Bodenebene Dusche nicht gestattet

Diskutiere Bodenebene Dusche nicht gestattet im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, Neulich habe ich eine Wohnung in einem kernsanierten Altbau (zurzeit immer noch im Umbau - Einzugstermin Maerz 2009) gekauft... Wollte...

  1. #1 FranzoseMuenche, 09.07.2008
    FranzoseMuenche

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    Hallo,
    Neulich habe ich eine Wohnung in einem kernsanierten Altbau (zurzeit immer noch im Umbau - Einzugstermin Maerz 2009) gekauft... Wollte eine bodengleiche Dusche installieren... aber die Antwort des Bautraegers lautet:

    "Aber bitte vergessen Sie erstens nicht, dass jeder Altbau anders ist und zweitens ist von der Projektleitung und Geschäftsleitung die durchgeflieste Dusche nicht nur wegen der Dichtigkeit abgelehnt worden, es gibt auch das Problem mit dem Brandschutz und dem Schallschutz."

    Ist das eine sinnvolle, plausible Antwort? Oder will sich der Bautraeger Geld und Zeit und Muehe sparen?

    vielen Dank
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Dichtigkeit herstellbar gemäss Merkblatt "Verbundabdichtungen" und möglich wenn der Untergrund es hergibt.

    Brandschutz?

    Schallschutz?

    Wie sieht die Konstruktion der Decken aus? Aufbauhöhe?
     
  3. #3 FranzoseMuenche, 10.07.2008
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    Hallo Robby,
    also, das Altbau, das saniert wird, ist zirka 20 meter hoch: 6 Stockwerke, von verschiedener Hoehe (Erdgeschoss und 1. OG mehr als 3 meter hoch, und am 5. und 6. OG "normale" Hoehe: 2,40 - 2,5m).
    Ich werde am 5. und 6. OG in einer Dachgeschoss-Maisonnette wohnen, die ganz von vorne gebaut wird (dort wo der Bautraeger jetzt 2 Stocke baut, gab es damals nur 1) - und die Zimmerhoehe wird auch 2,5m sein.

    was genau der Bautraeger meint, wenn er sagt "Brandschutz" und "Schallschutz", habe ich keine Ahnung. Sie sind aber die Gruende aus welchem ich keine bodeneben Dusche installieren kann, laut dem Bautraeger.
     
  4. #4 Gast943916, 10.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    "Brandschutz" in Zusammenhang mit einer Dusche??? Nie gehört
    Schallschutz könnte einen anderen Grund haben,
    vielleicht denkt der BT, dass die Duschwanne im Fussboden "versenkt" wird und somit der Schallschutz nach unten nicht mehr gegeben ist,
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Altbau = (i.d.R.) wenig Aufbauhöhe.
    Also geht es wohl darum, dass die Entwsserungsleitung in die Etage darunter muss.
    Und das hat Folgen für Schall- und Brandschutz.
    Aber: Beide Problemkreise sind lösbar.
    Fragt sich nur, ob Sie den Preis bezahlen wollen. Aber dazu müssten Sie ihn erstmal kennen.
    Ihr BT hat wahrscheinlich schlicht keine Ahnung.

    MfG
     
  6. Peeder

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    Brandschutz- Bodenabläufe mit Brandschutzeinsätze sind kein Problem. Auch Schallschutz ist dort berücksichtigt,

    hier


    Peeder
     
  7. #7 Gast943916, 10.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sorry, nehme alles zurück, an die Entwässerung durch die untere Etage hatte ich nicht gedacht
     
  8. #8 Achim Kaiser, 10.07.2008
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    Ob das alles *sooo* einfach lösbar ist wage ich mal zu bezweifeln.

    Schon im reinen EFH ist eine bodenebene Duschwanne oftmals (nicht immer) ein *Äct*, je nachdem wie die Grundrisssituation aussieht.

    Im Geschosswohnungsbau gibts mit Sicherheit 4 Themen
    1. Schallschutz
    2. Brandschutz
    3. Beeinträchtigung der drunterliegenden Wohnung
    4. Einschränkungen durch die vorhandene Bausubstanz

    So weit wie Ralf will ich da mit der Aussage nicht gehen ... aber sicherlich scheut der BT den Aufwand und vor allem u.U. die Beeinträchtigung(en) der Wohnung unterhalb.

    Würde z.B. mir die Wohnung drunter gehören dann hätte ich da schon was dagegen dass in meiner Wohnung z.B. ne Verkleidung der Rohrleitung für die Wohnung drüber rumhängt ... oder die Stockwerkshöhe z.B. niederer wird damit man die Leitungen - je nach Situation - verstecken kann.

    1000 Euro für den Planungsaufwand müssen da noch nicht mal besonders *viel* sein .... und dann ist noch nix geschafft.

    5000 Euro für ne bodenebene Dusche an Aufwand zu verschlampern ist in solchen Fällen auch mal ganz schnell drin ... es ist *kein* Einfamilienwohnhaus in dem man *fast* alles umtreiben kann was man will sondern in den Fällen *Gemeinschaftseigentum* bei dem u.U. die Wohnung eines Miteigentümers tangiert wird ....

    So mal meinen das geht in 5 Minuten kann in solchen Fällen daneben gehen.
    Da gibts einiges was einen zum Schwitzen bringen kann (nicht unbedingt muss).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. #9 Christian St, 10.07.2008
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    je nach Badgröße

    macht sich eine gelungene Anhebung von einem Teilbereich des Bads optisch ganz gut. Und in diesem Teilbereich is dann halt die bodengleiche Dusche und der Abfluss untergebracht, und die Wanne und das WC; z.B.
    Gruss Christian
     
  10. #10 FranzoseMuenche, 11.07.2008
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    :-)

    also, vielen Dank für Ihre Meinungen und Info. Werde alles durchlesen, und mit dem BT darüber sprechen...

    übrigens sagt der BT, dass eine Dusche wie "Bette Floor" gestattet wird... die fast wie eine durchgeflieste bodenebene Dusche aussieht...
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 11.07.2008
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    Hehe....
    Nu ist klar, was los ist. Der will nicht vom häuslichen Bad (DuschTASSE) auf bodengleiche Dusche mit Bodeneinlauf (=erhöhte Anforderungen an Abdichtung) umgeschwenkt werden.
    Achtung, der Kerl ist ausgebufft!!!
     
Thema: Bodenebene Dusche nicht gestattet
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