Grenzbebauung Garage

Diskutiere Grenzbebauung Garage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Ich habe eine dringende Frage an alle die mir helfen können. Unser neuer Nachbar baut gerade ein Eigenheim. Jetzt habe ich das Problem das jener...

  1. #1 thomas1965, 07.07.2008
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    Ich habe eine dringende Frage an alle die mir helfen können.
    Unser neuer Nachbar baut gerade ein Eigenheim. Jetzt habe ich das Problem das jener Nachbar eine Garage in Grenzbebauung baut,abgesehen davon ist noch ein anderer Nachbar betroffen für den das gleiche Problem gilt.
    Laut Aussage des betroffenen Nachbarn wurde eine Änderung durch den Bauherren in der Form erzielt, daß die Dachschräge( bedeutet Dachüberstand) plus Dachrinne auf unser Grundstück geht.Hinzu kommt das das Mauerwerk genau auf die Grenze gesetzt ist, und eine Hecke von uns in diesem Bereich steht.
    Ich wurde zwar über die Grenzbebauung in Kenntnis gesetzt,habe aber bis heute keine Info über den konkreten Bauablauf. Wie soll ich mich verhalten?
    Muß ich die Hecke entfernen? Muß ich dem Bauherren Zugang zu meinem Grundstück gewähren um ihm die Möglichkeit zum Verputzen zu geben?
    Bitte um schnelle Antwort, denn er baut schon.

    Dank für alle Antworten
    MfG tommi1965
     
  2. AndyAC

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    Also, ich bin da kein Experte, aber ich verstehe einiges an deiner Ausführung nicht, daher farge ich mal nach, das hilft dann evtl. auch den Profis Dein Problem besser zu verstehen:
    Was bedeutet: es wurde eine Änderung durch den Bauherren erzielt? Beim Bauamt? Sollte ohne eure Zustimmung nicht möglich sein, allenfalls durch eine Baulast, der Ihr zustimmen müßt.
    Mauerwerk auf Grenze? Warum nicht, solange er sie nicht überbaut, ist das kein Problem bzw. sogar gefordert bei einer Grenzgarage.
    Wo steht "eure" Hecke auf eurem Grundstück oder auf dem das Nachbarn? Wenn sie so 50/50 steht wird sie wohl ganz oder zur Hälfte fallen müssen.
    Eine Information über den genauen Bauablauf steht Dir imho nicht zu.
    Zugang zum Verputzen / streichen der Wand wirst Du ihm gewähren müssen.
    Abschliessende Frage: so ein schlechtes Verhältnis zum Nachbarn, daß man sich nicht mal mit ihm darüber unterhalten kann?
     
  3. AndyAC

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    vergessen: ich weiß nicht wie es ist wenn eine Garage z.B. durch festgesetzten B-Plan ein Satteldach hat mit vorgegebener Firstrichtung und dann die Entwässerung (Regenrinne) zwangsläufig an der Grenzseite entlangläuft, hier muß man ja eigentlich überbauen, da sonst die Wand nicht mehr an der Grenze steht!? Werden die Profis gier sicher beantowrten können.:biggthumpup:
     
  4. #4 Baufuchs, 07.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso muss

    man dann die Grenze überbauen?
    Es gibt durchaus die Möglichkeit, die Dachrinne so zu planen, dass sie auf der Mauerkrone liegt und nicht überbaut.

    So ähnlich wie hier skizziert.
     
  5. #5 thomas1965, 07.07.2008
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    Hallo AndyAC
     
  6. #6 thomas1965, 07.07.2008
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    der Bauherr macht seine eigenen Regeln.Absprachen erfolgten bisher nur mit dem anderen Nachbarn.Weiß erst seit samstag über die Änderung Bescheid,durch den Nachbarn.
    Können wir über e-mail kontakt halten,habe Arm im Gibs,Ist für mich einfacer.
    mdg tomm1965
     
  7. AndyAC

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    @Baufuchs: das hast Du recht, bin da nun wirklich kein Experte, denke aber auch daß das hier eher eine juristische / baurechtliche Frage ist.

    @thomas: Du kannst mich gern per mail kontaktieren, aber ich befürchte ich bin da keine große Hilfe, da ich nur ein Grundwissen/Meinung dazu habe.
    Hier gibt es ausgewiesene Experten, die sich mit sowas auskennen, deren Meinung solltest Du in jedem Fall mal abwarten.
     
  8. #8 VolkerKugel (†), 07.07.2008
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    Vorausgesetzt er kann Dir eine Baugenehmigung zeigen:

     
  9. Julius

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    Und war na nicht mal was im Gesetz, daß dies 2 Wochen vorher dem betroffenen Grundeigentümer anzukündigen ist?
     
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