Bürgschaft/Finanzierungsbestätigung/Abtretung u. Zahlungsanweisung

Diskutiere Bürgschaft/Finanzierungsbestätigung/Abtretung u. Zahlungsanweisung im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei der Finazierungsbestätigung gibt es einmal eine einfache Finanzierungsbestätigung, also einer Bestätigung der Bank, dass das Bauvorhaben...

  1. #21 rudi1106, 11.07.2008
    rudi1106

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    Bei der Finazierungsbestätigung gibt es einmal eine einfache Finanzierungsbestätigung, also einer Bestätigung der Bank, dass das Bauvorhaben finanziert werden kann. Dies ist bei privaten Bauherren vollkommen ausreichend, da nach dem Darlehensvertrag die Gelder ohnehin nur für das Bauvorhaben verwendet werden dürfen.

    Etwas anderes wäre eine so genannte unwiderrufliche Finanzierungsbestätigung, die dann tatsächlich einer Bürgschaft gleichstehen würde.

    GU machen das häufig, dass sie im Vertrag nur eine Finanzierungsbestätigung verlangen und dann Formulare ausgeben, die wesentlich strengere Anforderungen enthalten.

    Alles, was über eine einfache Bestätigung hinausgeht ist riskant und Blödsinn.
     
  2. #22 rudi1106, 11.07.2008
    rudi1106

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    Ups, da hab ich wohl den Beitrag von S. Oertel überlesen, sorry...
     
  3. #23 driver55, 11.07.2008
    driver55

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    Das Schreiben - Finanzierungsbestätigung

    Hallo,

    das Schreiben lautet wie folgt:

    X-Haus

    Finanzierungshestätigung

    Wir, die Bank des Bauherren,

    haben davon Kenntnis genommen, daß unser Kunde mit Ihnen einen Kaufvertrag über ein

    Fertighaus: Sonderplanung

    KV Nr. X

    zum Preis von EUR X

    (i. W.: X)

    abgeschlossen hat.

    Wir verpflichten uns hiermit, Ihnen gegenüber ohne Einreden und Einwendungen den Betrag von insgesamt

    EURO X

    in folgenden Teilbeträgen auf Ihr Konto Nr. X, BLZ X bei der X-bank zu zahlen:

    1. Kaufpreisrate EUR X

    2. Kaufpreisrate EUR X

    3. Kaufpreisrate EUR X


    Blatt 2 zur Finanzierungsbestätigung

    Sie haben durch Übersendung des vom Besteller unterzeichneten Bautenstandsberichts zu bestätigen,
    daß Sie die entsprechend begründeten Leistungen erbracht haben. Bei mehreren Bauherren genügt eine Unterschrift.

    Ich (wir) verpflichte(n) mich (uns), die Kaufpreisraten rechtzeitig zu den Fälligkeitsterminen
    auf dem angegebenen Konto anzuschaffen.

    Sind die erforderlichen Mittel an den vereinbarten Zahlungsterminen auf dem Konto nicht verfügbar,
    so sind Sie berechtigt, Zinsen (Diksontsatz + 4 %) in Rechnung zu stellen.

    Eine Kopie dieser Finanzierungsbestätigung haben wir direkt an die X -Bank gesandt.

    Ort,..........................................

    Datum.........................................

    (Stempel und Unterschrift der Bank)

    (Anschrift der Bank)

    (Tel.-Nr. und Sachbearbeiter/in)
     
  4. #24 S.Oertel, 11.07.2008
    S.Oertel

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    Quasi eine Bürgschaft!

    Ich würde des nicht machen.
     
  5. #25 driver55, 11.07.2008
    driver55

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    Ok, Danke.

    Was muss ich ändern lassen, damit das zu einer einfachen Finanzierungsbestätigung wird, wo alle 3 Beteiligten zufrieden sind.

    Es kann nicht sein, dass a) Finanzierung steht b) dies zusätzlich durch Vers. abgesichert ist u. c) jetzt noch einmal abkassiert wird. Mit mir nicht!

    Dem Anbieter gegenüber habe ich volles Vertrauen (da läuft von Anfang an alles rund und nach Plan) ich möchte aber einfach nicht, dass die Bank nochmals kassiert.
     
  6. #26 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @ S.Oertel

    zwar fast wie eine Bürgschaft, aber keine "auf erstes Anfordern", denn:

    Besteller= Bauherr, unterschreibt der den Bautenstandsbericht nicht, gibts kein Geld.
     
  7. #27 driver55, 12.07.2008
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    Ist es jetzt eine Bürgschaft oder nicht?
    Wie gesagt, ich lasse das Schreiben gerne entsprechend abändern, dass es zu einer einfachen (kostenlosen) Finanzierungsbestätigung wird.

    Oder ist es doch keine Bürgschaft u. die Bank will es einfach als solche interpretieren - damit es wieder Geld bringt?

    An wen solch ich mich wenden?
     
  8. #28 Baufuchs, 12.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sprechen

    sie mit der Bank, welche Änderung dazu führt, dass die Finanzierungsbestätigung kostenfrei abgegeben wird.

    Danach mit dem Hausbauer, ob er die geänderte Bestätigung akzeptiert.
     
  9. #29 baufibemu, 14.07.2008
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    Na an die Bank. Welche ist es denn?
     
  10. #30 driver55, 20.07.2008
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    Finanzierungsbestätigung (FB) / Zinsen

    So, nach RS mit der Bank, erhalte ich eine von der Bank aufgesetzte, kostenlose FB. Jetzt muss die nur doch das Unternehmen akzeptieren.:)
    Das ist allerdings die kleinste Hürde.

    Zu den Zinsen:
    Der Gute Herr von der Bank war wohl am Sonntag davor zu lange on Tour.:p
    Es sind 192,50€.
     
  11. #31 driver55, 27.07.2008
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    Finanzierungsbestätigung (FB) erhalten...

    So, habe jetzt eine FB erhalten. Der Inhalt ist für mich allerdings etwas fragwürdig u. zudem dünn ist. Der Bank liegen alle Unterlagen (Gesamtpreis/Raten/Kaufvertrag-Nr. etc.) vor.

    Sehr geehrte Frau...
    sehr geehrter Herr...
    ..gerne teilen wir Ihnen mit, dass die Finanzierung zur Erstellung des o.g. Objektes gesichert ist, basierend auf der uns vorgelegten Kostenplanung/Angebotes der Fa. X vom x.y.2008 unter der Voraussetzung, dass die hierzu erforderlichen Verträge in unserem Hause unterzeichnet werden und die besprochene Sicherstellung gewährleistet ist.

    Die drehen sich doch im Kreis. Kommt das von einem AZUBI? Die FB muss doch zudem an die Fa. adressiert sein und nicht an uns.
    Es ist schon alles unterzeichnet. Also eine "wenn dann Bestätigung" hilft der Fa. nicht.:motz
    Ich vestehe es ehrlich gesagt nicht... ist es denn so schwer?
     
  12. #32 driver55, 11.09.2008
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    Update!

    So, nachdem das Schreiben der Bank für die "Tonne" war, haben wir vom Häuslebauer nochmals eine Vorlage einer FB erhalten, die sie auch akzeptieren. (Es war eine von der selben Bank aus einer anderen Stadt...)
    Schreiben auf unsere Daten angepasst u. der Bank zum "Abtippen" vorgelegt. Zwei Tage später waren alle glücklich...
    Na also, geht doch!:)
     
  13. #33 Bauwahn, 12.09.2008
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    Na,

    dann kannst Du Dich ja jetzt "externer Berater im Bankenwesen" nennen...
     
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