Baulast in Notarvertrag

Diskutiere Baulast in Notarvertrag im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Von OB und WANN war bei mir auch nicht die Rede (s.o.), lediglich wer unterschreibt u. wo das eingetragen wird. Und dazu gibt es hier (leider)...

  1. Julius

    Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Die kann ich nicht sehen!
    Es ist doch alles klar und deutlich dargestellt worden. Zwar teils mit abweichender Wertigkeit (was ich nicht nachvollziehen kann), aber vom Prinzip und Verfahren her waren wir uns einig.

    Daher:
    Die Eintragung derr Baulast ist essentiell!!!
    Sie muß vorher erfolgen oder spätestens im Notarvertrag das Einverständnis des Verkäufers (der ja gleichzeitig der Noch-Eigentümer des zu belastenden Nachbargrundstücks ist) mit aufgenommen werden.
    Wenn Ihr das verabsäumt, lauft Ihr Gefahr, über den Löffel balbiert zu werden, daß es schöner nicht mehr geht...
    Dann bezahlt Ihr vielleicht für ne schöne grüne zusätzliche Abstandsfäche des zukünftigen Nachbarn in Form Eures nicht bebaubaren Grundstücks...

    Eigentlich gar nicht dumm von dem Verkäufer:
    Grundstück dritteln, aber so, daß die anderen beiden Drittel nicht großartig bebaut werden können. Dann die zwei (natürlich zu Baulandpreisen) verkaufen und auf das verbleibende eigene ne schöne Hütte setzen. :biggthumpup:
    Muß man nur noch zwei ausreichend dumme Käufer finden. Aber einer ist ja schon in Sicht...
     
  2. #22 driver55, 21.07.2008
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    Versuch wieder kläglich gescheitert!:cry
    Weshalb kommt die Garage in den Keller und das Haus obendrauf? Sicherlich nicht, weil das Grundstück 40 x 50 m misst! Und eine "Schuhschachtel" 6 x 9 m mit Standard 2,5 m Garage neben dem Haus kommt nicht in die Tüte!
     
  3. #23 driver55, 21.07.2008
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    Baurechtsamt

    Man könnte meinen, ich wäre der Initiator der Baulast. Das ist doch das Baurechtsamt!
     
  4. #24 MoRüBe, 21.07.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Schreib doch in den Notarvertrag rein...

    ... Kaufpreis, Fälligkeit: Der Kaufpreis ist fällig, sobald die Baugenehmigung zum Bau einer DHH erteilt ist. Der Verkäufer verpflichtet sich usw.usf. Dann haste ihm am Kanthaken. Keine Baulast, keine Kohle, kein durchführbarer Vertrag.
     
  5. #25 Baufuchs, 21.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das

    wiederum würde ich als Verkäufer nicht unterschreiben.
    weiß ich, was für ein verdrehtes Ding der Käufer einreicht....:biggthumpup:
     
  6. #26 Der Bauberater, 22.07.2008
    Der Bauberater

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    Macht es,

    Hallole Driver55,
    wie es der Baufuchs in Nr. 15 vorgeschlagen hat.
    Über eine Bauvoranfrage die Baulasten schreiben lassen, Nachbar (Verkäufer) unterschreibt und dann könnt Ihr das Grundstück kaufen.
    Oder gleich den Bauantrag stellen und NACH Genehmigung, mit Baulasten das Grundstück kaufen.
    Alles andere ist harakiri und Ihr habt ein Grundstück, das nicht bebaubar ist, weil der dann aktuelle Nachbar die Baulast vielleicht nicht mehr unterschreibt!
    Gruß aus Baden
    Peter
     
  7. #27 driver55, 25.07.2008
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    Alles in trockenen Tüchern...

    Wir waren jetzt sogar zusammen mit den neuen Nachbarn beim Notar, haben die Baulast unterzeichnen lassen und dann das Grundstück gekauft.
    Der minimal korrigierte Antrag wird nun zusammen mit der Baulast eingereicht.
     
  8. Julius

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    Na, also - geht doch!
    War aber ne schwere Geburt...
    Aber was tut man nicht alles, um Bauwillige vor ihrem Unglück zu bewahren.
     
Thema: Baulast in Notarvertrag
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