: Bezog mich auf #15!!!
     
  20. Robby

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    Bei fehlen von Leistungen wäre alleine schon jede fehlende Leistung ein Mangel.

    Wenn die nicht erbrachten Leistungen und die Mangelkosten zusammenaddiert werden und mit dem nach (noch)ständiger Rechtsprechung , Druckzuschlag von 3 multipliziert werden hat man schon mal eine Hausnummer.

    Fehlen wesentliche Leistungen oder sind diese so mangelbehaftet das eine Abnahme nicht erfolgen kann ist das auch klar.

    Ralf hat oben schon Recht! Man braucht in solchen Fällen halt Fachleute die auf Augenhöhe mit dem Gegenüber diskutieren können.
     
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Frühe Übergabe – Sinn oder Unsinn?

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