Wände mit Macken und Löchern trotz Q3?

Diskutiere Wände mit Macken und Löchern trotz Q3? im Ausbaugewerke Forum im Bereich Neubau; Hallo @all, mittlerweile ist an unserem Neubau der Maler angerückt. Aber anstatt die Wände zu streichen, ist er schon seit 3 Tagen dabei, die...

  1. #1 rembrand320, 16.07.2008
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    Hallo @all,

    mittlerweile ist an unserem Neubau der Maler angerückt. Aber anstatt die Wände zu streichen, ist er schon seit 3 Tagen dabei, die Wände einigermaßen glatt zu bekommen.

    In unserem Kaufvertrag ist vereinbart, dass die Wände streichfertig, Q3 herzustellen sind, da wir keine Tapeten haben möchten sondern nur farbig gestrichene Wände. Allerdings haben die Putzer den Innenputz dermaßen schlecht angebracht, so daß (erst recht nach dem Voranstrich) noch Kellenspuren, Macken und Streifen zu sehen sind. Ausserdem ist der Putz an manchen Stelle glatt und an manchen Stellen sehr grobporig. Die Wände sind also von der Struktur her absolut nicht einheitlich und erst recht nicht glatt.

    Der Maler restauriert nun immer nur die Stellen, die ich ihm per Bleistiftkreis einkreise.

    Kann DAS denn sein? Muss bei Q3, streichfertig nicht zunächst einmal alle mit Feinspachtel glattgezogen werden? Die Stellen die er jetzt gerade immer wieder glättet unterscheiden sich erheblich von der Glätte der restlichen Wand.

    Wie gehe ich weiter vor? Sämtliche Löcher und Macken suchen und ankreuzen oder eine "Grundglättung" der Wände verlangen.

    PS: Jetzt weiß ich auch, warum unser Bauleiter meinte, wir sollten doch lieber Fließtapete nehmen. Würde zwar etwas mehr kosten als Q3 aber sie würden uns entgegenkommen und keinen Aufpreis berechnen. Ich glaube, da sollten wir (wieder mal) über den Tisch gezogen werden.
     
  2. Robby

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    Q3
    4.2 Geglättete Putze, Qualitätsstufe 3 (Q 3 – geglättet)
    Die Qualitätsstufe 3 entspricht erhöhten Anforderungen an
    die Putzoberfläche und ist durch zusätzliche, über die Standardqualität
    (Q 2 – geglättet) hinausgehende, Maßnahmen
    zu erreichen.
    Putzoberflächen der Qualitätsstufe Q3 – geglättet sind
    geeignet für:
    · Dekorative Oberputze ≤ 1,0 mm
    · fein strukturierte Wandbekleidungen
    · matte, fein strukturierte Anstriche/Beschichtungen.
    Die Qualitätsstufe 3 beinhaltet alle Ausführungen der Qualitätsstufe
    2. Zusätzlich wird in einem weiteren Arbeitsgang
    die Putzoberfläche entweder mit einem Glättgang oder mit
    einem Glättputzauftrag überarbeitet.
    Bearbeitungsspuren, wie z. B. Traufelstriche, werden weitgehend
    vermieden. Auch bei der Qualitätsstufe 3 sind bei
    Streiflicht sichtbar werdende Abzeichnungen nicht ganz
    auszuschließen. Grad und Umfang solcher Abzeichnungen
    sind gegenüber dem Standard Q 2 – geglättet geringer.

    Ob es dem entspricht? Das mit dem Vlies wäre eine gute Entscheidung gewesen vor allem wenn es zu einer Haarrissbildung kommen sollte....
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie ist denn das Vertragsverhältniss ??? Beides über BT/GÜ/GU ???
    Wenn der Maler "Ihrer" ist, war das sehr blöd, denn die Mehrkosten kriegen Sie nicht wieder.

    MfG
     
  4. #4 rembrand320, 16.07.2008
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    Kann ich das irgendwie sehen ob es gemacht wurde bzw. nachweisen?

    Den Bauleiter habe ich schon mal darauf angesprochen. Er meinte das hätten die Putzer geamcht. Ich glaube das nicht, da sie nur den Putz aufgespritzt und abgezogen haben. Einen weiteren bzw. zusätzlichen Arbeitsgang habe ich nicht gesehen.

    Die Fliestapete wollten bewußt nicht.

    @Ralf: Sowohl der Maler als auch der Putzer wurde/wird von dem GÜ gestellt. Allerdings habe ich gestern von dem Maler gehört, das sein Chef zu ihm sagte, er solle nur die offensichtlichen groben Stellen beiputzen. So wie die Wände aussehen, sind sie aber überseht mit div. Macken. Ganz zu schweigen von den Riefen der Kellen an den Fensterlaibungen.
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    ein 2. Glättvorgang benötigt keinen weiteren Materialauftrag sondern beschreibt lediglich ein nachglätten der Oberfläche des einlagigen Putzes...

    Das Ablehnen des Vlies halte ich nach wie vor für einen Fehler :)
     
  6. #6 Tom1099, 16.07.2008
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    Für die gewünschten Anforderungen muss der Innenputz Q4 mit Anforderungen an die Maßtoleranten " erhöhte Anforderungen an die Ebenheit" ausgeführt werden. Q4 ist nur mit einer weiteren Abspachtelung herzustellen.
    Ist natürlich die Frage wie Du die Oberfläche wünscht: Arschglatt oder wie auf einer spanischen Finca.

    Leider wieder ein typisches Beispiel Baubeschreibung GU/ Wunsch des Erwerber. Habt Ihr Kinder, dann sieht der Putz spätestens nach einem Jahr sowieso wieder wie Q2 aus.

    Ansonsten Beitrag von Robby: Q3 für matte, fein strukturierte Anstriche/Beschichtungen geeignet. Q2 entspricht den Standartanforderungen an die Ebenheit, dann darf schon bei einem Stichmass von 1,00 m / 5mm Abweichungen vorhanden sein.

    Merkblatt http://www.gips.de/produkte/igb/publik/putzoberfl/MBPutz.pdf anschauen
     
  7. #7 Tom1099, 16.07.2008
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    Sorry:
    Q3 entspricht den Standartanforderungen an die Ebenheit, dann darf schon bei einem Stichmass von 1,00 m / 5mm Abweichungen vorhanden sein.
     
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