Genehmigung für Gabionenmauer

Diskutiere Genehmigung für Gabionenmauer im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, nachdem ich vor ca 2 Wochen die Einverständniss meiner Nachbarn zum Bau einer Gabionenmauer (2 Meter Höhe) eingeholt habe, kommt...

  1. loeps

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    Hallo zusammen,
    nachdem ich vor ca 2 Wochen die Einverständniss meiner Nachbarn zum Bau einer Gabionenmauer (2 Meter Höhe) eingeholt habe, kommt einer von Ihnen gestern an und meinte, dass ich wohl eine Bewilligung (Baugesuch) benötigt hätte.
    Die Mauer steht an der Grundstücksgrenze und ist zur Abstützung des Hanges notwendig.

    Hat jemand eine Ahnung ob das so stimmt und welche Vorgehensweise nötig währe?

    Vielen Dank
    Gruß Loeps
     
  2. #2 HolzhausWolli, 12.07.2008
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    In welcher Form habt ihr denn das Einverständnis bekommen? Mündlich oder schriftlich?

    Klingt so, als wenn es mündlich war und nun, wo das Ding steht (sie steht doch, oder?) gefällt sie nicht mehr und man sucht Fallstricke.

    Wir hatten sowas mit L-Steinen, deren Stützfüße jedoch noch über die Grenze in das Nachbargrundstück ragten. Allerdings in -3m weit außerhalb seines Baufensters. Dafür habe ich mir die schriftliche Genehmigung des Nachbarn mit Anlage einer Zeichnung geholt und dies wiederum als Anlage für die erforderliche Baugenehmigung beigelegt.
     
  3. #3 wasweissich, 12.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    auch eine hinterfüllte L-steinmauer in 2m höhe kann man nicht so einfach an der grenze aufstellen...........
    j.p.
     
  4. loeps

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    Mal wieder typisch. Was schreibt, dass bleibt! Da denkt man einmal es würde auch so gehen weil man sich ja kennt... Naja.

    Wie läuft den so eine Baugenemigung ab wenn man das Teil schon fertig hat?

    Griaz
     
  5. #5 HolzhausWolli, 14.07.2008
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    Geh doch einfach mal unbefangen positiv ran und sag dem Nachbarn, daß Du "der guten Ordnung halber noch eine nachträgliche Baugenehmigung (oder bei 2m Höhe nur Bauanzeige?) beantragen willst und froh bist seine Zustimmung bereits erhalten zu haben" :shades

    Und da das Bauamt, das sicher schriftlich haben möchte, "sei es sicher kein Problem DENEN" den Gefallen zu tun" :deal

    Dann weißt Du wo Du dran bist.

    Falls er sich nun sturr stellt, würde ich erstmal garnix machen und abwarten. Soi wie ich es sehe muß der Nachbar dann den "Schwarzbau" bekanntmachen....ist schon ne Hemmschwelle für einen Nachbarn.

    Keine Rechtsberatung...meine spontane Meinung...vielleicht weiß es jemand besser...
     
  6. #6 HolzhausWolli, 14.07.2008
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    Nachtrag:

    Bei uns (Südwestfalen) zahlt man die 3-fache Genehmigungsbgebühr bei nachträglicheem Antrag zur Baugenehmigung.

    Einem Bekannten sind sie mit Hilfe von Google Earth auf die Schliche gekommen. Da war nämlich der Schuppen für den Trecker schon zu sehen, als er die Baugenehmigung beantragt hat....autsch! :(
     
  7. Dingo

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    Wenn ich richtig verstehe ist doch jetzt noch nicht einmal klar ob überhaupt eine Baugenehmigung für eine derartige Gabionenwand erforderlich ist!!


    Dies abzuklären wäre der erste Schritt. Wenns diese nicht braucht ist doch alles OK.


    Wenns diese braucht, dann ist zu überlegen, wie und in welcher Form diese nachträglich beantragt werden kann/muss.
     
  8. Baumal

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    ... eben.

    gibts einen B-plan? wenn nicht,kommt das nachbarrecht BW zu tragen.
    (ich geh mal davon aus, dass Weilen unter den Rinnen gemeint ist :confused: )

    § 11 tote einfriedungen lesen. und mit dem nachbarn einigen.
     
Thema: Genehmigung für Gabionenmauer
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