Baumasse - Fragen über Fragen

Diskutiere Baumasse - Fragen über Fragen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ein neues Thema: Wie errechnet man nach § 21 BauNVO die Maximalhöhe eines Gebäudes? Ist das möglich. Ich kann doch nur das maximale Volumen...

  1. #1 Hohmann, 09.07.2008
    Hohmann

    Hohmann

    Dabei seit:
    19.06.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Juristin
    Ort:
    Wiesbaden
    Ein neues Thema:
    Wie errechnet man nach § 21 BauNVO die Maximalhöhe eines Gebäudes? Ist das möglich. Ich kann doch nur das maximale Volumen (untechnisch ausgedrückt) ausrechnen oder ? Folgende Angaben gibt es GFZ: 0,8, zu bebauende Grundstücksfläche 690 m². Umbauter Raum 257 m². Was rechnet man jetzt, 0,8 x 3,5 oder 257 m² x 3,5????
     
  2. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    mal ein anderes thema:

    wieso lassen sie ihren planer nicht rechnen?
     
  3. #3 Hohmann, 09.07.2008
    Hohmann

    Hohmann

    Dabei seit:
    19.06.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Juristin
    Ort:
    Wiesbaden
    weil es mich interessiert
     
  4. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    onlineplanung?
     
  5. #5 Hohmann, 09.07.2008
    Hohmann

    Hohmann

    Dabei seit:
    19.06.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Juristin
    Ort:
    Wiesbaden
    kenn ich nicht, was ist das?
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    ... das was sie gerne wünschen?
     
  7. #7 Hohmann, 09.07.2008
    Hohmann

    Hohmann

    Dabei seit:
    19.06.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Juristin
    Ort:
    Wiesbaden
    also eine konkretere Antwort wäre schon hilfreicher
     
  8. jhd

    jhd

    Dabei seit:
    13.05.2003
    Beiträge:
    385
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauinschenör
    Ort:
    Im schönsten Bundesland der Welt!
    Nicht so doll flirten.
     
  9. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    also auf gut deutsch:

    ihr planer ist dafür zuständig, nicht ein forum.
    mal darüber nachdenken, auch über ihre eigene zunft.
    sie sind doch juristin nicht?

    machen sie selber auch onlineberatung???
     
  10. #10 Hohmann, 09.07.2008
    Hohmann

    Hohmann

    Dabei seit:
    19.06.2008
    Beiträge:
    24
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Juristin
    Ort:
    Wiesbaden
    vielen dank
    wegen meines berufes soll ich also nicht fragen sollen? o.k. schon kappiert
    dann ist ein forum auch nicht zum fragen da, wozu dann überhaupt ein forum?
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 09.07.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Weil ...

    ... in einem Forum eine Frage nur dann zur Zufriedenheit des Fragestellers beantwortet werden kann, wenn dem Antwortgeber auch der Hintergrund der Fragestellung bekannt ist.

    Hier: :confused: :confused: :confused:
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  13. #13 Baufuchs, 09.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Homann

    Ist es so, dass das Bauamt in Ihrem Fall nun eine Beschränkung der Gebäudehöhe über Baumassenzahl erreichen will?

    Dann gilt:
    1. Baumassenzahl ist in Ihrem B.-Plan nicht festgesetzt (jedenfalls haben Sie davon bisher nichts geschrieben)
    2. Wenn nicht festgesetzt, dann:
    Das Gebäude hat nach Ihrer Beschreibung aber keine Geschosse über 3,50m Höhe. Also können Sie sich das rechnen ohnehin schenken.
     
  14. #14 MartinB, 10.07.2008
    MartinB

    MartinB

    Dabei seit:
    09.07.2008
    Beiträge:
    340
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing. Maurermeister
    Ort:
    59514 Welver
    Als Juristin möchtest Du eine rechtsverbindliche und kostengünstige Aussage und die
    bekommst Du bei ........, na wer ÜBERPRÜFT den das?
    Das Bauordnungsamt das für das Grundstück zuständig ist.
    Tipp: Anrufen, die sind meist sehr UMGÄNGLICH und ZUVORKOMMEND. Aber sag erstmal nicht das DU JURISTIN bist.
     
Thema:

Baumasse - Fragen über Fragen

Die Seite wird geladen...

Baumasse - Fragen über Fragen - Ähnliche Themen

  1. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  2. Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA

    Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA: Hallo allerseits, ich bin neu hier im Forum und hoffe ich habe das richtige Unterforum erwähnt. Wir haben ein Haus komplettsaniert und dabei...
  3. Allgemeine Fragen zum Holzterrassenbau

    Allgemeine Fragen zum Holzterrassenbau: Hallo liebe Gemeinde, Ich werde dieses Jahr eine Holzterrasse bauen, kurze Beschreibung: 6m breit (Hausseite), 4m tief - die Fläche wird...
  4. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  5. Baumaße ^5

    Baumaße ^5: Mal eine generelle Frage oder auch blöde Frage. Woher stammen in Bauzeichnugen die ^5 Maße; also so wie 2,88^5 Warum sind z.B. Ziegel 17,5...