Co-Messung-Öl-Brennwert

Diskutiere Co-Messung-Öl-Brennwert im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich hätte da mal eine Frage. Ich besitze seit 2005 eine Ölbrennwertanlage mit Solaranlage zur Heizungsunterstützung. Nun habe ich...

  1. Arni

    Arni

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    Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage.
    Ich besitze seit 2005 eine Ölbrennwertanlage mit Solaranlage zur Heizungsunterstützung. Nun habe ich gelesen, dass bei dieser Kombination
    kein jährlicher Kontrollbesuch zur Abgas-Co-Messung des Kaminkehrers Vorschrift wäre? Da ich regelmäßig jedes Jahr einen "Erinnerungszettel" meines Kaminkehrers zur Abgasmessung im Briefkasten vorfinde, kommt mir die Sache etwas spanisch vor! Zumal auch für diese Messung Kosten von knapp 50 EUR entstehen. Einen Schornstein besitze ich nicht, nur das Kunststoffabgasrohr des Brennwertgerätes ragt aus der Dachhaut. Wie ist denn hier die Sachlage, besteht eine Kontrollpflicht irgendeiner Art?
    Viele Grüße an Alle!
     
  2. R.B.

    R.B.

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  3. Arni

    Arni

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    Danke, von der Kombination mit solarer Unterstützung steht hier aber nichts. In dem Artikel den ich gelesen hatte, wurde speziell hierauf verwiesen. Der Schornsteinfeger müsste über die Kombination Brennwertgerät mit solarer Heizungsunterstützung informiert werden, dann würde die CO-Messpflicht entfallen.
    Grüße Arni
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Schau mal unter §2, dort müsste das mit den bivalenten Anlagen stehen (gilt bei Öl also flüssige Brennstoffe).

    Gruß
    Ralf
     
  5. Arni

    Arni

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    Danke, habe einen Text gefunden und mit meinem Schorni gesprochen. Die Emissionsmessung wäre also bei bivalenten Anlagen keine Pflicht,.... lediglich die Kontrolle sowie Kehrung des Abgasrohres! ( bei mir also rund 1,5 Meter )
    Nachdem nun mein Schorni rund 30 Sekunden gekehrt hat sowie feststellte, dass das Abgasrohr keine Schwefelrückstände trägt ( brenne schwefelarmes Öl ) benutzte er ein weißes Taschentuch welches er in das Rohr einführte, um mir zu zeigen, dass man hier Rußablagerungen sehe und somit wohl auch eine Kehrung sinnvoll wäre. Nachdem ich ihn nun auf die fälschlich berechneten Emisionsmessungen der letzten 3 Jahre ansprach und ich eine Rückvergütung der Gebühren erwarte, sagte er, dass bei meiner, nun als bivalent eingestuften Anlage, eine 6-monatige Kehrung Pflicht wäre und ich diese halbjährige Kehrung ja eingespart hätte, dies wäre dann ungefähr derselbe Betrag gewesen!!!!!!!!!!!!!!!
    Nach dieser Quatschaussage habe ich den netten Herrn rausgeschmissen und ihm gesagt, dass ich ihn garantiert nicht in einem halben Jahr wieder sehen möchte!
    Meiner Meinung nach gehts hier um eine reine Abzockmaßnahme!
    Wie sieht denn die Rechtslage tatsächlich aus? Wenn es hart auf hart kommt, brauche ich schriftliches!
    Grüße Arni
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Die KÜO gilt für DICH UND FÜR DEINEN SCHORNI.
    Er kann nicht eigenmächtig irgendwelche Prüfungen festsetzen, und Du kannst Dich nicht einer in der Verordnung festgesetzten Überprüfung verwehren.

    Wenn Du der Meinung bist, daß Du irgendwo einen Artikel gelesen hast der etwas anderes aussagt, dann den Artikel suchen und den Schreiber fragen, wie er zu der Aussage kommt und ob dies konform zur KÜO ist.
    Schreiben kann man viel, und so mancher Artikel ist nicht das Papier wert auf dem er gedruckt ist.

    Im Streitfall kannst Du Dich an Deine für Deinen Bezirk zuständige Kammer wenden. Es steht Dir auch frei bei den zuständigen Behörden zu intervenieren, bis hinauf in´s Wirtschaftsministerium.

    Nach meiner Einschätzung (und Erfahrung) wirst Du mit Deiner Anlage den Schorni nicht los. Ich kenne aber die Details für Bayern nicht und kann nur das wiedergeben, was in der oben bereits genannten KÜO steht.

    Gruß
    Ralf
     
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