Tiefenbohrung bei Zahlungsplan nach Fortschritt (Keller oder Rohinstallation)

Diskutiere Tiefenbohrung bei Zahlungsplan nach Fortschritt (Keller oder Rohinstallation) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Frage an die Bau-Spezies. Gegeben ist Bauträger-Vertrag für schlüsselfertiges Bauen, VOB Teil B mit Zahlungsplan, vereinbart ist förmliche Abnahme...

  1. #1 Bughandle, 12.07.2008
    Bughandle

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    Frage an die Bau-Spezies. Gegeben ist Bauträger-Vertrag für schlüsselfertiges Bauen, VOB Teil B mit Zahlungsplan, vereinbart ist förmliche Abnahme vor Fälligkeit einer Teilzahlung.

    Zahlungsplan:
    5 % nach Vertragsabschluß
    30% nach Ausführung Kellerdecke
    30% nach Ausführung des Dachstuhles
    20% nach Ausführung der Rohinstallation und Fenster
    10% nach Ausführung Estrich und Innenputz
    5% nach Fertigstellung, jedoch spätestens bei Hausübergabe und Rechnungsstellung

    Keller ist fertig, es fehlt jedoch die vertragliche Leistung "Tiefenbohrung". Diese wurde mehrmals verschoben.
    Gehört die zu Keller oder zu Rohinstalltion? Muß ich abnehmen oder soll ich Teilabnahme vorschlagen (Einbehalt mit Druckzuschlag für fehlende Leistung).
    Will eigentlich nicht rumzrerren mit dem BT...
     
  2. #2 Gast943916, 12.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Zeichnung

    Will eigentlich nicht rumzrerren mit dem BT...[/QUOTE]


    dann sprich mit ihm......
     
  3. #3 Baufuchs, 12.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Zum

    Rumzerren ist es sowieso zu spät.

    Zum Keller gehört die Tiefenbohrung nicht.
    Eigentlich auch nicht zum Rohbau, eher schon zur Rohinstallation.

    Zahlungsplan ist ohnehin bedenklich. Zu wenige Abschnitte, keine klare Zuordnung von Gewerken (siehe Tiefenbohrung). Überzahlung bei Rohbau inkl. Dachstuhl.
     
  4. #4 Bughandle, 12.07.2008
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    Gut, ist also geklärt, Tiefenbohrung gehört eher zur Rohinstallation.
     
  5. #5 MartinB, 13.07.2008
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    In diesem Fall für den Baufuchs.

    1. Tiefenbohrung
    Antwort zur Frage: Liegt die Tiefenbohrung und WOFÜR, im Keller?
    ja / nein (2 * ja oder nein) = Frage beantwortet.
    2. Überzahlung durch Zahlungsplan des SV
    Die Frage beantworten die, die es (in der MEHRZAHL) Auszahlen = Banken.
    Für die gilt ( EIGENTLICH ) bis Rohbau max. Auszahlung = 58 % bei SV.
    Für den Richter gilt bei PAUSCHL + - 20 %.
    Das BEDEUTET: Überzahlung bei Auszahlung = max. 69,6 %.
    (DER SV ist kein .......?)
    Aber was sagt die Bank ja / nein = Frage beantwortet
    Und, VOR ALLEM, hat der SV eine ERFÜLLUNGS- UND GEWÄHRLEISTUNGS-BÜRGSCHAFT erbracht = Ja / Nein ?

    Mit freundlichen Grüssen

    MB

    Ach, JA:" Wer darf den NEUERDINGS; `bauherren` unendgeltlich vor GERICHT vertreten?"
     
  6. #6 Achim Kaiser, 13.07.2008
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    Die Tiefenbohrung ist überhaupt nicht zugeordnet.

    Sie kann auch noch nach Ausführung des Estrichs und des Innenputzes erfolgen, dann sind 95% der Kohle geflossen....

    Sehr unklar und undifferenziert der Zahlungsplan.
    Baufuchs hat schon alles dazu gesagt.
    Hier dürfte eine ganzheitliche Prüfung des Vertragswerks durch nen Fachanwalt für Baurecht kein Fehler sein.
    Sonst besteht die Möglichkeit dass nach Ende des Geldes noch viel zu Bauen über bleibt.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  7. #7 Baufuchs, 13.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @MartinB

    Glatter Unfug.

    Der Bauherr hat gem. Vertrag so auszuzahlen, wie es der Zahlungsplan vorsieht. Ob die Bank des Bauherren zickt ist wurscht. Es ist nicht die Aufgabe der Banken Zahlungspläne dahingehend zu prüfen, ob Überzahlungen vorliegen.

    Ein Zahlungsplan und die Höhe der darin vereinbarten Einzelraten muss sich gem. BGB u. VOB daran orientieren, dass Abschläge nur in Höhe des Wertes vertragsgemäß erbrachter, in sich geschlossener Teilleistungen erhoben werden.

    Ob ein Zahlungsplan diesen Anforderungen entspricht kann z.B. ein Architekt prüfen.
    Welche Folgerungen aus einen unzulässigen Zahlungsplan entstehen können, weiß ein RA.

    Im übrigen Herr MartinB:
    Kennen Sie Dieter Nuhr?
     
  8. #8 Bughandle, 13.07.2008
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    Popcorn!!

    Ist immer wieder witzig, welche Fragen des Threaderstellers beantwortet werden und welche nicht.
    Ich bedanke mich erstmal @baufuchs & @ achim kaiser für die netten Hinweise, den Vertrag vom Fachanwalt für
    Baurecht prüfen zu lassen, werde ich aus gegebenen Anlass nicht tun, nicht zuletzt, weil ich mit BT klarkomme
    und das soll auch so bleiben! Eine Bitte, wenn ihr das diskutieren wollt, macht doch bitte einen neuen Fred auf, ok?

    Im übrigen haben mir die Infos von MartinB sehr viel gebracht und den Nuhr hier zu zitieren, ist (ähem) ein bisserl strange?!
     
  9. #9 Baufuchs, 13.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Jeder

    wie er mag.:)
    Das Problem des Zahlungsplans ist ja erkannt.

    Zum Zeitpunkt der vorletzten Rate sind 95% des Vertragspreises gezahlt.

    Angenommen "Vertrag für schlüsselfertiges Bauen" (wie geschrieben), dann fehlen zu diesem Zeitpunkt noch folgende Leistungen:

    - Elektrofeininstallation
    - Wärmepumpe
    - alle Sanitärobjekte mit Zubehör
    - alle Wand-/Bodenfliesen
    - alle Innentüren
    - wenn BT die Reihenfolge Trockenbau/Putz nicht einhält auch die Dämmung und Trockenbau
    - ggf. Maler-/Tapezierarbeiten
    - ggf. Holztreppe bzw. Treppenbelag bei Betontreppe

    insgesamt also wesentlich mehr als 5% der zu erbringenden Leistungen.

    Dann muss nur noch der BT zu diesem Zeitpunkt insolvent gehen.......

    Aber: No Risk no Fun.:)
     
  10. Quelle

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    Laienmeinung: Tiefenbohrung gehört zur Fertigstellung der Heizung. Entsprechend ist der Zahlungsabschnitt. Mein Komiker von Bauleiter des GÜ wollte die Abnahme des BV sogar und da lief die WP nur auf Strom direkt. Die Abnahme habe ich natürlich verweigert, aus wichtigem Grund. s.o.
     
  11. #11 Bughandle, 13.07.2008
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    @Baufuchs

    sorry, du kannst es einfach nicht lassen, oder?

    Deine ganzen Annahmen wegen rechtlicher Bedenken und Überbezahlung und drohender Insolvenz sind für die Tonne.

    Eingestellt habe ich einen Zahlungsplan und den, um die hinterlegte Gewerkgruppierung zu verdeutlichen ... und auch wichtig der Hinweis "förmliche Abnahme".
    Zugegeben der Zahlungsplan ist unstrukturiert, er war aber nie das Thema!
    Ich habe nix aber auch gar nix von dem Geldfluß geschrieben und woran der gebunden ist. Und da sind die Zahlungen der letzten beiden Schlußzahlungen z.B. "Anderkonto mit Sperrkondition". Bedeutet, wenn nicht abgenommen wurde bekommt der AN gar nüscht.

    Und jetzt isses mal gut.

    Meine Frage war wozu die Tiefenbohrung gehört, und die ist beantwortet.
    Auch durch eine Antwort von "Quelle", danke dafür.
     
  12. #12 wasweissich, 13.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du sowieso alles besser weiss und eine ganz bestimmte antwort haben willst , musst du das auch mitteilen..............

    wenn du deinen BT lieb hast , ist es doch schön für dich , und wenn man sich lieb hat , ist es doch egal , wo die bohrung zugehört........:mauer:mauer:mauer
     
  13. #13 Baufuchs, 14.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Bughandle

    Das es bei dem Zahlunsplan zu Überzahlungen kommt ist Tatsache, keine Annahme. Von "drohender Insolvenz" wurde nichts geschrieben.

    Es gibt nicht 2 Schlußzahlungen, sondern nur eine.

    Zahlung setzt grundsätzlich Abnahme voraus, was allerdings dann (nach Abnahme) Zahlung auf Anderkonto soll ?

    Und nun solls wirklich gut sein.
     
  14. #14 MartinB, 14.07.2008
    MartinB

    MartinB

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    Oh, oh, oh
    Baufuchs
    das Leben spielt nicht immer nach den Spielregeln eines BU/GU.
    Es gibt sogar Mehrere Schlußzahlungen auf eine Schlußrechnung.
    WILLST DU DIE SEHEN ?
     
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