Gerichtliches Beweissicherungsverfahren

Diskutiere Gerichtliches Beweissicherungsverfahren im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; An Herrn Ibold Meine Antwort hat sich durch den Beitrag aw im Grunde erledigt. Aber hier noch mal ein Beispiel: 2.1.1 Frage "Entspricht...

  1. #21 Besuch-SV, 14.11.2003
    Besuch-SV

    Besuch-SV Gast

    An Herrn Ibold

    Meine Antwort hat sich durch den Beitrag aw im Grunde erledigt.

    Aber hier noch mal ein Beispiel:

    2.1.1 Frage
    "Entspricht die Abdichtung der Kellerwand den Anforderungen der allgemein anerkanntern Regeln der Technik, hier: DIN 18195, Teil 6, Abs. 9?"

    2.1.2 Antwort
    Nein

    2.1.3 Die vorhandene Abdichtung besteht aus einem KMB- (Kunststffmodifiertem Bitumen) Material. Dies ist gem. DIN 18195, Teil 6, Abs. 9 jedoch nur gegen aufstauendes Sickerwasser, nicht jedoch gegen drückendes Wasser zugelassen.

    2.1.4 Eine Abdichtung gem. DIN 18195, Teil 6, Abs. 6 muß immer aus bahnenförmigen Abdichtungen bestehen, was hier nicht vorhanden ist.

    Also die Frage so vom privat beauftragten Sachverständige (der muß kein Gutachten schreiben, der muß nicht mal öffentlich bestellt oder staatlich anerkannt sein: sein Fach muß er beherrschen) stellen lassen, daß eben doch

    JA oder NEIN

    als erste (!) Antwort möglich ist. Die Begründuing folgt dann in darauffolegenden Absätzen.

    Warum?
    Richter lesen das Gutachten ohnehin nie ganz durch, meist sogar nur die letzte Seite, auf der stehen sollte:
    - Was kostet das?
    - Wer ist schuld?

    Rechtsanwälte der unterliegenden Partei werden das Gutachten natürlich genauer lesen, weil die es zerreißen wollen.

    Deswegen gibt es nur Sinn, wenn der private Gutachter genügend Erfahrung hat, um gute Fragen zu stellen. Und der vom Gericht bestellte Gutachter nicht ein kompletter Idiot ist.
    ----------
    tut mir "leid" auch wenn´s die persönliche Meinung ist muss ich diesen Satz vorsorglich entfernen.

    MfG

    J.T.

    ----------
     
  2. Bruno

    Bruno

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    ernsthaft Besuch-SV?

    Die Antwort 2.1.2 muss JA und nicht NEIN heissen. Es liegt KMB vor (siehe 2.1.3) und KMB entspricht DIN 18195 Teil 6 Punkt 9.

    "wenn ... der vom Gericht bestellte Gutachter nicht ein kompletter Idiot ist. Aber auch sowas kommt vor. Bei Ihrem Kollegen Herrn XXXXX durfte ich so etwas bewundern".

    Immer auf die nicht Anwesenden ;)
     
  3. Eric

    Eric

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    Versuchs-SV

    Von Herrn xxxxx halt ich auch nichts. Ihn hier aber als " kompletten Idioten " hinzustellen, ist reichlich vermessen.

    Ihren Angriff auf Herrn Ibold habe ich ebensowenig verstanden.

    Mit Ihrem banalen Beispielsfall erläutern Sie nur Ihre Vorstellungen vom Aufbau eines Gutachtens. Sie stellen das Ergebnis der Begutachtung mit " ja/nein " an die Spitze und kommen selbstverständlich auch dann nicht daran vorbei, im einzelnen und nachprüfbar zu erläutern, wie Sie zu diesem Ergebnis gekommen sind. Was soll daran inovativ sein? Herr Ibold hat nichts anderes gefordert.

    Wie kommen Sie darauf, daß Richter " Gutachten ohnehin nie ganz durchlesen "? Mir scheint, Sie sind reichlich überheblich!
     
  4. aw

    aw Neuer Benutzer

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    na, na...

    @Eric : Richter lesen Gutachten nur so weit, bis Sie die Ihrer Meinung nach erforderlichen Infos zur Bildung einer eigenen MEINUNG aufgenommen haben. Daher sollten die für die Urteilsfindung erforderlichen Info´s für jeden (en) erkennbar am Anfang jeden Fragenkomplexes stehen.

    Sie gehen davon aus, ein Richter würde aus Eigeninteresse aufmerksam die Schriftsätze lesen : dies ist in der Regel leider nicht der Fall.

    Ihre Aussage über Herrn xxxxx kommentiere ich lediglich mit dem bereits bekannten Satz : " wer lesen kann, ist stark im Vorteil ..."

    schönes Wochenende
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "nur" zu Infos

    ich hab nicht den "Namen" zensiert ... sondern die "Tatsache" daß man da diesbezüglich gleich mit ner Abmahnung rechnen kann(muss) ... sprich diese Zensur ist eine vorbeugende Maßnahme und ganz nebei noch meine Pflicht als Forenbetreiber ;)

    MfG
     
  6. #26 Robert 12, 15.11.2003
    Robert 12

    Robert 12 Gast

    Warum wurde der link

    von C.Schwarze auf die Site von R.Probst gelöscht?

    R.Welschbillig
     
  7. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    link ? C.Schwarze?

    in diesem Thema gibt´s "keinen" Beitrag von C.Schwarze ... folgerichtig auch "keinen" Link ... ist ein anderes Thema damit gemeint ???

    MfG
     
  8. #28 C. Schwarze, 15.11.2003
    C. Schwarze

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  9. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    ???

    der nachgefragte Link ist doch vorhanden ? ... kann das mal jemand konkretisieren was "hier" gemeint ist ? ... momentan versteh ich das gar nicht :confused:
     
  10. #30 Besuch-SV, 15.11.2003
    Besuch-SV

    Besuch-SV Gast

    Entschuldigung an Bruno

    Sie haben Recht, ich habe mich allerdings nicht in der Antwort, sondern in der Fragestellung vertippt: Da muß es natürlich Absatz 8 heißen. (Also drückendes Wasser und eben nur bahnenförmige Abdichtung).

    Richter lesen in der Tat selten das ganze Gutachten. Das ist aber keine Überheblichkeit, sondern schlichtweg von meinem Bruder bestätigt. Der muß es wissen, der ist Richter. Von dem habe ich übrigens auch diesen knappen Aufbau eines Gutachtens. Und eben auch die Tatsache, daß es für einen Richter leichter ist, Gutachten zu beurteilen, dessen Fragen vorher von einem erfahrenen SV gestellt wurden (immer in Abstimmung mit RA selbstverständlich!!).

    Und Aufklärung eines Mißverständnisses: nicht Herr xxxxx )* hat dieses unsinnige Gutachten geschrieben. Er mußte es jedoch zerlegen. Der Gutachter war ein Architekt, dessen Namen ich bewußt nicht erwähne.

    Damit wollte ich ausdrücken, daß es schwer ist, gegen ein Gutachten von einem gerichtlichen SV "anzustinken", selbst wenn völliger Blödsinn drinsteht.

    Und nochmal zur Klarstellung: ich stelle mich niemals gegen Berufsgruppen! Nicht, daß die Tatsache, daß dieser blödsinnige Gutachter zufällig Architekt ist, mir wieder als Hetze gegen Architekten vorgeworfen wird.

    Aber es gibt eben überall gute und schlechte Leute mit identischer Berufsbezeichnung (nehmen Sie von mir aus auch Lehrer, Polizisten, Politiker, Maschinenbauer etc.)

    ------------
    )* name ausge-x-t, restl. beitrag ungeprüft. mls, 16.11.03-10:17
     
  11. #31 Gast360547, 17.11.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    zunächst einmal...

    Sehr geehrter Besuchs SV,
    ... stelle ich fest, daß Sie meinen ursrpünglichen Fragen in Sachen der Erläuterung, also den von mir geforderten Zusätzen, der Antworten JA und NEIN ebenso wie aw dankenswerter Weise nachgekommen sind.
    In Ihrem zweiten Beitrag zu diesem Thema, der sich nach Ihrer Meinung durch die Ausführungen von aw erübrigen würde, haben Sie es schon deutlicher dargestellt und insofern nehme ich das als Zustimmung zur Kenntnis.


    In der Tat soll es Richter geben, und ich weiß nicht, ob der Bruder von aw dazu gehört, die nur die letzte Seite lesen oder, was schon deutlich mehr Aufwand zu sein scheint, die Kernantworten im Gutachten selber.
    Ich persönlich habe bislang Richter/innen erleben dürfen, die sich schon intensiver mit der Materie auseinander gesetzt haben.
    Sicherlich scheint es aber so zu sein, daß ein Gutachten, das sehr verständlich und logisch aufgebaut ist, textlich schön formatiert und durch gezielte Absätze und kurze Sätze leicht lesbar ist, wohl eher zu ende gelesen wird als eines, das wie dieser Satz hier ohne Formatierungen und mit Fehlern in der Interpunktion dabei überaus elendig langen und somit unübersichtlichen Sätzen, die zudem auch noch nichts aussagen, also nur Seiten schinden, gespickt ist.

    Inhaltlich sollte das eben genau wegen der Nachprüfbarkeit der Aussagen schon etwas ausführlicher sein. Es ist doch nachvollziehbar, daß der Richter/die Richterin völlige Laien sind.
    Sie müssen sich auf die Aussagen des SV verlassen können. Kommt es bei dem Gutachten nun zu falschen Aussagen oder Interpretationen, die dann auch noch zu einer falschen Entscheidung führen, kann man anhand der Ausführungen innerhalb des Gutachtens den Irrtum wenigstens nachvollziehen und ggfs. das Gericht veranlaasen, daß das Gutachten nachgebessert wird. Das sollte ein guter RA wohl hinbekommen.

    Was mir bislang und trotz Ihrer nachgefolgten Ausführungen verborgen bleibt ist der Umstand, weshalb Sie meinen Beitrag als Gegendarstellung verwenden woll(t)en?

    Wenn Sie diesbezüglich auch noch eine Antwort nachschieben möchten.

    Danke

    stefan ibold
     
  12. aw

    aw Neuer Benutzer

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    hm, versteh ich nicht..

    @SI

    Wie bitte kommen Sie auf die Meinung, mein Bruder sei Richter ?

    Dies impliziert folgende Alternativen :

    (1) Sie halten Besuchs-SV und aw für zwei ID´s ein und derselben natürlichen Person

    (2) Sie haben den letzten Beitrag von Besuchs-SV fehlinterpretiert.


    Nur zur Richtigstellung :

    Ich bin nicht Besuchs-SV , kenne Ihn nicht einmal ! Mein Bruder ist auch sicherlich KEIN Richter !

    Ich finde dieses Forum zum Meinungs- und Wissensaustausch zwischen Fachleuten und Ratsuchenden äußert sinnvoll und hilfreich. Die offenbar hier herschenden Grabenkriege kann ich leider nicht nachvollziehen. IMHO tragen diese nichts zur Qualitätssteigerung bei.
     
  13. #33 Gast360547, 17.11.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    vertan

    @ aw,
    ich habe mich schlicht vertran, sorry.
    War wohl zu abgelenkt beim Schreiben.

    Der Bruder ist dem Besuchs SV zuzuordnen und nicht Ihnen.

    Wenn Sie Ihren Namen nunmehr streichen und den Herrn Besuchs SV einsetzen möchten, dann kann der restliche Inhalt wohl dennoch stehen bleiben.

    Danke für Ihr Verständnis.
    M.f.G.
    stefan ibold
     
  14. aw

    aw Neuer Benutzer

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    ist doch kein Beinbruch...

    es ist schön, das sogar dem , der ganz oben steht, menschlich verständliche Fehler passieren...

    ist doch nichts passiert, im Gegensatz zu manchem "Gau am Bau" ist das mit Reden aus der Welt zu schaffen....

    Ach ja , einen hab ich noch :

    "Gewalt löst keine Probleme !
    solang man nur darüber spricht "
     
  15. #35 Gast360547, 18.11.2003
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    nicht, ...

    daß das falsch verstanden wird, als Dachdecker steht man meistens ganz oben. Liegt in der Natur der Dinge :)
    Allerdings können wir auch Kellerkind spielen, in Sachen DIN 18195.

    @ Besuchs SV,
    hmm, die Initialien lassen bei mir nicht die Ohren klingeln. Hammse Lust, mich mal zu kontaktieren?

    Grüße
    stefan ibold
     
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