Baumasse - Fragen über Fragen

Diskutiere Baumasse - Fragen über Fragen im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Ein neues Thema: Wie errechnet man nach § 21 BauNVO die Maximalhöhe eines Gebäudes? Ist das möglich. Ich kann doch nur das maximale Volumen...

  1. #1 Hohmann, 09.07.2008
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    Ein neues Thema:
    Wie errechnet man nach § 21 BauNVO die Maximalhöhe eines Gebäudes? Ist das möglich. Ich kann doch nur das maximale Volumen (untechnisch ausgedrückt) ausrechnen oder ? Folgende Angaben gibt es GFZ: 0,8, zu bebauende Grundstücksfläche 690 m². Umbauter Raum 257 m². Was rechnet man jetzt, 0,8 x 3,5 oder 257 m² x 3,5????
     
  2. Baumal

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    mal ein anderes thema:

    wieso lassen sie ihren planer nicht rechnen?
     
  3. #3 Hohmann, 09.07.2008
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    weil es mich interessiert
     
  4. Baumal

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    onlineplanung?
     
  5. #5 Hohmann, 09.07.2008
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    kenn ich nicht, was ist das?
     
  6. Baumal

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    ... das was sie gerne wünschen?
     
  7. #7 Hohmann, 09.07.2008
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    also eine konkretere Antwort wäre schon hilfreicher
     
  8. jhd

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  9. Baumal

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    also auf gut deutsch:

    ihr planer ist dafür zuständig, nicht ein forum.
    mal darüber nachdenken, auch über ihre eigene zunft.
    sie sind doch juristin nicht?

    machen sie selber auch onlineberatung???
     
  10. #10 Hohmann, 09.07.2008
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    vielen dank
    wegen meines berufes soll ich also nicht fragen sollen? o.k. schon kappiert
    dann ist ein forum auch nicht zum fragen da, wozu dann überhaupt ein forum?
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 09.07.2008
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    Weil ...

    ... in einem Forum eine Frage nur dann zur Zufriedenheit des Fragestellers beantwortet werden kann, wenn dem Antwortgeber auch der Hintergrund der Fragestellung bekannt ist.

    Hier: :confused: :confused: :confused:
     
  12. Baumal

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  13. #13 Baufuchs, 09.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Homann

    Ist es so, dass das Bauamt in Ihrem Fall nun eine Beschränkung der Gebäudehöhe über Baumassenzahl erreichen will?

    Dann gilt:
    1. Baumassenzahl ist in Ihrem B.-Plan nicht festgesetzt (jedenfalls haben Sie davon bisher nichts geschrieben)
    2. Wenn nicht festgesetzt, dann:
    Das Gebäude hat nach Ihrer Beschreibung aber keine Geschosse über 3,50m Höhe. Also können Sie sich das rechnen ohnehin schenken.
     
  14. #14 MartinB, 10.07.2008
    MartinB

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    Als Juristin möchtest Du eine rechtsverbindliche und kostengünstige Aussage und die
    bekommst Du bei ........, na wer ÜBERPRÜFT den das?
    Das Bauordnungsamt das für das Grundstück zuständig ist.
    Tipp: Anrufen, die sind meist sehr UMGÄNGLICH und ZUVORKOMMEND. Aber sag erstmal nicht das DU JURISTIN bist.
     
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