Bebauungsplan/ Bauamt

Diskutiere Bebauungsplan/ Bauamt im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe kürzlich eine schriftliche Bauvoranfrage beim Bauamt gestellt, mit der Bitte um Genehmigung der zweigeschossigen Bauweise, da nur...

  1. #1 Spackus, 13.07.2008
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    Hallo,
    ich habe kürzlich eine schriftliche Bauvoranfrage beim Bauamt gestellt, mit der Bitte um Genehmigung der zweigeschossigen Bauweise, da nur eine Dachneigung von max. 22° geplant ist. Eine schriftl. Antwort habe ich leider nie erhalten, allerdings einen Anruf vom Bauamt, mit der Bitte einmal mit den Unterlagen vorbei zu kommen. Daraufhin bin ich dann mit meinen Plänen zum Bauamt und der gute Herr hat sich alles angeschaut und meinte dann, dass dagegen nichts einzuwenden ist, da im unmittelbaren Umfeld mehrere Häuser gebaut wurden, die 2 geschossig sind und sogar ein 2,5 geschossiges ist auch dabei. Ich sollte nur dann eine Dachneigung von max.22° einhalten. Er hat mir also eine mündliche Zusage gegeben, trotzdem laut Bebauungsplan nur 1 geschossig erlaubt ist. Nach nochmaligem Telefonat, wurde mir das im Beisein meiner Mutter nochmals bestätigt. Daraufhin habe ich nun alle meine Pläne von dem Architekten fertig stellen lassen, die Statik wurde auch fertig gestellt und der Vermesser hat mein Haus im Lageplan eingemessen. So und nun das große Erwachen: Nach Einreichung des Bauantrags, wird nun behauptet, dass so ein Gespräch nie stattgefunden hat und der Bauantrag so nicht genehmigt wird, da nur eingeschossig gebaut werden darf. Eine Sondergenehmigung/ Befreiung darf auch nur erteilt werden, mit der Zustimmung der unmittelbaren Nachbarn. Dem stimmen aber nun 2 Nachbarn nicht zu, so dass ich nun meinen Bauantrag zurück gezogen habe. Dumm ist nur, dass ich nun auf den Kosten sitzen bleibe. Meine Frage ist nun: Kann man den guten Herrn im Bauamt dafür haftbar machen (er sitzt nun auch noch in einer anderen Abteilung im Rathaus)? Eine mündl. Zusage hat er ja zumindest getätigt und das wurde uns sogar nochmals tel. bestätigt (Zeuge: meine Mutter). Es kann doch nicht sein, dass dieses Bauamt erst eine mündl. Zusage erteilt und nun von dem allen nichts mehr wissen will. Hätte ich im Vorfeld erfahren, dass 2 geschossig nicht erlaubt wird, hätte ich doch auch ganz anders geplant, denn dafür ist doch auch eine Bauvoranfrage da!

    Als weitere Begründung hat er mir auch mitgeteilt, dass eine Dachneigung von 35-45° einzuhalten ist, obwohl vorher bestätigt wurde, dass diese nicht über 22° liegen darf. Wie soll man denn bei solchen Aussagen planen?

    Wie komme ich an einen Bebauungsplan, der absolut verbindlich ist? Bei mir gilt der Bebauungsplan Nr.77 der Stadt Oer-Erkenschwick und für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.77 besteht eine Gestaltungssatzung gemäß §81(1) der BauO für das Land NRW mit Festsetzungen für:
    - Dachformen/- neigungen
    - Einfriedungen/ Vorgärten
    Kann man diese Pläne irgendwo downloaden?
    Gruß,
    Spackus
     
  2. #2 Spackus, 13.07.2008
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    Da habe ich noch eine Frage:
    Wo kann ich gegenüber der Person des Bauamts Beschwerde einreichen (ober Bauaufsichtsbehörde des Kreisamts)? Und wieviel Sinn macht das überhaupt? Spätestens, wenn ich nämlich meinen neuen Bauantrag einreiche, lassen die "Jungs" mich dort sonst auflaufen...
     
  3. #3 Volker E, 13.07.2008
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    Hallo Spackus,

    Gegen das Bauamt vorzugehen wird schwierig sein. Dort wird man sich auf den § 38 Verwaltungsverfahrensgesetz berufen. Dort ist geregelt in Abs.1 S.1 "Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen ( Zusicherung ), bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form."
    Ob der Bebauungsplan im Internet eingesehen werden kann, kann sicher beim zuständigen Bauamt erfragt werden. Ansonsten kann er beim Bauamt selbst eingesehen werden.

    Gruß

    Volker E
     
  4. #4 MartinB, 13.07.2008
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    Lieber Spackkus,

    hol dir den Plan von deinem Vermesser, der muß den haben!

    Oder geh auf die Internetseite des Rathauses, von dem Grundstück, und suche dort nach Bebauungsplänen.

    Oder dein Architekt muß den auch haben und hätte DICH schriftlich darauf hinweisen müssen, dass es Ärger geben wird.

    Aber alles SCHLECHTE, kan auch was GUTES haben. (Den im Leben kan man sich eines nicht aussuchen, seine Nachbarn. Auch z.B: Bill G.... nicht)
    Stell dir vor, du hättest schon Gebaut und einer deiner Nachbarn würde im NACHHINEIN dagegen KLAGEN. Ich bin mir fast SICHER: Abreissen des 2. OG.

    Also Red nochmal: Mit deinen Nachbarn und dem Bauordnungsamt sowie der dem Ausschuß für Planung und Gemeinde(Stadt)entwicklung.
    Geht nicht Gibts, (eigentlich), auf dem BAU nicht!!!!
     
  5. Baumal

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    ... ich weiss ja nicht, wie die uhren in oer-erkenschwick ticken...

    keine rechtsauskunft.

    auf eine bauvoranfrage erläßt die bauaufsichtsbehörde in
    schriftlicher form einen positiven oder negativen vorbescheid.

    telefonische/mündliche zusagen von ämtlern sind nicht bindend,
    da werden sie auf granit beissen.

    jetzt haben sie einen bauantrag gestellt, ohne vorherigen positiven
    bauvorbescheid. selbst schuld, möchte man sagen wenn
    da nicht ihr architekt wäre, der das spiel mit gespielt hat? :confused:
    ..und ohne befreiung der festsetzung vom B-plan plant.

    haben sie eine korrekte bauvoranfrage gestellt, könnten sie
    den hebel vielleicht bei der ausgebliebenen (negativ oder
    positiv) erteilung des bauvorbescheids ansetzen.

    kontaktieren sie einen anwalt für baurecht.
     
  6. #6 Thomas B, 13.07.2008
    Thomas B

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    Komisch finde ich...

    ...da es ja ganz offensichtlich einen B-Plan gibt, daß dieser nicht eingesehen wurde!!! Daß Sie als (entschuldigung!) "dummer" Bauherr nicht machen ist i.O.! Aber, daß Ihr Architekt einfach irgendwelche Pläne pinselt ohne sich über die baurechtlichen Belange zu informieren ist schon mehr als merkwürdig!

    Das gehört nunmal zu den Obliegenheiten des Planers und wie will er entwerfen/ Pläne fertig machen, wenn er gar nicht weiß, was erlaubt ist und was nicht??!!!

    Ob die Pläne Online verfügbar sind müssen Sie halt selber prüfen. Ansonsten zum bauamt gehen, dort entweder eine Kopie käuflich erwerben oder einsehen und die für Sie wichtigen Dinge notieren. Vielleicht läßt man Sie auch eine Kopie machen....viellelicht auch nicht.

    Warum hat das eigentlich Ihr Planer nicht gemacht. Völliges Unverständnis und heftiges Kopf schütteln!

    Gruß

    Thomas
     
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