Grundstückseigentümer

Diskutiere Grundstückseigentümer im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Gemeinde, ich muss mal wieder eine Frage stellen. Meine Frau bekommt von Ihren Eltern ein GS geschenkt. Nun stehe ich nicht im...

  1. knopy

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    Hallo Gemeinde,

    ich muss mal wieder eine Frage stellen.

    Meine Frau bekommt von Ihren Eltern ein GS geschenkt. Nun stehe ich nicht im Grundbuch als Eigentümer mit drinn. Was hat es für mich für Nach- und Vorteile das ich dort nicht drinn stehe?

    Im Fall das wir uns mal scheiden lassen gilt ja das Haus als Zugewinngemeinschaft und gehört beiden zu 50%. Das GS wiederum nur meiner Frau. Was passiert aber in dem Fall wenn meine Frau stirbt ich mich mit den Kiner nicht verstehe? Da gehört das Haus mir zu 50% und das GS?

    Ich weiß ich denke relativ negativ und möchte auch nicht das sowas mal eintritt aber man weiß ja nie.
    Ist es günstiger wenn beide im Grundbuch stehen??
    Vielen Dank
     
  2. #2 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Pflichtteile

    aus der Erbschaft stehen den Kindern in Verhältnis der Eigentumsanteile Ihrer Frau zu.

    Demnach Pflichtteil aus 100% Grundstücksanteil sowie
    Pflichtteil aus 50% Hausanteil

    Guckst mal z.B. "Berliner Testament".

    So was sollte man regeln...
     
  3. juwido

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    Nun, wenn deine Frau und ihre Eltern genau so negativ denken wie Du, dann geht das GS natürlich von den Eltern an die Tochter und nicht an "Euch"......:p

    juwido
     
  4. #4 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ist

    von den Eltern ohnehin schon an die Tochte und nicht an beide gegangen.
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Ist es nicht so, daß ihm dann auch 50% vom Anteil der Frau am Haus zusteht?
    d.h. Die "Besitzverhältnisse" wären dann 75% für ihn und die 25% (50 % aus dem Anteil der Frau) würden zu gleichen Teilen den Kindern gehören.

    Aber wozu gibt´s Fachleute...:biggthumpup:

    Gruß
    Ralf
     
  6. #6 Olaf (†), 11.07.2008
    Olaf (†)

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    Denkfehler...

    Pflichtteil ist in Geld zu leisten - also nix Anteil an Grundstück
     
  7. knopy

    knopy

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    Aber meine Frau kann mich doch mit eintragen lassen im Grundbuch oder?
    Also entsteht für mich nur der Nachteil das das GS nur meiner Frau gehört und ich die Kinder im extremsten Fall 50% vom GS Preis auszaheln muss und nur 25% vom Haus.
     
  8. #8 Olaf (†), 11.07.2008
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Klar...

    kann Sie Dir de Hälfte übertragen.
    Aber was sagen dann denn ihre Altforderen dazu, wenn sie Euch beiden nicht gleich das Grundstück schenken?
     
  9. #9 Baufuchs, 11.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Kein

    Denkfehler.
    Der Geldwert des Pflichtteils berechnet sich aus Wert Grundstück bzw. Haus.
     
  10. #10 Olaf (†), 11.07.2008
    Olaf (†)

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    Ja,...

    aber Du hattest geschrieben, er kriegt die Hälfte vom Grundstück und dem ist nicht so, höchstens als Geld:konfusius
     
  11. lawyer

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    Das Haus als selbständiges Rechtsgut unabhängig vom Grundstück gibt es nur bei Erbbaurechten. Sonst ist das Haus Bestandteil des Grundstück und "gehört" allein demjenigen, der Eigentümer des Grundstücks ist. :yikes
    MFG
     
  12. drulli

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    Die Grundfrage ist also, warum sie das Grundstück nicht Euch, sondern ausschließlich Deiner Frau schenken. Das solltet Ihr regeln.
     
  13. knopy

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    keine Ahnung warum die das so machen möchten unsere Verhältnis ist sehr gut. Aber sie wollen eben im Fall einer scheidung das das Grundstück im Familien besitz bleibt. Meine Schwiegereltern haben auch von Ihren Eltern GS bekommen und da ist jeweils nur das Kind eingetragen warum keine Ahnung. Ich suche nur nach Argumenten warum es besser währe wenn beide eingetragen sind. Bei den richtigen Argumenten werden wir beide eingetragen oder meine Frau lässt mich nachtragen. Ich suche nur einen guten Grund warum beide im Grundbuch stehen sollten.
    Ich habe nicht vor mich von meiner Frau zu trennen und umgekehrt sieht sie das genauso. Wenn es günstiger ist das beide drin stehen im Grundbuch werden auch beide drinn stehen.
     
  14. bernix

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    ....das kann noch kommen...reiner Erfahrungswert :biggthumpup:

    Mann (Frau) kann das notarisch lösen ...das Geld ist gut angelegt, denn so manche Sachen sollte man sich nicht selbst zutrauen...

    gruss
     
  15. #15 Der Bauberater, 11.07.2008
    Der Bauberater

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    wenn ich mich nicht irre, gehört das Grundstück jetzt der Frau. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn, die Wertsteigerung des Grundstücks ab Schenkung bis Scheidung mit eingerechnet. Das Grundstück selbst aber nicht. Das wird auf das "Startkapital" der Frau angerechnet. Bsp. Das Grundstück ist heute 100.000,-€ wert und bei der Scheidung 150.000,-€, dann sind 50.000,-€ Zugewinn.
    Warum sollten die Schwiegertiger den Ehepartner mitbeschenken? Genau so ist es, wenn es Bargeld wäre. Schwiegermama und -Papa schenken der Tochter 100.000,-€, wieso sollten die der Tochter "nur" 50.000,- geben und dem Schwiegersohn auch 50.000,-.
    Wenn Ihr noch nicht gebaut habt, dann baut auf einem anderen Grundstück oder regelt es über einen Vertrag was, wann, wenn, wie und überhaupt.
    Im übrigen gips einen Fred, der ist noch gar nicht so lange her, da bestanden die Schwiegertiger darauf, dass der Ehepartner NICHT eingetragen werden darf. (suche benutzen)
    - alles Laienmeinung -
    Gruß Peter
     
  16. R.B.

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    Genau da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn ich mich richtig erinnere, dann zählt geschenktes Bargeld zu den Einkünften und wäre somit Zugewinn. Beim Grundstück sieht das anders aus.

    Interessant ist aber folgende Bemerkung:

    Wie verhält es sich, wenn die Frau das Grundstück geschenkt bekommt (im Grundbuch eingetragen), danach aber Beide das Haus darauf bauen. Bisher gehen wir doch davon aus, daß das Gebäude den Zugewinn darstellt. :confused:

    Gruß
    Ralf
     
  17. #17 Bauwahn, 11.07.2008
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    Bin ja fast völlig unbedarft hier, aber inwieweit steht der Grundbucheintrag überhaupt über dem Eherecht? Ist das nicht widersinnig?
    Ich meine, bei einem KfZ-Brief (oder wie das Teil neuerdings heißt) kann auch nur ein Name drinstehen und trotzdem ist es im Rahmen der Zugewinngemeinschaft Gemeinschaftseigentum.
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Das sehe ich nicht ganz so.
    Man sollte daran denken, daß auch während der Ehe der Zugewinn getrennt behandelt wird. Erst bei einer Scheidung würde ein Zugewinnausgleich durchgeführt.

    Aber zu Deinem PKW Beispiel:

    Wenn ICH einen PKW kaufe und auch bezahle, dann ist dieser PKW MEIN Eigentum, auch wenn meine Frau ab und zu mal damit fahren darf.
    d.h. Ich könnte ihn jederzeit wieder verkaufen, auch ohne meine Frau zu fragen.
    Würde der PKW über einen Kredit finanziert, dann müßte meine Frau auch NICHT für "meinen" Kredit haften (solange sie nichts Entsprechendes unterschrieben hat).

    Bei einem PKW handelt es sich ja nicht unbedingt um die Deckung des familiären Lebensbedarfs. ;)

    Zugewinngemeinschaft bedeutet ja nicht automatisch "gemeinsame Kasse". (sonst muß ich gleich mal meinen Anwalt anrufen). Soweit mir bekannt bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens AUCH wenn es während der Ehe erworben wurde.
    Erst bei einer Scheidung würde auf beiden Seiten der Zugewinn ermittelt und danach ein "Ausgleich" festgelegt.

    Man muß also schon zwischen Vermögen und familiärem Lebensbedarf unterscheiden.

    Gruß
    Ralf
     
  19. Baumal

    Baumal

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    im falle der scheidung nicht mehr.
    ;) , ich sprech aus erfahrung.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    Im Falle der Scheidung ist es immer noch MEIN PKW, aber er wird natürlich bei der Aufstellung meines Vermögens und somit bei der Ermittlung des Zugewinns (und späterem Zugewinnausgleich) berücksichtigt. :cry
    Dafür hat er beim Kauf auch mein, na nennen wir es mal Barvermögen, reduziert. Also ändert sich genau betrachtet nichts...:lock

    Aber ich dürfte ihn vorher verschenken, da ich bis zur Scheidung die alleinige Verfügungsgewalt über meinen PKW habe. ;)

    Gruß
    Ralf
     
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