Sigeko

Diskutiere Sigeko im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Eine Frage zum Sigeko. Lt. unserem Bauträger müssen wir einen Sigeko beauftragen um die Baustelle zu überwachen. Lt. Wikipedia sind auch...

  1. #1 bauherr79, 21.07.2008
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    Eine Frage zum Sigeko.

    Lt. unserem Bauträger müssen wir einen Sigeko beauftragen um die Baustelle zu überwachen.

    Lt. Wikipedia sind auch Personen geeignet welche "vom Fach" sind.

    Braucht man wirklich einen Sigeko?
    Inwiefern wird dieser Tätig?
    Wie verhält es sich wenn ich oder mein "etwas Bauerfahrener" Vater dies selbst machen?
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 21.07.2008
    Zuletzt bearbeitet: 21.07.2008
    VolkerKugel (†)

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    Den SiGeKo ...

    ... hat der Bauträger zu beauftragen, denn öffentlich-rechtlich ist er Bauherr.

    Oder ist es ein Generalüber- oder -unternehmer, der für Euch auf Eurem Grundstück baut?

    Lektüre dazu: http://www.bundesrecht.juris.de/baustellv/index.html

    Und Wikipedia sagt auch:
    Geeigneter Koordinator im Sinne der RAB ist, wer über ausreichende
    baufachliche Kenntnisse
    arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und
    Koordinatorenkenntnisse sowie
    berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben
    verfügt, wie sie in RAB 30 aufgeführt sind (siehe dazu auch die Einstufung von Planungs- und Baumaßnahmen in Anlage A zur RAB 30).
    Die Ausbildungsinhalte zum Erwerb der arbeitsschutzfachlichen und speziellen Koordinatorenkenntnisse sind in den Anlagen B und C zur RAB 30 beschrieben und können bei qualifizierten Lehrgangsträgern erworben werden. Die Lehrgänge umfassen mindestens 32 Lehreinheiten, bei bestandener Prüfung wird ein Zertifikat erteilt.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Hier mal prüfen, ob es ein BT oder ein GÜ oder ein GU ist.
    Bei den letzteren beiden wären Sie in der Pflicht.

    MfG
     
  4. Thom_B

    Thom_B

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    Einen SiGeKo brauchst Du, wenn mehr als 20 Personen auf der Baustelle
    tätig sind oder mehr als 500 Personentage gearbeitet wird.
    (Siehe hierzu Baustellenverordnung §2)

    Nach meiner Rechtsauffassung kannst Du die Aufgabe selbst übernehmen.
    (Siehe Baustelennverordnung §3)
    Allerdings haftest Du dann auch im vollem Umfang für alles was schief geht.

    Da nach meiner Erfahrung gerade bei kleineren Bauvorhaben
    die Sicherheitsbestimmungen vom Auftragnehmer eher mal nicht eingehalten werden,
    ist das Risiko, das etwas schief geht durchaus real.

    Falls(!) Du einen SigGeKo brauchst würde ich erstmal ein Angebot einholen
    und prüfen, ob sich der Aufwand und das Risiko der "Eigenleistung"
    hier wirklich lohnen.

    Hoffe das hilft irgendwie

    Thomas
     
  5. #5 Thomas B, 22.07.2008
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    Das ist so nicht vollständig!

    Auch wenn die Baustelle eine "gefährliche" ist brauchst Du SiGeKo.

    Das ist dann der Fall, wenn mit Sprengstoffen und anderem gefährlichen Zeugs hantiert wird und wenn die mögliche Absturzhöhe über 7,00 m beträgt. Also: Wie hoch ist der First? Da hilft nur eines: Messen!

    TB
     
  6. #6 Manfred Abt, 22.07.2008
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    und auch das ist noch nicht ganz vollständig,
    Originaltext:
     
  7. #7 rota, 23.07.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23.07.2010
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    Der Bauherr ist immer in der Pflicht, für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Hier finden Sie eine Tabelle zur Veranschaulichung, bei den unterschiedlichen Baustellenbedingungen xxxxxxxxx

    Was den Zeitraum, die Anzahl der AN für den/die Arbeitgeber betrifft, wäre der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators bei Grenzwertigen Fällen die Wahl der sicheren Seite.

    Viele Grüße und immer an die Persönliche Schutzausrüstung denken:bau_1:
     
  8. #8 greentux, 23.07.2010
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    Der Bauherr ist letztlich immer dran. Auch mit beauftragtem SiGeKo. Man schaue sich die entsprechenden Verträge mal an. Die Haftung wird man nicht so einfach los. Insofern muß das jeder Bauherr für sich abwägen.
     
  9. #9 Behauserin, 12.08.2010
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    Also, wenn ich mich nun richtig informiert habe, muss beim Bau eines EFH ein Sigeko bestellt werden, wenn man als Bauherr nicht selbst geeignet ist, diese Funktion wahrzunehmen. Letztlich steht man als Bauherr aber auch trotz Sigeko in der Haftung, falls was passiert. Wenn ich Glück habe, springt vielleicht die Bauhaftpflichtverischerung ein. Die Sinnhaftigkeit der Beauftragung eines Sigekos halten viele Leute daher für fragwürdig.

    Nun meine Frage:
    Mein Schwager ist Bautechniker und könnte die Sigeko-Aufgabe bei unserem Bauvorhaben wahrnehmen. Damit hätten wir der Vorschrift genüge getan, mein Schwager würde natürlich tatsächlich auch ab und an auf der Baustelle nach dem Rechten sehen. Mein Schwager würde die Sigeko-Geschichte als Freundschaftsdienst leisten, will dann aber selbstverständlich auch nicht später in die Haftung genommen werden, falls was passiert.
    Da ich als Bauherr ja aber auch bei der Beauftragung eines "normalen" Sigekos im Falle eines Unfalls am Ende der Dumme bin, spräche nichts gegen meinen Sigeko-Schwager, oder denke ich da falsch?
     
  10. PeMu

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    Man ist offen gesagt immer bescheuert, wenn man was als Freundschaftsdienst gegen Unterschrift leistet. Und dann noch ohne Berufshaftpflicht?

    Die Haftung hat der Bauherr auch an anderen Stellen und wird diese nicht los. Wer unterschreibt den Baunantrag und steht oben drauf?
    Man kann dem Bauherren nicht alles abnehmen - sonst Kaufen beim Bauträger.
    Die Bauherrenpflichten wurden bewußt in die Regelungen reingesetzt.

    Haftung SiGeKo? Da gibt es noch zu wenig Urteile.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 13.08.2010
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    Ne - haste wohl nicht.
    Mal dieses Thema lesen - insbesondere meine Rechnung in #9.
    Ich weiß ja nicht, was für einen Bunker Ihr bauen wollt, aber das wird schon spannend, wenn ihr da 500 Manntage z´ammebringt.
     
  12. #12 Thomas Traut, 13.08.2010
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    Zur Haftung SiGeKo: Wofür soll der denn haften? M.E. ist es noch nicht mal eindeutig geklärt, ob ein SiGeKo-Vertrag ein Werk- oder ein Dienstvertrag ist. Den SiGe-Plan könnte man ja noch unter Werkvertrag laufen lasse, aber worin soll während der Bauzeit der (im Werkvertrag immer) geschuldete Erfolg bestehen? In der Unfallfreiheit auf der Baustelle kann er nicht bestehen, weil der SiGeKo nicht der Arbeitsschutzinspektor der Firmen ist. Für den Arbeitsschutz innerhalb der Firmen sind nach wie vor diese selbst verantwortlich.

    Ansonsten siehe Ralf D., der SiGeKo wird in der Regel nicht erforderlich sein.
     
  13. PeMu

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    Nicht richtig: Nicht 500 Manntage zählen, sonder hier die verschiedenen Unternehmer gleichzeitig auf der Bustelle. Ist ne philosophische Frage, ob der SiGeKo dann nur nach dem Rohbauer kommt (solange der keinen Sub z.B. für die Erdarbeiten hat)?
     
  14. #14 Behauserin, 13.08.2010
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    Hm, ich denke, ihr habt das falsch verstanden - natürlich soll mein Schwager nicht haften. Ich wollte nur wissen, ob etwas dagegen spricht, dass er die Aufgabe wahrnimmt. Könnte ja sein, dass er im Fall des Falles Ärger deswegen bekommen könnte (s. Beitrag "Fehlende Berufshaftpflicht) oder dass ihr sagt, "nimm einen richtigen Sigeko, dann biste fein raus".

    Wenn kein Sigeko erforderlich ist, ist mir das natürlich noch lieber. Wird ein stinknormales EFH, dass (hoffentlich ;-)) keine 500 Personentage benötigt. Allerdings scheint es auch keine einhellige Meinung darüber zu geben, ob der Sigeko nötig ist oder nicht. Ich habe hier zum Beispiel ein Infoblatt, auf dem als Kriterium neben der Personentage-Regelung als weitere Fragen stehen

    - Handelt es sich bei der Baustelle um eine Baustelle, die der Definition der Baustellenverordnung entspricht?
    - Werden auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig?

    Wenn ich diese Fragen mit JA beantworten kann, benötige ich laut dieser Unterlage zwar keinen SiGePlan, aber einen geeigneten Koordinator. Ist das also falsch?
     
  15. #15 greentux, 14.08.2010
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    Und eine "Unterlage" ...
    Mach du den SiGeKo und lass Dich halt von Deinem Schwager beraten.
     
  16. PeMu

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    und wie soll das dann sein???

    Mein Schwager ist der Koordinator, aber auch wieder nicht, da er ja nicht sein soll???

    Nö Beschäftigte mehrerer Unternehmer gleichzeitig tätig -> Koordinator.
     
  17. #17 Thomas Traut, 16.08.2010
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    Zitat Baustellenverordnung:

    "(2) Für jede Baustelle, bei der
    1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der
    mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
    2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet,..."

    500 Personentage dürften in der Regel nicht anfallen. Wenn <= 20 Beschäftigte gleichzeitig, ist keine Vorankündigung erforderlich. Keine Vorankündigung - kein SiGe-Plan. Ob "besonders gefährliche Arbeiten" anfallen, kann der Planer beantworten.

    In der Regel dürfte also beim durchschnittlichen EFH kein SiGeKo erforderlich sein.
     
  18. #18 greentux, 16.08.2010
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    § 3 Koordinierung
    (1) Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen.


    Also den Koordinator brauchst Du immer, wenn mehr als ein AN arbeiten. Bitte nicht mit Unterlage, Vorankündigung und Plan verwechseln.
     
  19. damy

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    Das Hauptkriterium ist:

    "Mindestens zwei Arbeitgeber, die gleichzeitig oder nacheinander tätig werden"
    -->> dann ist ein Koordinator und die "Unterlage für spätere Arbeiten" immer erforderlich (BaustellV §3 (1) Koordinierung und §3 (2) Unterlage.

    Vorankündigung und SiGe-Plan sind dann abhängig vom Umfang und Art der Arbeiten zu erstellen.

    Siehe auch: http://www.aknw.de/mitglieder/berufspraxis/sigeko/dokumente/FAQ_Baustellen_VO_03_23_06.pdf
    darin z.B.:
    3.4 Habe ich beim Bau meines eigenen Einfamilienhauses Pflichten aus der BaustellV?
    8.25 Muss beim Bau des eigenen Einfamilienhauses ein Koordinator nach BaustellV tätig werden, z. B. wenn der Bau mit Nachbarschaftshilfe erfolgt?

    Gruß
    damy
     
  20. #20 Behauserin, 16.08.2010
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    Puh, kein schönes Thema :-(
    Aber was muss, das muss.

    Danke für eure Hilfe.
     
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