vertraglich geregelte Bauzeit

Diskutiere vertraglich geregelte Bauzeit im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; hallo zusammen, ich habe da doch glatt mal eine frage. wir haben eine vertraglich festgesetzte bauzeit von 4,5 monaten, die am 14.08. endet....

  1. #1 steppcke, 13.07.2008
    steppcke

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    hallo zusammen,

    ich habe da doch glatt mal eine frage.
    wir haben eine vertraglich festgesetzte bauzeit von 4,5 monaten, die am 14.08. endet.
    was passiert denn nun, wenn diese bauzeit nicht eingehalten werden kann ??
    im vertrag haben wir leider nichts stehen.
    haben wir irgendwelche ansprüche (wenn wohnung gekündigt...)??

    kennt sich da jemand aus ??

    schonmal danke für antworten !
     
  2. Quelle

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    VOB gültig vereinbart?
     
  3. #3 steppcke, 13.07.2008
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    unter der gewährleistungsfrist steht VOB Teil B
     
  4. #4 rudi1106, 14.07.2008
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    Sofern die Frist verbindlich vereinbart wurde (auch der Beginn der Frist!) und der Unternehmer die Verzögerung zu vertreten hat, bestehen Schadensersatzansprüche. Diese umfassen auch notwendige Kosten einer Unterkunft, Lagerkosten für Möbel etc.

    Ich würde erstmal der Unternehmer auffordern, Stellung zu nehmen, ob die Bezugsfertigkeit innerhalb der Frist hergestellt werden kann und gegebenenfalls Gründe für eine Verzögerung zu benennen. Klassiker wäre hier schlechtes Wetter. Dies würde Schadensersatzansprüche aber nur ausschließen, wenn wirklich ungewöhnlich schlechtes Wetter zu Verzögerungen führt.

    Die Vereinbarung der VOB/B setzt voraus, dass irgendwo im Vertrag steht, dass die VOB/B Vertragsgrundlage sein sollen. Außerdem muss dem Bauherren Gelegenheit gegeben werden, von deren Inhalt Kenntnis zu erlangen (In der Regel wird bei Vertragsschluss eine Kopie übergeben). Wenn das der Fall ist, wäre es sinnvoll, den Unternehmer schriftlich aufzufordern, seine Arbeiten zu beschleunigen.
     
  5. #5 Baufuchs, 14.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falls

    VOB/B gerade nicht zur Hand :konfusius

    Mal hier lesen.
     
  6. #6 MartinB, 14.07.2008
    MartinB

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    1 Frage: Was BAUST DU (z.B: freistehendes Einfamilienhaus)
    2 : Wie BAUST DU (z.B: Stein auf Stein mit Klinker)
    3 : Wie weit BAUST DU (z.B: Schlüsselfertig)
    4 : Wie weit ist er (z.B: Keller ausgeschachtet)
    5 : Was für einen Vertrag hast DU (z.B: Bauträgervertrag)

    Dann gibt`s ANTWORTEN !!!
     
  7. #7 Baufuchs, 14.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Antworten

    hat es schon gegeben.:konfusius
     
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vertraglich geregelte Bauzeit

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