Mangelfreie Schlußabnahme

Diskutiere Mangelfreie Schlußabnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Also bis auf ein paar Unfertigkeiten ist unser Haus fast fertig, Nun versucht unser Bauträger uns unter Druck zu setzen. Ich mahne den AN seit 6...

  1. #1 Frank63, 21.07.2008
    Frank63

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    Also bis auf ein paar Unfertigkeiten ist unser Haus fast fertig,
    Nun versucht unser Bauträger uns unter Druck zu setzen.
    Ich mahne den AN seit 6 Wochen an , uns unsere Innentreppe zu liefern und zu montieren da wir endlich einziehen wollen.
    Das Gewerk wurde zusammen mit den Fenstern bereits im April bezahlt.
    Jetzt fordert der AN eine Abschlagszahlung vun 2000 € obwohl ich all meine Zahlungen nach Zahlplan pünktlich bezahlt habe.
    ich habe nur noch 5000 € vom Kredit doch davon müßen die Treppe , die Haustür ,die Garage inckl. Fundament und Ausbesserungsarbeiten an der Fassade und die Erneuerung des kompletten Sockels durchgeführt werden.
    Außerdem steht im Bauvertrag das der Restbetrag von 4700 € erst nach mangelfreier Schlußabnahme fällig ist.
    Dann haben wir auch ein komisches Gefühl in der Magengegend da ständig die Handwerker meckern das sie vom Bauträger kein Geld bekommen.
    (Sanitär und Elektro)

    Was für ein Möglichkeit haben wir eigentlich den Bauträger zur Fertigstellung zu zwingen, ohne das im Vorfeld noch irgendwelches Geld fliest ?

    Danke für eure Hilfe,

    Grüße aus Thüringen
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wofür eine Abschlagszahlung? Ist diese begründet?
    Ich denke die Zahlungsmodalitäten sind vertraglich festgelegt. Daran würde ich mich halten. Ein Vertrag gilt für beide Seiten, und wenn Du Deine Zahlungen bisher immer pünktlich getätigt hast, dann liegt es jetzt wohl an ihm seine Pflichten zu erfüllen.

    Also, entweder er kann die Abschlagszahlung begründen und sie stimmt mit Eurem Vertrag überein, oder aber ein Antwortschreiben....höflich aber unmissverständlich.

    Meine Meinung als jur. Laie.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Thomas B, 21.07.2008
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    ...na wenn die Handwerker schon sagen es gäbe kein Geld (obgleich Sie ja bereits gelöhnt haben), wird er dieses wohl anderweitig "benötigt" haben.

    Wenn so wie Sie geschrieben, ist doch alles (rechtlich) klar. Die Treppe kann vielleicht deswegen nicht eingebaut/ geliefrt werden, weil Ihr BT klamm ist und ihm kein vernünftiger Mensch eine Treppe liefert. Machen übrigens mittlerweile viele Treppenhersteller, daß erstmal eine Anzahlung (Vorkasse) verlangt wird. Schlechte Erfahrungen mit Pleitiers mögen dazu geführt haben.

    Eine "Anzahlung" ihrerseits bringt dem BT erstmal 2.000 EUR, Ihnen aber keine Treppe. Wer weiß welches Loch er damit stopft....

    Fazit: Bloß nicht zahlen....bloß nicht.

    Gruß

    Thomas
     
  4. #4 BauHERRIN, 21.07.2008
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    Stimme R.B. zu. Zahlungen an den Bauträger nur nach Zahlungsplan.

    Habe selbst die Erfahrung gemacht, dass ein schriftlicher Hinweis an den Bauträger oft Wunder wirkt :konfusius

    Also: Falls Dein Zahlungsplan nichts anderes vorsieht: Zahlung erst nach erfolgter (mangelfreier) Schlussabnahme, und dies schriftlich an den Bauunternehmer.

    Viel Erfolg!

    BauHERRIN
     
  5. ToStue

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    Falls der Treppenhersteller oder -lieferant bekannt ist, kann man ja mal direkt fragen, woran es hapert. Sollte der auf seine Anzahlung warten, würde ich *sofort* zum Anwalt raten.

    Viel Erfolg!
     
  6. #6 Gast943916, 22.07.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nach meinen Erlebnissen ist der Typ pleite,
    bloß nichts mehr bezahlen
     
  7. #7 Frank63, 22.07.2008
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    danke für eure Beiträge,
    Übrigens hatten wir auch die Idee uns direkt an den Treppenbauer zu wenden , aber der Bauherr gibt uns keine Auskunft !!

    Heute haben wir erfahren das bisher kein Sub bezahlt wurde !!:boxing
    Der AN hat zwei Häuser zur selben Zeit gebaut und keine Firmen bezahlt !!
    Das betrifft Fenster ,Sanitär , Elektro und Dacheideckung !!
    Haben wir denn eigentlich noch irgendwelche Möglichkeiten die Fertigstellung des Hauses zu erzwingen ? oder müßen wir nun einen großen Haken machen und nun die bereits durch uns bezahlten Sachen nochmals in Auftrag geben ?


    viele Grüße aus Thüringen
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Ehrliche Antwort?
    Theoretisch schon. Praktisch nein.

    So wie Du die Lage schilderst, wird´s jetzt unangenehm. Wer am lautesten schreit und die besten Druckmittel hat, kriegt vielleicht noch ein Stück von dem was noch übrig ist. Was jetzt kommt hat mir normalem Geschäftsgebaren nichts mehr zu tun.
    Es kann gut sein, daß die Handwerker ihre Arbeit einstellen und evtl. sogar versuchen, bereits verbautes Material wieder auszubauen. Ich weiß, genau betrachtet dürfte das nicht passieren, aber was ist in dieser Situation schon normal. Jeder ist nun um Schadensbegrenzung bemüht, und ein blaues Auge ist besser als 2 blaue Augen.

    Jetzt heisst es aufpassen, Deinem Vertragspartner schriftlich eine Frist setzen und dann handeln. Die Zeit für Reden und Telefonate ist vorbei, jetzt muß man zügig handeln...sonst ist der Zug abgefahren.

    Als jur. Laie kann man so eine Sache kaum alleine durchziehen, daher wäre ein Gespräch mit einem guten RA sinnvoll.

    Gruß
    Ralf
     
  9. Zottel

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    Ich würde auch sagen, Anwalt. Wobei Du davon ausgehen musst, daß Du dabei schlechtem Geld gutes hinterher wirfst. Aber ohne Anwalt dürfte auf jeden Fall alles, was Du schon bezahlt, aber noch nicht bekommen hast Futsch sein. Mit Anwalt nur höchstwahrscheinlich. :wow Gibt's irgendeine Sicherheit von Deinem BT? :deal

    Mangelfrei kann man ohne Treppe ja schlecht sagen, gelle?
     
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