Bürgschaft/Finanzierungsbestätigung/Abtretung u. Zahlungsanweisung

Diskutiere Bürgschaft/Finanzierungsbestätigung/Abtretung u. Zahlungsanweisung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, könnt Ihr mich bitte mal Aufklären, welche Form welche Vor-/Nachteile hat u. welche Kosten ggfs. entstehen?:deal (Man liest u....

  1. #1 driver55, 08.07.2008
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    Hallo Experten,

    könnt Ihr mich bitte mal Aufklären, welche Form welche Vor-/Nachteile hat u. welche Kosten ggfs. entstehen?:deal
    (Man liest u. hört so viel Verschiedenes....)
    Vergeldsgott
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 08.07.2008
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    Zuerst ...

    ... müsstest Du da mal den Hintergrund Deiner Frage etwas erläutern.
    Bürgschaften z.B. gibt´s viele.
     
  3. #3 driver55, 08.07.2008
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    Hm,.... es geht eigentlich "nur" um die Sicherheit für das BU, dass diese gemäss Baufortschritt das Geld rechtzeitig bekommt. Und dafür gibt es doch die o.g. Möglichkeiten. Welche ist für den BH das BESTE (sicherste und günstigste). Diese ist dann ja nicht automatisch die BESTE für das BU oder die BANK. Die Bank möchte dadurch sicherlich noch zusätzlich kassieren. Was kostet überhaupt etwas, und wenn ja wieviel etc...
    Jetzt etwas klarer geworden?
     
  4. #4 S.Oertel, 08.07.2008
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    Jetzt etwas klarer geworden?

    Nicht wirklich!

    Was sorgst Du dich um den BU?
    Soll er sagen, was er will (z.B. Finanzierungsbestätigung) - Du latscht zur Bank und läßt Dir die geben - evtl. geht das sogar per tel. (die Anfrage).

    Abtretungen oder Bürgschaften würde ich als AG gar nicht machen.

    Die Kohle kriegt der BU dann direkt von der Bank und wenn die die Finanzierung bestätigt haben, fließt auch das Geld - vorausgesetzt die Leistung ist i.O. und Du gibst die Zahlung frei!

    Wie siehts denn andersrum aus? Fertigstellungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft?

    Gruss
    Sven
     
  5. #5 Niederbayer, 09.07.2008
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    Ich würde dem BU auf jeden Fall nur eine Finanzierungsbestätigung (Natürlich mit Absprache der Bank) zusichern. Alles andere kostet Geld:

    Bürgschaft: Bis zu 2% des Wertes.
    Abtretung: Was willst Du abtreten?

    Und falls die Bank keine Finanzierungsbestätigung rausgibt, dann hakts entweder an der Finanzierung oder es ist eine Bank die nur auf Ihren eigenen Geldbeutel schaut (OK, das machen fast alle Banken) aber wenn man bei einer Bank eine Eigenheimfinanzierung am laufen hat sollte es Verhandlungssache sein. Wenn nicht, sollte man über einen Bankenwechsel nachdenken.

    Ja zu den Vor- und Nachteilen für den GU:

    Eine Bürgschaft ist für den GU natürlich sicherer als eine Finanzierungsbestätigung. Denn diese Finanzierungsbestätigung ist immer an bestimmte Klauseln gehalten und greift nicht in jedem Fall. Eine Bürgschaft ist zwar auch an Klauseln gebunden, allerdings kann diese der BU erfüllen und wenn er sie erfüllt hat muss die Bank bürgen (bezahlen).
     
  6. #6 MartinB, 09.07.2008
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    Hat der BU auch eine Bürgschaft für Sie???
     
  7. lawyer

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    Treten Sie auf gar keinen Fall Ihre Auszahlungsansprüche gegen die Bank an den BU ab. Das machen nur Wahnsinnige!

    MFG
     
  8. Hansal

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    Bei mir ist der Fall ähnlich,

    Bei mir ist der Fall ähnlich,

    im Werkvertrag wird eine Finanzierungsbestätigung auf einem Formblatt des GÜ verlangt.
    Das Formblatt des GÜ ist nicht Vertragsbestandteil und beinhaltet eine Finanzierunssicherstellung der Bank. Meine Bank sagt nun es handelt sich um eine Bürgschaft.
    Hat der GÜ ein Anrecht auf diese Finanzierungssicherstellung oder nur auf eine Finanzierungsbestätigung wie Werkvertrag gefordert?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
     
  9. #9 Niederbayer, 09.07.2008
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    Na klar sagt die Bank, das ist eine Bürgschaft, weil sie Kohle einstreichen wollen - diese Verbrecher.

    Wenn das Formblatt nicht Vertragsbestandteil war, warum machst Du das dann. Die könnten mir doch alle mal den Schuh aufblasen :motz
     
  10. Hansal

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    in meinem Werkvertrag steht nicht Finanzierungsbestätigung sondern Finanzierungsnachweis.

    Ist ein Finanzierungsnachweis eine Bürgschaft?

    Grüße
     
  11. #11 Niederbayer, 09.07.2008
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    Als Finanzierungsnachweis kann m. E. vieles gelten. Nicht nur eine Bürgschaft oder eine Finanzierungsbestätigung auch ein abgeschlossener Kreditvertrag kann als Nachweis gelten.

    Ich würde wenn es so schlecht foruliert ist auf jeden Fall keinen Nachweis erbringen der was kostet.
     
  12. #12 driver55, 09.07.2008
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    Die Antworten der Bank...

    Danke für die zahlreichen Antworten.
    Der Sachverhalt stellt sich folgendermassen dar.

    Wir haben vom Häuslebauer einmal eine Finanzierungsbestätigung und eine Abtretung und Zahlungsanweisung erhalten, die wir wahlweise verwenden können.
    Bei der Bank angefragt kam die Meldung, dass die Abtretung und Zahlungsanweisung das für uns beste und günstigste sei, einmalig 250€ Bearbeitungsgebühr. Die Finanzierungsbestätigung wäre wie eine Bürgschaft u. kostet 2% der Summe X, also sehr teuer.
    Auf der WISO-Seite steht darüber allerdings, dass die Finanzierungsbestätigung eine gute Alternative zur Bürgschaft wäre u. nichts kostet.
    Ja was denn nun? Muss ich mich an den Verbraucherschutz wenden? Die 19€ Beratungsgebühren zahle ich gerne.

    Bankwechsel: Wir sind NEUKUNDE u. sind erst aufgrund der Finanzierung zu dieser gewechselt.

    Btw: Auf die Frage, welche Zinsen anfallen werden, wenn wir zum 01.08 50t€ abrufen, kam die Antwort mit ca. 918€ zum 31.08. (Bauen wäre somit unbezahlbar…….ich komme auf ca. 192€)
     
  13. R.B.

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    Sicher, daß es sich bei den 918,- € nur um Zinsen handelt? Evtl. sind in dem BEtrag noch weitere "Kosten" versteckt.

    Gruß
    Ralf
     
  14. #14 driver55, 10.07.2008
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    Wenn man der Mail, s.u., glauben darf, ja!


    Guten Morgen Herr XXX,

    i.d.R. ist eine Abtretung der für Sie bessere Weg, da hier nur eine einmalige Pauschale in Höhe von 250.- EUR anfällt. Eine Bestätigung wird wie eine Bürgschaft gewertet, d.h. es fallen 2% Provision vom Bürgschaftsbetrag p.a. an, somit ein relativ hoher Betrag.
    Sie sollten uns die Formulare einreichen, damit wir intern prüfen können, ob die Vordrucke für uns akzeptabel sind.
    Wenn wir am 01.08. 50 TEUR ausbezahlen, fallen zum 30.08. Zinsen in Höhe von ca. 918.- EUR an.

    Da passt so einiges nicht, oder?
     
  15. #15 Baufuchs, 10.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach

    BGB § 648a ist der Unternehmer nicht berechtigt, vom Bauherren eines 1-Familienhauses Sicherheiten zu verlangen.

    Man lese dazu § 648a Abs. 6 Satz 1.

    In Absatz (7) ist festgelegt, dass von diesen Vorschriften abweichende Vereinbarungen unwirksam sind.

    Tipp: Anwalt fragen
     
  16. #16 Bauwahn, 10.07.2008
    Bauwahn

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    Die Frage ist doch, für welche Zinsperiode?
     
  17. #17 driver55, 10.07.2008
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    Für mich sind es 4 Wochen...1. - 30. 08.:frust
     
  18. #18 driver55, 10.07.2008
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    Hallo Niederbayer,

    dem entnehme ich, dass eine Finanzierungsbestätigung "normal" nichts kostet.
    Kann da jede Bank machen (verlangen) was sie will?

    Im Formular "Abtretung u. Zahlungsanweisung" steht folgendes:
    .......
    Als Sicherheit für alle Vergütungsansprüche aus dem ....Haus titt der BH die Guthaben u. Auszahlungsansprüche aus den oben bezeichneten Konto-, Depot- Bausp u. Darlehensvertr. an die Firma XXX ab.
    Die Firma XXX nimmt die Abtretung an.

    Eine Finanzierungsbestätigung ist doch eigentlich nur eben die Bestätigung, dass "Kohle" da ist, und die Bank die Kaufpreisraten rechtzeitig überweist. Oder einfach ausgedrückt, OK, die Finanzierung steht, wir können anfangen.

    Was hat das mit einer Bürgschaft zu tun? Überhaupt nichts! Weshalb will die Bank hier nochmals Abkassieren?
     
  19. #19 S.Oertel, 10.07.2008
    S.Oertel

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    Vielleicht gips einfach nur ein Kommunikationsproblem...

    ..eine "Finanzierungsbestätigung" - imho (!) - ist eine Bestätigung der Bank, daß ein Finanzierungsvertrag mit Dir existiert und die Kohle bereitsteht.
    Das ist aber keine Garantie (!) der Bank, im Fall des Falles, die Kohle an den Gläubiger (BU) rauszurücken.
    Dazu bedürfte es einer "unwiderruflichen" Finazierungsbestätigung, also quasi einer Bürgschaft!

    Worüber reden wir?

    Gruss
    Sven
     
  20. #20 Baufuchs, 10.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Etwas anderes

    als ein mehr oder weniger unverbindliches Schreiben der Bank sinngenäß:
    "Finanzierung steht, Auszahlungsvoraussetzungen für Auszahlungen auf Anweisung des Bauherren liegen vor" muß dem BU nicht vorgelegt werden.

    Ein solches Schreiben kostet nichts.

    Was Abtretungen o.ä. angeht: Beitrag # 20 lesen
     
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