Frühe Übergabe – Sinn oder Unsinn?

Diskutiere Frühe Übergabe – Sinn oder Unsinn? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; ... habe das Problem gerade per Mail meinem SV geschildert... mal sehen, was der spricht. Dieser GÜ ist bekannt dafür, dass er mit seinen Kunden...

  1. #21 BauHERRIN, 09.07.2008
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    ... habe das Problem gerade per Mail meinem SV geschildert... mal sehen, was der spricht. Dieser GÜ ist bekannt dafür, dass er mit seinen Kunden "Schlitten fährt", der macht, was er will, und kam bisher immer damit durch. Habe ich aber auch erst kürzlich erfahren. Aber ich will das nicht so einfach mit mir passieren lassen.
     
  2. #22 Thomas B, 09.07.2008
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    ..na wenn er immer damit durchkommt, überweise doch einfach die letzten Raten und alle sind glücklich.

    Achtung: war ironisch gemeint!

    Wenn der GÜ gerne Schlitten fährt, soll er doch auf den Winter warten. dem würde ich was husten!

    Thomas
     
  3. #23 Contoso, 09.07.2008
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    Der spinnt wohl...

    ...das wäre genau mein Typ! Wenn ich nicht zu Wort komme, dann lehne ich ab sofort jegliche mündliche Kommunikation ab und gut. Das würde ich ihm genau so mitteilen und ihm klarmachen, daß nur noch die Schriftform in Frage kommt. Das hat auch noch den Vorteil, daß er hinterher nicht sagen kann, da haben Sie was falsch verstanden oder so.


    Contoso
     
  4. #24 MartinB, 10.07.2008
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    Gute BauHERRIN gib deinem GU das:
    http://www.bauexpertenforum.de/images/smilies/mauer.gif
    :mauer
    (Wohnungsgesetz - WoG)§ 6 WoG(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-WestfalenErfüllung von Mindestanforderungen
    (1) Entspricht die bauliche Beschaffenheit von Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen nicht den Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse, kann die Gemeinde anordnen, dass der Verfügungsberechtigte die Mindestanforderungen zu erfüllen hat.
    (2) Die Mindestanforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn
    1. a)
    die Möglichkeit des Anschlusses eines Herdes, einer Heizung, von elektrischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten fehlt oder der Anschluss nicht zweckentsprechend benutzbar ist,
    2. b)
    Wasserversorgung, Ausguss oder Toilette fehlen oder nicht zweckentsprechend benutzbar sind oder
    3. c)
    Fußböden, Wände oder Decken dauernd durchfeuchtet sind.
    Das gibt es sicherlich auch in Hessen. Du finest es auch unter www.juris.de
     
  5. Breker

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    Ich hoffe, dass die VOB vereinbart wurde

    Falls VOB mindestens ab Teil B vereinbart wurde gilt folgendes:

    (1) AN kann binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung eine Abnhame verlangen.

    Liegt diese Forderung schriftlich/beweisbar vor?

    (3) Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

    Sind wesentliche Mängel zum abnahmezeitpunkt vorhanden?

    (4.1) Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt.

    In ihrem Fall höchstens eine Teilabnahme.

    (6) Gefahrübergang von AN auf AG durch Abnahme.


    Also ich würde eventuell abnehmen, aber mit derartig vielen Mängeln im von mir geschriebenen Abnahmeprotokoll, dass es für den AN recht schnell unwirtschaftlich werden kann unkooperativ zu sein. Sie sitzen am längeren Drücker, wenn Sie die Spielregeln kennen. Kennen Sie sie nicht, holen Sie sich jemanden der sie kennt.
     
  6. #26 MartinB, 11.07.2008
    MartinB

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    Wann ist den genau VOB Teil B vereinbart Herr Professor ?
     
  7. #27 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was soll

    das Geschrei ?
     
  8. #28 BauHERRIN, 11.07.2008
    BauHERRIN

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    In unserem Vertrag steht: "Die VOB (neuester Stand) gilt als vereinbart. [......]Für Mängel am Bauwerk gelten die Bestimmungen der VOB - Teil B."

    Wir haben heute schriftlich den Abnahmetermin (in einer guten Woche) mitgeteilt bekommen - aber aufgrund der in einem anderen Thread näher beschriebenen erheblichen Mägel in unserem Bad und der Tatsache, dass höchstwahrscheinlich noch kein Funktionsheizen stattgefunden hat & der Estrich nicht belegreif ist (und somit noch nicht mal die Bodenfliesen gelegt werden können), haben wir eine Übergabe zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Ein Haus ohne Bodenfliesen ist doch nicht übergabereif!!!!

    Fertiggestellt ist das Haus also noch nicht - und da die Beseitigung der Mängel im Bad in der Zeitspanne bis zur Übergabe mit Sicherheit nicht abgeschlossen werden kann, nehmen wir jetzt nicht ab.

    Heute ging das Schreiben in die Post - bin mal gespannt, wie der GÜ reagiert... :e_smiley_brille02:
     
  9. #29 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bauherrin

    Das reicht für eine wirksame Einbeziehung in den Vertrag nicht aus.
    Wurde der Textteil der VOB/B Ihnen nachweislich ausgehändigt ?

    Mal hier lesen.
     
  10. #30 BauHERRIN, 11.07.2008
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    Nee, so nicht....

    Nee, wir haben weder die VOB bekommen, noch steht im Vertrag, dass wir sie auf Wunsch bekommen oder sonstwas. Wir haben praktisch den Vertrag ohne Kenntnis der VOB unterschrieben... :o
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 11.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Bauherrin MUSS aber nicht drauf verzichten, sie sollte nur vorher das Für un Wider klären.

    fG
     
  12. #32 BauHERRIN, 11.07.2008
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    ...dazu werde ich bei Gelegenheit mal unseren SV bzw. wohl später einen Anwalt für Baurecht (...werden wir wohl nicht drum herumkommen...) befragen...

    Jetzt erst mal abwarten, wie der GÜ auf unsere Mängelanzeige reagiert.
     
  13. #33 MartinB, 11.07.2008
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    nicht FRAGEN:
    Die VOB, Teil B,
    selber lesen
    und nach dem
    UNVERSTANDENEN
    fragen.
    DENN DAS IST DEIN VERTRAG DEN DU ABGESCHLOSSEN HAST!
     
  14. Breker

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    Ist diese Frage ernstgemeint?:confused:
    VOB ist vereinbart, wenn im Bauvertrag steht, dass sie vereinbart wurde.
     
  15. Breker

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    Ich würde mich weniger mit einem Anwalt unterhalten, sondern mit einem SV, der sich mit der VOB praktisch auskennt (z. B. aktuelle Urteile).
    Bei der Mängelanzeige gehts schon los. Wie wurden denn welche Mängel angezeigt?
     
  16. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ein Sachverständiger darf keine Rechtsfragen beantworten!!! Ich bezweifele auch das der das juristische Fachwissen eines Baurechtlers haben kann.

    Die VOB ist dann nicht automatisch rechtswirksam vereinbart nur weil es im Vertrag steht. Baufuchs hat oben schon den Hinweis gegeben.
     
  17. #37 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da

    gibts aber Nachholbedarf Herr Professor!

    Man beachte BGH Urteile:
    Da reicht es eben nicht, wenn im Vertrag nur steht "VOB/B 2006 ist vereinbart".
     
  18. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Einrede Herr Fuchs...

    Ist sogar so das wärend der Geschäftsabwicklung der AN jederzeit über die Informationen verfügen können muss? Zeigen alleine reicht nicht... oder?
     
  19. #39 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Im Urteil

    ging es darum, dass der BU die Klausel "der Auftragnehmer kann die VOB/B auf Anforderung jederzeit einsehen" verwendet hat.

    Dies erschien den Richtern als unangemessene Benachteiligung, da der AN erst nach eigenen Anstrengungen Kenntnis der VOB/B erlangen konnte.

    Auf der sicheren Seite ist man als BU daher dann, wenn man den VOB/B Text aushändigt und sich den Erhalt im Vertrag bestätigen lässt.

    Ich mache es jedenfalls so.
     
  20. Breker

    Breker

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    Das ist richtig, aber inwieweit ist der AN nachweispflichtig das getan zu haben?
    Wie ist es, wenn der AG unterschreibt, dass er die VOB vor Unterzeichnung textlich zur Kenntnis genommen hat? Weil die Gelegenheit einräumen vor Vertragsabschluß ("zukünftiger Partner") heißt ja nicht vor Vertragsunterzeichnung ein VOB/B-Teil dem AG zu überlassen, oder?
     
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Frühe Übergabe – Sinn oder Unsinn?

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