Rechnung ohne Auftrag

Diskutiere Rechnung ohne Auftrag im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten, ich baue gerade ein Haus (mit Hilfe eines Bauunternehmens). Dort ist vor zwei Wochen der Innenputz angebracht worden....

  1. hille

    hille

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    Hallo liebe Experten,

    ich baue gerade ein Haus (mit Hilfe eines Bauunternehmens). Dort ist vor zwei Wochen der Innenputz angebracht worden. Nach Bauvertrag ist nicht der gesamte Keller zu verputzen sondern nur "die Wände des Treppenlochs" und zwar "beidseitig". Die vom Subunternehmen beauftragten Subunternehmer :lock waren der deutschen Sprache nicht wirklich gut mächtig... Ich habe bei Gesprächen mit denen mal angefragt was ein Verputzen der Decke und/oder der Fugen der Fertigbetondecken kosten würde. Mir ist ein Preis genannt worden - gleichzeitig ich mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen "dass man das ja hinterher" (schwarz) machen könne. Das gesamte Gespräch und die ersten Arbeiten der Bautruppe sowie der Preis haben mich dann aber von dem Gebot Abstand nehmen lassen.

    Zuallerletzt ist der Keller verputzt worden. Als ich zur Baustelle komme, musste ich feststellen, dass sämtliche Innenwände verputzt worden sind. Dafür habe ich jedoch nie einen Auftrag erteilt. Es ist so, dass mein Doppelhauspartner für sein Haus wohl einen Auftrag erteilt hat, ich bin jedoch weder darauf angesprochen worden noch habe ich irgend etwas in der Hinsicht veranlasst oder auch nur angefragt (Schließlich lebe ich seit neun Jahren in einem Haus mit unverputzten Kellerwänden, und störe mich nicht daran).

    Jetzt hat die Putzfirma eine Rechnung erstellt über die zusätzlich verputzten Wände. Ich habe telefonisch mitgeteilt, dass ich diese Rechnung nicht zahlen werde, da ich keinen Auftrag erteilt habe. Jetzt behauptet die Firma ich hätte einen Auftrag erteilt.

    Mir ist wohl bewusst, dass man auf der Baustelle schon mal Zusatzleistungen mündlich vereinbart - habe ich auch schon gemacht und dann bin ich selbstverständlich auch stets gewillt diese Leistungen zu zahlen. ABER ich wollte den Keller nicht noch weiter verputzt haben. Kann mich die Firma zwingen die Rechnung zu bezahlen?

    Recht herzlichen Dank für Eure Einschätzung...

    hille
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Alleine dafür, dass jemand, der von Steuergeldern bezahlt wird, auf solche Ideen kommt, wünsche ich dem Putzer alles erdenklich Gute bei der Durchsetzung seiner Forderung.
    Wahrscheinlich schimpfen Sie auch noch gegenüber Ihren Eltern über die zu niedrigen Bildungsausgaben.

    Ich könnte [​IMG]
     
  3. #3 Stefan61, 19.07.2008
    Stefan61

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    Ich habe Hilles Beitrag so verstanden, daß die Idee der Schwarzarbeit von der Gegenseite kam und Hille dies abgelehnt hat.

    Zur Frage: Im deutschen Zivilprozeß ist der Kläger beweispflichtig. Das heißt, das Unternehmen muß Ihnen nachweisen, daß Sie einen Auftrag erteilt haben. Wenn allerdings die Arbeiter behaupten, daß Sie in dem zitierten Gespräch einen Auftrag erteilt hätten, wird es schwierig ...
     
  4. #4 Gast943916, 19.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nicht nur telefonisch, sondern unbedingt schriftlich erledigen!

    Nein, eine zwar erbrachte aber nicht beauftragte Leistung muss nicht bezahlt werden, was der Putzer in seiner "Freizeit" macht ist doch sein Problem.
     
  5. #5 HolzhausWolli, 19.07.2008
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    Ich gehe davon aus, daß aufgrund Deiner Nachfrage seitens der Verputzer angenommen wurde (werden konnte) daß Du schon Interesse an den Putzarbeiten hattest. War ja auch sicher so?!
    Ich gehe weiter davon aus, daß Du nicht definitiv abgesagt, sondern garnix mehr gesagt hast. Das ist dann förmlich gesehen auch kein Auftrag.

    Aber: Es handelt sich hier nicht um überflüssige Arbeiten, weil Wände nunmal verputzt "gehören" und gerade in einem Neubau. Der jetztige Zustand sollte Dich noch weniger stören, als es die unverputzten Wände in deinem aktuellen Haus getan haben. Also hast Du schon einen faktischen Mehrwert, der Dir nicht einfach so kostenneutral zusteht.

    Einige Dich mit dem Bauunternehmen auf einen akzeptablen Preis, er wird dir aufgrund des in der Tat nicht erteilten Auftrages entgegenkommen und zahle den..... und zwar netto+Mwst. :shades (Ralf´s Begründung war sehr treffend)

    Ich kann mir nicht vorstellen daß das Deine Kalkulation aus der Bahn wirft.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Dann steht 1 Aussage gegen xx Aussagen, und dann wird´s interessant. Da kann man lange streiten.

    Frage: Warum sollten diese Wände nicht verputzt werden?

    oder anders ausgedrückt, ist dadurch überhaupt ein Schaden eingetreten?

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 JamesTKirk, 19.07.2008
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Ich habe das aber so wie Ralf verstanden (und eigentlich gibt es bei der Formulierung nichts anders zu verstehen) und schliesse mich seinen Ausführungen uneingeschränkt an.
     
  8. #8 wasweissich, 19.07.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    schaden nicht , ein mehrwert ja ,

    der holzhauswollivorschlag ist so abwegig nicht........

    j.p.
     
  9. #9 Stefan61, 19.07.2008
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    Dann lesen Sie den Satz noch einmal genau, Captain: Er enthält einen Tipfehler, und je nachdem, ob man "habe" (ich darauf hingewiesen) oder "wurde" (ich darauf hingewiesen) einsetzt, ist der Sinn sehr verschieden.
     
  10. #10 HolzhausWolli, 19.07.2008
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    Ich möchte nichts unterstellen oder spekulieren...einfach nur mal raten: Das Angebot wurde aufgrund der Höhe und nicht der Zahlungsart abgelehnt. Darüber hinaus überzeugten die bisherigen Leistungen nicht......


    @ Gipser: Interessant in diesem Zusammenhang von Seiten eines
    -wahrscheinlich selbstständigen- Trockenbauermeisters eine solche Darstellung (Freizeit) für Mehrleistungen zu erfahren. Demnach wirst Du die Fairness Deiner Kunden niemals antesten müssen und wollen.....falls dir oder deinen Leuten mal sowas passiert.
     
  11. #11 Shai Hulud, 19.07.2008
    Shai Hulud

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    Also dem Bauunternehmer sein Subunternehmer sein Subunternehmer. Du hast mit denen doch gar kein Vertragsverhältnis, warum verhandelst du mit denen auf der Baustelle über den Umfang der auszuführenden Arbeiten? :confused:

    Warum erstellt der erste Sub (Putzer) dir eine Rechnung, die müßte doch vom Bauunternehmer kommen? :confused:
     
  12. #12 Gast943916, 19.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    sehe ich genauso,

    wer bestimmt das? Doch wohl der AG und nicht die Tatsache, dass sich das "so gehört"


    das bedeutet ja, dass jeder Handwerker der z. B: höherwertige Badausstattung, Farbe, Tapete, Küchenmöbel etc. etc. ohne Auftrag einbaut ein Recht auf Vergütung hätte, das kann nicht sein.

    würde ich erst mal nicht machen,

    aber bevor wir uns hier weiter den Kopf zerbrechen, was habt ihr denn für einen Vertrag?
     
  13. Rene'

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    Hallo!

    Ich verstehe den Beitrag aber auch eher so das der Handwerker darauf hinwies das man das hinterher doch noch ohne Rechnung machen kann.

    Siehe hier:
    Fakt ist:

    - es wurde etwas ausgeführt und berechnet was nicht bestellt war

    - der Rechnungsersteller steht in keinem Vertragsverhältnis zum Rechnungsempfänger

    Mein Tip: Versuchen einen Kompromiss zu erzielen. Wenn die ausgeführte Arbeit akzeptabel ist dann dem Sub-Sub-Verputzer folgendes Vorschlagen:
    Den Preis halbieren (mit Rechnung!) , oder er soll den Putz wieder abschlagen da nicht beauftragt.
    Damit sollten beide Parteien leben können.

    Wenn er sich ganz doof stellt Ihm die Rechnung zurückschicken und darauf hinweisen das man in keinem Vertragsverhätnis zu ihm steht und er sich an seinen Auftraggeber wenden soll.
    Gleichzeitig dem "richtigen" Unternehmer der vertraglich mit den Putzarbeiten beauftragt war eine Frist setzen bis wann er den Ursprungszustand der Wände (Putz entfernen) wieder herzustellen hat da ein Verputzen der Kellerwände weder beauftragt noch gewünscht war.
    Ich denke unter diesen Verraussetzungen sollten sich da schon was bewegen. ;)


    Gruß,
    Rene'
     
  14. #14 HolzhausWolli, 19.07.2008
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    Unabhängig davon, daß ich nach wie vor der Meinung bis sich hier zu einigen.... dann aber mit dem Hauptunternehmer. Mit dem Sub mußt Du nicht diskutieren wer hier recht oder unrecht hat. Soll der die Gewährleistung für den Keller und der HauptBU fürs Treppenloch übernehmen?

    Weiß der eigentlich daß sein Sub die Rechnung an ihm vorbei gestellt hat? :shades

    Die Beispiele von Gipser zielen überwiegend auf Bemusterungsfehler hin und könnten relativ kostenneutral beseitigt oder getauscht werden. Gilt insbesondere für den Putz nicht.

    Den Forderungsanspruch "Den Putz abschlagen, entfernen, mit Eimern rausschleppen und Entsorgen" halte ich für überzogen, ja fast unzumutbar. Oskarverdächtig ist er allemal !:mauer

    Mich würde ja fast noch interessieren, ob der Sub überhaupt was von der Vergleichssumme sieht:shades.....er hatte ja keinen Auftrag :deal
     
  15. #15 Gast943916, 19.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Nein, sondern auf Leistungen OHNE Auftrag, das hat mit Bemusterung nichts zu tun

    deshalb auch meine Frage nach dem Vertrag, in der VOB ist das m.E. genau geregelt aber keine Regel ohne Ausnahme
     
  16. Breker

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    Es existiert kein Vertragsverhältnis mit dem Subunternehmer. Wie soll das denn zustande gekommen sein? Durch schlüssiges Verhalten?
    Wenn der Subunternehmer Pech hat, dann kann er den Urzustand wiederherstellen und seinen Putz abklopfen.
     
  17. #17 Gast943916, 19.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    [/QUOTE]

    ich sehe deinen Kommentar als leicht ironisch, aber ich muss dich enttäuschen, ich mache detaillierte Angebote und dann Verträge in denen meine Leistung genau beschrieben wird, bei Zusatzwünschen des AG´s erstelle ich ein Nachtragsangebot, selbst Mengenänderungen teile ich dem Kunden mit und zwar schriftlich, was für mich viel Arbeit bedeutet aber viele Probleme ausschliesst.
     
  18. Breker

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    Wer das macht (ausser bei Kleinkram vielleicht) ist gelinde gesagt selber Schuld, wenn er kein Geld kriegt. Mitarbeiter des angeblichen AN als Zeugen für einen Vertragsabschluß zu präsentieren dürfte vor Gericht nicht standhalten.
    Wenn Sie sich mit dem Bauunternehmen einigen wollen, so setzen Sie erstmal eine Frist zur (Mängel-)Beseitigung des zuviel aufgebrachten Putzes, dann wird man Ihnen schon entgegenkommen.
     
  19. #19 HolzhausWolli, 19.07.2008
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    Nö...nur dann wenn Nichteinsicht und Unvernunft Ihr Recht behalten (wollen). Aber vielleicht sehe ich das zu "unjuristisch"....gleichwohl wäre ich im Ergebnis froh den Putz an der Wand zu haben.

    @ Gipser: Du hast ja recht, nur sollte doch in diesem Fall entscheident sein ob und wenn ja welcher Schaden entstand...und nur ferner ob das auch förmlich beauftragt wurde.
     
  20. Breker

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    Ich versuche/gebe hier zwar keine Rechtsberatung, aber es geht im Zweifelsfall nur ums Recht, was manchmal dem gesunden Menschenverstand zuwider läuft.
    @HolzhausWolli:
    Was würden Sie dazu sagen, wenn Ihnen z. B. ein Zimmermann anstatt das Dach mit Unterspannbahn zu versehen eine Vollschalung aus Rauhspund aufbringt und bezahlt haben will, weil das "besser" ist.
     
Thema: Rechnung ohne Auftrag
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