Verschließen von Öffnungen

Diskutiere Verschließen von Öffnungen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Guten Tag allerseits, ich habe eine Frage, das Thema Brandschutz betreffend. Mich interessiert, wer am Bau für das Verschließen von Öffnungen...

  1. #1 toastbrot, 22.07.2008
    toastbrot

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    Guten Tag allerseits,

    ich habe eine Frage, das Thema Brandschutz betreffend.
    Mich interessiert, wer am Bau für das Verschließen von Öffnungen in Brandwänden und Feuerbeständigen Decken verantwortlich ist.
    (sprich, wer montiert Kabel- Kombi- Rohrabschottungen und verschließt Fugen feuerfest?)
    Ich habe mir bereits ein paar ATV durchgelesen und gesehen, dass bei manchen Leistungen vorgegeben ist, dass die Anforderungen an den Brandschutz einzuhalten sind.
    Soweit ich richtig weiß, werden bei der Ausschreibung die Leistungen aus der VOB/C so zusammengestellt, dass sie idealerweise ein Gewerk umfassen.
    Leider hatte ich bisher wenig Erfahrung mit der Baubranche. Ich weiß daher nicht, an welche Handwerksbetriebe welche Leistungen vergeben werden.
    Ich konnte bereits folgende Gewerke identifizieren:
    Elektro
    Heizung/ Klima/ Sanitär
    Trockenbau

    Gibt es weitere Gewerke, die mit dem Verschließen von Öffnungen beauftragt werden?

    Hintergrund meiner Frage:

    ich werde demnächst einen neuen Job bei einem Systemlieferant antreten und möchte mich gerne ein bißchen in das Thema einarbeiten.

    viele Grüße

    Lu
     
  2. #2 EricNemo, 22.07.2008
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    macht nicht der Maurer die Löcher in der Decke zu?
     
  3. #3 toastbrot, 22.07.2008
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    hmm es geht mir nicht um das reine Verschließen der Öffnungen. Vielleicht war der Titel etwas falsch formuliert. Sondern eher um das brandschutzgerechte abschotten von Rohren, Kabeln, Leitungen, Fugen, etc.

    Grüße

    Lu
     
  4. #4 Der Bauberater, 22.07.2008
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    Das Verschließen von Öffnungen, mit einem gewissen Feuerwiderstand, muss extra ausgeschrieben werden, weil der Sanilöter, Elektro.... darf das garnicht selbst machen. Das verwendete Material braucht eine bauaufsichtliche Zulassung und der verarbeiter muss "Sach- und Fachkundig" sein.
    Gruß
    Peter
     
  5. #5 toastbrot, 22.07.2008
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    Hmm laut Information eines Systemanbieters benötigt man für den Einbau von Kabel-, Kombiabschottungen etc. keine besondere Qualifikation. Lediglich für den Einbau bestimmter Systeme (z.B Weichschott) muss man eine Schulung eines Systemanbieters besucht haben. An so einer Schulung dürfen theoretisch Hinz und Kunz teilnehmen. Auch Elektroinstallateure und Co.
    Sie müssen bei dem Einbau eines jeden Systems lediglich bestätigen dass sie nach den ABZ montiert haben, eine Übereinstimmungserklärung abgeben und ein Ausführungsschild anbringen.

    In den ATV einiger Leistungen steht lediglich, dass Brandschutz als besondere Leistung ausgeschrieben werden muss. Das bedeutet doch blos, dass die Anforderungen an den Brandschutz nicht wie üblich, in den Vorbemerkungen erwähnt werden, sondern als konkrete Position aufgeführt werden müssen, wobei die Ausführung detaillirt beschrieben werdenmuss, oder liege ich falsch??

    grüße

    Lu
     
  6. #6 MartinB, 22.07.2008
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    Was wäre denn, wenn es ein 3-Familienhaus mit Eigentumswohnungen wäre?

    Die unteren Wohnungen haben einen "Wintergarten" der mit der runtergezogenen Dachfläche abgedeckt ist.

    Wie muß dann der Drempel, der 3 Wohnung im DG, ausgeführt werden?
    Oder wie muß die abgehängte Decke in den Wintergärten aussehen ?
    Und wie muß die Trennwand zwischen den beiden Wintergärten ausgeführt werden?
    und wer und was BESTIMMT das ?
     
  7. Peeder

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    nicht unbedingt, in vielen Auschreibungen wird schon in den Vorbemerkungen auf Durchdringungen hingewiesen, die abgeschottet werden müssen.
    Stäflicher Leichtsinn, wie sich immer wieder herausstellt.

    Wenn es in den Positionen ausgeschrieben ist, oft nur " Abschottung von Kabeln , Schottgrösse 200 x 400 , F 90 ,Angebotenes Fabrikat "

    Manchmal wird es auch als Gewerk " Brandschutz " ausgeschrieben, es gibt genügend Firmen, die sich auf vorbeugenden Brandschutz spezialisiert haben.

    Der vorbeugende Brandschutz wird immer noch vernachlässigt,
    - bei der Auschreibung
    - bei der Planung
    - bei der Überwachung
    - bei der Abnahme
    dürfen ? können !!

    Diese Schulung für ein bestimmtes System eines Herstellers dauert i.d.R
    4 std, danach wird der " Fachmann " auf die Menschheit losgelassen.
    Schnell noch einen Eimer Coating und BSW verkauft, oder F 90 Schaum ( allheilprodukt der Eli´s ) und wir haben den perfekten Brandschutzmann.

    Peeder

    ( benutze mal die Suchfunktion, da gibt es einiges )
     
  8. #8 toastbrot, 22.07.2008
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    Hallo Peeder,

    woran halten sich Architekten und Co. dann bei der Ausschreibung? Brandschutz ist nach VOB/C keine eigene Bauleistung..
    Andere Frage, welche Rolle spielt die VOB/C überhaupt? Wird die VOB so gut wie immer oder eher selten bei einem Bauvorhaben zu Grunde gelegt?
    Ich hab gelesen, dass es empfehlenswert ist, aber ist es wirklich Gang und Gebe?

    Ein bißchen gegoogelt hab ich schon .So weit ich rausgefunden habe, ist ein eigenes Gewerk Brandschutz eher selten, am Neubau zumindest. Das Gewerk Brandschutz kommt wohl eher bei Instandhaltung und Wartung zum Zuge.
    Häufiger ist es wohl, dass die gängigen Gewerke (Saintär, Heizung, Elektro, etc.) die Leistung an ein Fachunternehmen Brandschutz weitergeben, das Gewerk Brandschutz also quasi eher Nach- Nachunternehmen ist..

    Lu
     
  9. Peeder

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    Herstellerrichtlinien , ein Schott ist nicht gleich Schott, so sind Kombinationen Kabel -Rohre ( brennbar u.n.brennbar ) Abstände, Laibungen , Leerrohre, usw. zu berücksichtigen. So kann z.B. ein Schott von Hilti das, was ein anderse System nicht kann, der Hersteller lässt diese Systeme Prüfen, und bekommt die AbZ .
    Nur sollte man den Schmöker auch lesen !!!
    70-80 % aller abschottungen die ich bisher gesehen habe, sind nicht nach der Zulassung aufgebaut. Aber ein Kennzeichnungschild, das gibt ein gefühl der Sicherheit, denn in einen Schadensfall kann man ja den Verarbeiter verklagen, selbst wenn man tot ist !
    Im übrigen ist nicht nur der Verarbeiter in Haftung.

    Also sollte man schon bei der Planung sich ein System heraussuchen, das passt.
    Einige Systeme sind gleichwertig, somit kann der Bieter auch ein solches anbieten. Lösungen finden sich immer, z.B. Schottteilung, Vorschottungen, es gibt sogar Systeme für Kabel mit 100 % belegung ! ( 80 % , sei es denn, die Kabel sind viereckig :p )

    Mal ein Bild von einer Sch.... Planung.

    Hier soll F 90 Abgeschottet werden.

    Peeder
     
  10. #10 Gast943916, 23.07.2008
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