Einfügungsgebot

Diskutiere Einfügungsgebot im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; In NRW sind Widersprüche gegen Entscheidungen der Baubehörden seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Es bleibt nur der Weg zum...

  1. #21 cosima123, 18.07.2008
    cosima123

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    ok, baufuchs, interessant.

    für baugenehmigungen bedeutet das nach meiner einschätzung einen schlichten zeit-vorteil für den betreffenden bauherren. denn über den widerspruch entscheidet die selbe behörde, die den grund VA erlassen hatte. und: wer ändert schon gerne seine eigene erst-entscheidung ab? daspassiert selten, selten, selten. meistens ist das vorverfahren daher ergebnislos, nur die monate ziehen ins land.

    leider mahlen die mühlen der verwaltungsgerichte, denen dann die sache zügiger vorgelegt wird, trotzdem langsaaaaam.


    hier mal ein beispiel (auf die schnelle habe ich nur das gefunden):

    die verfahren dauerten 1 1/2 jahre - 2 jahre bis zum ertsen gerichtstermin... dieser zeitraum wird als eher kurz dargestellt. und gemeint ist hier nur der zeitraum von der einreichung der klage bis zum ersten termin, in welchem dann die parteien vergleiche schlossen oder die klage zurück nahmen.

    http://www.vg-potsdam.brandenburg.de/sixcms/media.php/4092/presse26042001.pdf

    mein rat an den thread-frager bleibt: jetzt (!) zum anwalt mit einschlägigen orts- und baurechts-kenntnissen. wenn der anwalt zB den speziellen entscheider beim bauamt aus kennt, und/oder aus der aktenlage heraus gute argumente findet, kann im glücksfall ein einziger anruf des RA beim bauamt reichen, um die umzustimmen.

    oder andersherum: der RA winkt sofort ab, weil er nach der aktenlage sieht, hier bringt es nichts.

    angst vor den kosten? fragen sie den kollegen einfach vorab nach den kosten einer erstberatung.
     
  2. #22 MartinB, 18.07.2008
    MartinB

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    Lars,
    versuch es mal über die Politik eines Ratsmitgliedes.
    Geht meist schneller und ist meist entscheidender.
     
  3. Sören

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    Hallo,

    ich nehme an, MartinB spricht mich an.
    Habe einen Architekten und Stadtrat im Bauausschuss eingeschaltet: Ergebnis ist Null.

    Cosima 123, wir bauen ein Haus für 500 TEuro, da habe ich keine Angst vor Kosten beim Anwalt.
    Die rechtliche Seite habe ich bereits klären lassen (Uni-Prof und Verwaltungsrichter), die Stadt hat einzig bei Ermessensfragen Spielraum (Befreiung von Baugrenze), aber seeeehr wenig.
    Wie eingangs erwähnt, soll meine Argumentation keine rechtliche sein. Es war alles besprochen, mit welchem Recht macht das Amt jetzt einen Rückzieher?

    Jeder kennt in meiner Stadt den Entscheider beim Amt, und jeder rät zur Klage.....
    Die würde ich gerne verhindern, aber vielleicht will die Stadt eine Klage?

    Heute abend weiß ich mehr.....

    Gruß und Dank an alle, die hier antworten!

    Sören
     
  4. #24 Bauwahn, 18.07.2008
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    Cosima, zumindest nicht überall.

    In BW entscheidet die Mittebehörde (das RP) über den Widerspruch. Zwar hat die untere Baubehörde (Kreisfreie Stadt/LRA) nochmal Gelegenheit, ihre Entscheidung zu überdenken, aber letztlich fällt die Entscheidung eine Etage höher.
    Aber wie Du natürlich richtig bemerkt hast, das dauert und dauert und daue...
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 18.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Was ist dass denn. Wenn etwas Recht ist, muss es Recht bleiben und das muss dann auch denen klarwerden, die damit ein Problem haben.
    Oder sind wir hier in einer Amigo-Republik??

    MfG
     
  6. Sören

    Sören

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    Hallo,

    nach ernüchternden Gesprächen heute muß man sagen, daß wir uns auf Behördenebene in einem rechtsfreien Raum bewegen.
    Es wird eiskalt Rechtsbeugung begangen, weil man weiß, daß der Bürger keine Lust/Zeit/Geld auf 1-2 Jahre Bauverzögerung hat. Also legt sich die Verwaltung das Recht, wie sie es braucht. Und sollte dann doch auf dem Klageweg ein Haus genehmigt werden, dann wird der Schuldige Beamte damit in 1 Jahr auch kein Problem bekommen.

    Also kann man nichts machen. Bitter.

    Der nächste Termin wird mit Anwalt, ev. kann man die Amtsperson auf Rechtsbeugung verklagen, muß ich mal besprechen. Wenn man es nicht auf die persönliche Ebene bringt, ist es dem Beamten scheißegal.

    Der weiß, daß er kein Recht hat, das Haus abzulehnen, aber er macht es einfach... Und die Gegenargumente prallen an ihm ab wie an einer Mauer. Und niemanden, auch nicht seinen Chef, interessiert das.
    Die nächsthöhere Baubehörde bleibt, der Architekt wird sich nochmal beschweren...

    Frust.


    Gruß,
    Sören
     
  7. Baumal

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    s.o. cosima123

    nehmen sie einen anwalt für baurecht. ein gespräch mit dem "chef",
    dem anwalt und dem architekten, ist erst mal der "kleine dienstweg".
     
  8. #28 MartinB, 18.07.2008
    MartinB

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    Oder
    Letzter günstiger Ausweg und manchmal HILFT!
    PRESSE = Zeitung
     
  9. #29 Baumal, 18.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2008
    Baumal

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    manchmal hilft auch diese presse, MartinB

    [​IMG]
     
  10. #30 MoRüBe, 18.07.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Vielleicht ein kleiner Tip am Rande...

    ... nehmen Sie nicht irgendeinen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nehmen Sie den Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Den absoluten spitzenspezi. Kostet Sie zwar irgendwo 400 Euronen die Stunde (freie Honorarvereinbarung) aber es lohnt sich. Auch bei Gericht (und das sag ich aus Erfahrung):biggthumpup:
     
  11. Sören

    Sören

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    Wies dann weiterging...

    Nach langer Überlegung haben wir beim nächsten Termin ohne Anwalt aber mit Architekt ein paar Zugeständnisse gemacht.
    Nach 10 min war die Baugenehmigung durch, einzige Änderungen: 3 Fenster mit Laden und einer farblichen Veränderung éines Teils der Fassade.

    Alles Dinge, die ohnehin nicht von der Stadt bestimmt werden dürfen. Daher werden wir jetzt bauen wie schon immer geplant, die Stadt kann uns dann immer noch verklagen....

    Viel Wind für fast nichts, kann man nicht verstehen. Vielleicht wollte der Amtsmann einfach nochmal persönlich unsere Architekten kennenlernen, oder sollten Ihm meine 10 000 Euro Handgeld doch geholfen haben...??? (War jetzt Spaß)


    gruß,
    Sören
     
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