Hife ! Bauunternehmer stellt die Arbeit ein

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  1. #1 Michael A., 13.11.2003
    Zuletzt bearbeitet: 13.11.2003
    Michael A.

    Michael A.

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    Hilfe ! Bauunternehmer stellt die Arbeit ein

    Hallo Forum,

    unser Rohbau wurde durch ein BU hergestellt. Nach Werkvertrag und Zahlungsplan ist eine Abschlagzahlung nach Fertigstellung der Giebelwände von 10.000 Euro fällig. Danach eine Schlußrechnung nach Fertigstellung und Abnahme von nochmals 10.000 Euro.

    Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Giebel ausgemauert, das Dach bereits gedeckt und die Zwischenwände fertig hoch gemauert. Somit sind alle Arbeiten am Haus für Ihn erledigt.
    Jedoch fehlen lt. Werkvertrag, die Fundamente für die Garage, sowie die Bodenplatte.

    So, jetzt zum eingentlichen Problem:

    Nach Anruf meines BU und Rechnungsstellung sollten wir eine Abschlagzahlung in Höhe von 20.000 Euro tätigen (somit die letzten beiden Raten auf einen Schlag). Ansonsten würde er die Bauarbeiten sofort einstellen.

    Nach meinem Versuch der gütlichen Einigung, in dem ich dem BU eine (Ihm zustehnde) Abschlagszahlung für das Erstellen der Giebelwände von 10.000 Euro anbot, sagte er, daß wir uns vor Gericht Wiedersehen würden.

    Welche weitere Vorgehensweise wäre ratsam ? Nichts unternehmen ? RA konsultieren ? Die Restarbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen, oder selbst durchführen.

    Bin ich damit im Recht, wenn ich erst einmal gar nichts bezahle ?

    Danke für Eure Hilfe.

    Grüße von einem genervten Bauherrn

    Michael
     
  2. #2 bauworsch, 13.11.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn die bisherigen Leistungen

    nach Zahlungsplan erbracht sind und soweit in Ordnung sind, ist gar nichts Zahlen keine gute Idee.

    Also wenn Giebelwände fertig und o.k. steht dem BU ( nach entsprechender Rechungslegung ) diese Vergütung zu.

    Ist sonst soweit alles fertiggestellt??

    Und wenn die Fundamente / Bopla vertraglich für die Gesamtfertigstellung erforderlich sind, dann kann der BU auch erst nach Fertigstellung und erfolgter Abnahme die Schlussrate fordern.

    Welche Vertragsgrundlage habt Ihr denn?

    Das mit dem einfach so die Arbeiten einstellen kann für den BU ein Schuß werden, der nach hinten losgeht.
     
  3. #3 Michael A., 13.11.2003
    Michael A.

    Michael A.

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    Hallo Bauworsch,

    danke für Dein Statement.
    Dazu folgendes:

    Zitat von Dir:
    Also wenn Giebelwände fertig und o.k. steht dem BU ( nach entsprechender Rechungslegung ) diese Vergütung zu.

    *Genau darin liegt der Hase begraben. Arbeiten wurden zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt. Aber die Rechnungssumme beträgt das doppelte, wie vertraglich vereinbart. Soll ich dem BU jetzt ein freundliches Schreiben schicken, in dem ich darauf Hinweise, daß die Summe nicht ok ist und um eine korrekte, korrigierte Rechnung bitten ?
    Allerdings sind einige Arbeiten dazu gekommen (Kellerraum verputzen, Fensterbrüstung aufmauern), die nicht verträglich vereinbart wurden. Jedoch sind auch einige Dinge weggefallen wie z. B. Eingangspodest, Lichtschächte usw. Natürlich bekommt er die Extra Leistung auch bezahlt, allerdings erst, wenn die Abnahme mit genauen Auf- bzw. Abmaße durchgeführt wurde*

    Ist sonst soweit alles fertiggestellt??

    *Ja, bis auf die genannten Arbeiten ( Fundamente, Bopla)*

    Und wenn die Fundamente / Bopla vertraglich für die Gesamtfertigstellung erforderlich sind, dann kann der BU auch erst nach Fertigstellung und erfolgter Abnahme die Schlussrate fordern.

    *So sehe ich das auch. *

    Welche Vertragsgrundlage habt Ihr denn?

    *VOB*

    Welche weitere Vorgehensweise wäre ratsam ?

    Grüße
    Michael
     
  4. #4 bauworsch, 13.11.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Davon ausgehend

    dass die VOB wirksam vereinbart ist, habt Ihr einen Pauschalvertrag oder Einheitspreisvertrag?

    Sind die Abschlagszahlungen fix ( also Summen feststehend ) vertraglich vereinbart worden ?

    Dann würde es meiner Ansicht nach reichen, wenn Du die unberechtigte ( zu hohe ) AZ entsprechend um den nicht gerechtfertigten Betrag kürzt, den Rest überweist und den BU in einem kurzen Schreiben freundlich darauf hinweist.

    Sollte dann aus Deiner Sicht vertaglich alles klipp und klar erledigt sein und der BU verweigert weiterhin seine Leistung, dann kannst Du ihn sofort kündigen. Aber wie gesagt, wenn nix sonst brennt. Würde ich aber erst als allerletzte Maßnahme ansehen. Oder ist das Verhältis schon so vergiftet ? Oder hat der BU nur einen schlechten Tag?

    Irgendwo schweben auch noch die Zusatzleistungen im Raum. Wie wurden diese Arbeiten vereinbart? Als Erweiterung des bestehenden Vertrages oder halt " einfach so".
    Denn auch für diesen fertiggestellten Teil der Arbeiten kann der BU einen angemessenen Abschlag fordern. Vielleicht bedingen diese Leistungen den höheren Abschlag.

    Wurden die Minderleistungen - sofern es sich um einen Pauschalvertrag inkl. dieser Arbeiten handelt - bereits entsprechend gewürdigt? ( aufgerechnet )

    Bzgl. der Schlußzahlung bleibe ich bei meinem Standpunkt. Leistung vollständig fertigstellen, Abnahme, Schlußrechnung und wenn alles i.O. dann bezahlen.
     
  5. #5 Michael A., 13.11.2003
    Michael A.

    Michael A.

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    Antworten im Text:

    dass die VOB wirksam vereinbart ist, habt Ihr einen Pauschalvertrag oder Einheitspreisvertrag?

    *Wir haben einen Vertrag, in dem der Zahlungsplan (von dem BU erstellt) und das Angebot (mit allen Preisen und notwendigen arbeiten) festgeschrieben sind.*

    Sind die Abschlagszahlungen fix ( also Summen feststehend ) vertraglich vereinbart worden ?

    *Nö, siehe oben.*

    Dann würde es meiner Ansicht nach reichen, wenn Du die unberechtigte ( zu hohe ) AZ entsprechend um den nicht gerechtfertigten Betrag kürzt, den Rest überweist und den BU in einem kurzen Schreiben freundlich darauf hinweist.

    *Sollte dem nicht eine korrekte (10.000 Euro) Rechnung voraus gehen ?*

    Sollte dann aus Deiner Sicht vertaglich alles klipp und klar erledigt sein und der BU verweigert weiterhin seine Leistung, dann kannst Du ihn sofort kündigen. Aber wie gesagt, wenn nix sonst brennt. Würde ich aber erst als allerletzte Maßnahme ansehen. Oder ist das Verhältis schon so vergiftet ? Oder hat der BU nur einen schlechten Tag?

    *Hm, er hat mir ja die Arbeit eingestellt. Einen schlechten Tag glaube ich nicht, vermutlich ist er in Geldnot.*

    Irgendwo schweben auch noch die Zusatzleistungen im Raum. Wie wurden diese Arbeiten vereinbart? Als Erweiterung des bestehenden Vertrages oder halt " einfach so".
    Denn auch für diesen fertiggestellten Teil der Arbeiten kann der BU einen angemessenen Abschlag fordern. Vielleicht bedingen diese Leistungen den höheren Abschlag.

    *Stimmt, aber diese mündlich von mir beauftragte Zusatzarbeiten, liegen zur Zeit bei etwa 2000 Euro. Jedoch sind für mind. 3000 Euro Leistungen weggefallen, die der BU schon bezahlt bekommen hat und erst bei Abnahme gegegerechnet würden.*

    Wurden die Minderleistungen - sofern es sich um einen Pauschalvertrag inkl. dieser Arbeiten handelt - bereits entsprechend gewürdigt? ( aufgerechnet )

    *Nö, wollten wir am Schluß gemeinsam durchsprechen.*

    Bzgl. der Schlußzahlung bleibe ich bei meinem Standpunkt. Leistung vollständig fertigstellen, Abnahme, Schlußrechnung und wenn alles i.O. dann bezahlen.

    *Genau auch meine Meinung.*

    Kann ich wie folgt vorgehen:

    Einschreiben mit Rückschein mit der Bitte, die Rechnung auf die korrekte Höhe anzupassen. Mit dem Hinweis, daß die 10.000 Euro sofort nach korrekter Rechnungsstellung überwiesen werden. Mit dem Zusatz, daß ich damit meinen Pflichten als AG nachgekommen bin und nun Er seine restliche Leistung erbringen muß. Somit setze ich Ihn in Verzug und setze Ihm ne angemessene Frist (max. 3 Tage).
    Auch werde ich den Hinweis bringen, daß lt. Vertrag eine Konventionalstrafe (250 Euro/Woche) bei Überziehung der Bauzeit fällig wird (Vertrag ist auf 60 Werktage terminiert, die am 18.11.03 abgelaufen sind).

    Ok so ? Oder würdest Du anders vorgehen ?

    Welche Frist ist angemessen für eine Fortführung der Arbeiten ? kann ich nach dieser Frist einen anderen BU beauftragen ?

    Danke für Deine Hilfe Robert.

    Grüße

    Michael
     
  6. Ebel

    Ebel

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    Summe OK

    Wenn Du der Meinung bist, die 10 000 wären berechtigt das Geld auch ohne Rechnung überweisen.

    Sonst kann man leicht in eine Falle laufen. Der BU klagt auf die ganze Summe, weil Du im Zahlungsverzug bist, ist evtl. die gesamte Summe fällig.

    Mit der Überweisung ist ihm der Wind aus den Segeln genommen.

    Aber sicherer ist, einen RA zu konsultieren.
     
  7. #7 bauworsch, 13.11.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wenn eine Rechung

    über 20.000 vorliegt und nur 10.000 berechtigt sind, dann kannst Du die Rechnung entsprechend kürzen und den BU davon in Kenntnis setzen. Er braucht deshalb keine neue Rechnung erstellen.

    Das sollteste relativ zügig machen, bevor der BU den Spieß umdreht und seinerseits Dich mit Nachfristsetzung zur Zahlung scheucht. Nach VOB / B § 16 Abs. 1 sind AZ binnen 18 Werktagen zu leisten. Wie alt ist das Ding??

    Und da der BU nach den von Dir getroffenen Äußerungen sonst keinen Grund hat, die Leistung zu verweigern, kannste ihm m.E. schon eine relativ kurze Frist zur Weiterführung der Arbeiten setzen.

    Das mit der Vertragsstrafe ist auch so eine Sache. Exakte Vertragsformulierungen sind erforderlich. Wenn Du einen Fixtermin mit Datum ( eben 18.11.2003 ) als Fertigstellungsterin hast, dann tickt automatisch die Uhr. Sollte er allerdings trotz Frist und Nachfrist nicht weiterarbeiten und Du mußt ihn kündigen, dann gilt als Zetiraum für die Berechnung der Vertragsstrafe nur die Zeit zwischen vertraglichem Fertigstellungsterin bis zum Zeitpunkt der Kündigung.

    Sollte er auf Deine Fristsetzung nicht reagieren, setzte ihm sicherheitshalber noch eine Nachfrist, bevor Du ggfs. kündigst.

    Und wenn sich die Fronten weiter verhärten, solltest Du Dich schon mal sicherheitshalber nach einem baurechtserfahrenen Anwalt umschauen. Am besten noch vor einer drohenden Kündigung. Ich kann Dir da gerne weiterhelfen, wenn Du mal Deine Örtlichkeit etwas genauer preisgeben willst.
     
  8. matzi

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    Was ist das eigentlich für ein Verhältniss Bauherr zu Unternehmer.
    Ich sage dir mal was ich machen würde. Du rufst den BU an und vereinbarst einen Termin. Nimm das Angebot mit und einen Scheck über 10000.- €. Als erstes gibst du ihm den Scheck und dann redet ihr über die offenen Punkte.Und ich gehe davon aus das ihr euch einigt werdet. Gruß Matzi
     
  9. #9 Michael A., 14.11.2003
    Michael A.

    Michael A.

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    Hallo,

    nach gestriger Rücksprache mit meinem BU und Eurem anraten, habe ich die 10.000 Euro überwiesen und von Ihm die Zusage bekommen, am Montag mit der Arbeit fortzufahren. Danach wird umgehend die Abnahme gemacht und das Ihm dann zustehende Geld überwiesen.

    Vermutlich hat Er zu viele neue Baustellen begonnen und muß dementsprechend für das Material in Vorleistung treten. Somit war mein BU wohl in starker Geldnot. Na ja, wer ist das heutzutage nicht :o

    Danke an alle für die schnelle Hilfe.

    Grüße und vorab ein schönes WE

    Michael
     
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