Gewährleistungsansprüche

Diskutiere Gewährleistungsansprüche im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserem Bauwerkvertrag ist folgende Klausel festgehalten: 2. Die Gewährleistungspflich für das Bauwerk beträgt fünf Jahre nach...

  1. #1 Techniker2006, 15.07.2008
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    Hallo,

    in unserem Bauwerkvertrag ist folgende Klausel festgehalten:

    2.
    Die Gewährleistungspflich für das Bauwerk beträgt fünf Jahre nach BGB.
    4.
    Bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Absatz 2 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, einem vom Auftragnehmer benannten Fachbetrieb die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist NICHT zu übertragen. :motz

    Ist eine solche Klausel Rechtens?
    Kann ich mir die Wartungsfirma nicht selbst aussuchen und behalte trotzdem die Garantie?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

    LG
    Andreas H.
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 15.07.2008
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    Ich denke mal ...

    ... die Klausel ist rechtens.
    Der Garantiegeber will halt sicherstellen, dass eine Wartungsfirma seines Vertrauens dafür sorgt, dass der Garantiefall nicht eintritt.

    Zu motzen gibt´s da meiner Ansicht nach nix :konfusius .

    Übrigens: In den Verträgen die ich kenne, wird die Garantiezeit für diese Teile auf 2 Jahre beschränkt und Schluss.
     
  3. #3 Manfred Abt, 15.07.2008
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    Kann ich bestätigen, ist so üblich, vermutlich auch rechtens.
     
  4. #4 Achim Kaiser, 15.07.2008
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    Steht so (ähnlich) schon in der VOB.

    Garantie und Gewährleistung sind sowieso 2 paar Schuhe :).
    (Kundig machen !!)

    Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur gegenüber dem Anlagenersteller.
    Wieso sollte der 3 Jahre länger die Finger im Türspalt lassen wenn *irgendwer* an der Anlage rumfummelt ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #5 MartinB, 15.07.2008
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    Das kannnnnn der Harken werden:
    Wie HOCH ist der Preis für die Wartung gegenüber den Orts-üblichen?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 15.07.2008
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    Mein Gott Martin ...

    ... musst Du Dich in Alles reinhängen und die Leute verunsichern :motz .
    (Jetzt motze ich!)

    Kein Mensch der seine 5 Sinne beisammen hat gibt eine 5jahresgarantie auf wartungsintensive Bauteile, wenn er nicht die Kontrolle über die Qualität der Wartung behält!

    Es ist ja auch nur ein Angebot, der Fragesteller muss es ja nicht annehmen.
     
  7. Breker

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    Klausel ist rechtens, auch wenn in VOB/B §13 nur etwas davon steht dem AN die Wartung zu überlassen und nicht einem von ihm zu benennenden Fachbetrieb.
    Sie können sich Ihre Wartungsfirma selbst aussuchen, haben dann aber nur zwei Jahre Gewährleistung.
     
  8. #8 rudi1106, 15.07.2008
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    Ist denn die VOB/B vereinbart?
     
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