Edelstahlgeländer fehlerhaft?

Diskutiere Edelstahlgeländer fehlerhaft? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Nachschlag... ...der Architekt hat immer auf der Seite des BH zu sein, von dem nämlich wird er bezahlt!!!! Klar: wenn der BH aus irgendeiner...

  1. #21 Thomas B, 18.09.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Nachschlag...

    ...der Architekt hat immer auf der Seite des BH zu sein, von dem nämlich wird er bezahlt!!!!

    Klar: wenn der BH aus irgendeiner Laune heraus totalen Blödsinn redet oder verlangt, dann darf der Architekt ihn schon -nicht unbdingt im Beisein des Kontrahenten- auf die Fehlerhaftigkeit seiner Annahme hinweisen.

    Aber: Grundsätzlich ist er verpflichtet dem Wohle des BH (sein Auftraggeber) das Wort zu führen, natürlich nicht die Handwerker im Auftrage des BH zu besch...., aber natürlich schon im Rahmen der ardT, der DIN oder sonst was das bestmögliche für seinen AG herauszuholen.

    gruß

    Thomas
     
  2. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Das der Architekt auf meiner Seite sein sollte hatte ich auch gedacht.
    Leider häufen sich nun die Fälle wo ich den Eindruck habe, dass der Architekt der Arbeitsvermittler den Handwerker ist und ich bin nur im Weg.

    Als das Geländer diskutiert wurde, war auch die Überlegng es niedriger zu machen,damit es wenigstens nicht an die Decke anstößt. Auf unsere Frage der Mindesthöhe kam vonbeiden die Antwort, dass im Privathaushalt ein Geländernicht vorgeschrieben wäre. Wenn ich wollte, dann könnte ich auch das Geländer weg lassen.
    Bei dem Gedanken, offene Wendeltreppe, Deckenhöhe fast 3,4 m, wird mir schon schwindelig.

    Tja, Gutachter ist informiert. Wird sich die Treppe ansehen.
    Weiss jemand, auf was ich alles achten muss?
    Er meinte, er könne nur das überprüfen, was ich angeben würde.
     
  3. #23 Wolfgang38, 18.09.2008
    Wolfgang38

    Wolfgang38

    Dabei seit:
    31.08.2006
    Beiträge:
    773
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    selbständig
    Ort:
    Fahrenzhausen
    tja.....

    Ein bisserle Rumbiegen des Geländers lassen wir mal so stehen. Da entscheiden die Geschmäcker, da wirds schwierig!

    Hier gehts aber nicht ums Geländer, hier gehts um die Verkehrssicherheit der Treppe.
    Und 18 und 40mm sind daneben.

    Interessant wäre hier die Norm.

    Ich bin mir sicher, dass hier ein Mass angegeben ist, wo die Toleranz gemessen wird.

    Wahrscheinlich - so nehme ich an - in der Mitte, da man dort ja meistens geht.

    Das könnte aber von der Art der Treppe abhängen.

    Die Steifigkeit der Treppe hängt übrigens nicht vom Geländer ab, die muss die Treppe schon vorher bringen. Hat die eigentlich eine baurechtliche Zulassung?
     
  4. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Tja, wo gemessen werden soll, das weiss ich auch nicht, der Gutachter wird es wissen.
    Habe den Architekten schon vor Tagen um die Unterlagen und Berechnungen gebeten. Noch nichts da. War auch sonderbar mit dem Angebot.
    Treppenbauer kam und hat alles ausgemessen. Hat ein Angebot erstellt, Treppe wurde eingebaut, Rechnung (stimmte mit Angebot überein) kam, wurde vom Architekten als O.K. abgezeichnet, haben bezahlt. Dann kam eine 2 Rechnung, knapp 600 Euro zusätzlich, er hätte eine Stufe mehr einbauen müssen. Mit der Begründung es wäre kein Pauschalangebot gewesen. Und es wird nach tatsächlich erbrachter Leistung berechnet.
     
  5. #25 Thomas B, 18.09.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Das mit dem GA finde ich etwas ...merkwürdig.

    Richtig ist, daß ein GA, der vom Gericht bestellt wird um irgendwelche Mängel zu begutsachten hierzu eine klare Fragestellung bekommt ("...ist die Wand XY schief/ naß/ was auch immer..."). Von einem Bauherren, einem Laien, kann man aber doch nicht solche konkreten Fragestellung erwarten. Der BH weiß doch gar nicht was er fragen soll, außer eben "Ist die Treppe in Ordnung?". Der Laie weiß doch nicht unbedingt was über Toleranzen, Geländerhöhen (die in der BayBO nebenbei bemerkt auch nicht geregelt sind, jedoch gibt es sehr wohl in der Treppen DIN hierzu klare Aussagen...nur mal so am Rande), notwendige Kopffreiheit, Laufbreiten, notwendige oder eben nicht notwednige Treppen. Da sollte der GA -so sehe ich das jedenfalls- dem BH schon ein wenig Schützenhilfe leisten.

    Wenn er das nicht will oder kann, dann stell' ihm halt konkrete Fragen:

    1. Ist die Geläderhöhe in Ordnung?
    2. Ist die Verarbeitung des Materials, sind Schweißnähte i.O.?
    3. Sind die zulässigen Toleranzen (Steigung!) eingehalten?

    Komischer GA....wirklich komisch....

    Thomas
     
  6. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Das meine ich auch.
    Beim Gutachter für die Elektrik habe ich das Angebot gezeigt und gefragt, ob die Elektrik nach dem Stand der Technik gemacht wurde.

    Werde ihn diesbezüglich noch Fragen

    Ich habe da noch eine Frage zur Din.
    Da steht:
    3. Bei halb- und viertelgewendelten Treppen darf von 8.1 und 8.2 für den Auftritt im Wendelungsbereich abgewichen werden, wenn die Verziehung der Stufen dies erfordert und ein stetiges Stufenbild erreicht wird.

    Meine Treppe ist ca. 1,3 fach gewendelt. Klar, bei 3,4 m Höhe.
    Darf dabei auch von 8.1 und 8.2 abgewichen werden oder bezieht sich 8.3 explizit auf halb- und viertelgewendelte Treppen (es steht da, ich weiss, ich frage zur Sicherheit).

    Un dwas bedeutet: "wenn die Verziehung der Stufen dies erfordert und ein stetiges Stufenbild erreicht wird."
     
  7. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    was´n das für a schmarrn?
    der macht mit hoffentlich umfassendem, objektiven sachverstand ein parteigutachten.
    der hat dir zu sagen, was passt und was nicht passt - und bei der konstruktion sieht
    man in ausreichendem mass, wes geistes kind planer und erbauer sind.
     
  8. #28 Bauwahn, 19.09.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Gut, dann soll er überprüfen, ob die Treppe in allen Belangen den anerkannten Regeln der Technik entspricht und Abweicheungen ggf. darlegen.
     
  9. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Habe mit dem Gutachter gesprochen.
    Leider kann er seiner Meinung nach das Gutachten nicht für mich erstellen.

    So wie ich ihn verstanden habe, wurde vor ca. einem Jahr wurde eine Art Handwerkerkreis gegründet. Dort werden wohl Aufträge an die Handwerker vergeben, die in diesem Handwerkerkreis sind. Soll wohl auch so etwas wie ein Notfallprogramm sein, wenn es irgendwo dringend ist, (Wasserrohrbruch, Stromausfall..) dann wird einer der Handwerker aus dem Handwerkerkreis angerufen. Und mein Architekt ist in diesem Handwerkerkreis, und auch an der Vergabe der Aufträge beteiligt. Und der Gutachter hat auch noch einen Betrieb= Befangenheit/Interessenskonflikt.


    Kann man sich so etwas vorstellen? Vom Grundgedanken vielleicht nicht schlecht, aber so kann man die Gutachter in der Umgebung, die auch noch einen Betrieb haben, binden.
    So dass die keine Gutachten über die Arbeit der Handwerker erstellen dürfen, die auch in dem Handwerkerkreis sind.
    Ich persönlich haute dies schon für grenzgängig, zumal ich ja durch die Bank die Kungeleien erlebt habe.

    Hat wer eine Liste von Gutachtern die für Metalltreppen/Edelstahlgeländer zuständig sind?
    In unserem Ort gibt es nur den einen Gutachter.
     
  10. #30 Thomas B, 23.09.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ohh...ohhhh...Nichts gegen so einen Handwerkerkreis (seit wann handwerkeln eigentlich Architekten..???:think), aber IHR Architekt ist erstmal IHNEN verpflichtet und soll (muß!!!) alles tun, damit SIE Ihr Recht bzw. hier: eine mangelfreie Bauleistung erhalten. Wenn er vom Schlosser wegen Auftragsbeschaffung Geld erhält (Provision), so ist dies standeswidrig!!!!!!!!! Denn: Diese Provision zahlen ja letztendlich SIE. Und SIE zahlen ja auch schon das Honorar....das ist -wenn das alles wirklich so ist- ganz und gar überhaupt nicht in Ordnung!!!

    Zum Thema Gutachter: Wieso kann der kein Gutachten machen???? Weil die Handwerker aus dieser Café runde dies nicht erlauben/ dulden/ möchten????? Sehr komisch...

    Nun denn: Dann hilft vielleicht nur der Weg zum RA (für baurecht). Denn eines ist ja wohl klar: Ihre Treppe ist weder mangelfrei noch verkehrssicher!!!! Vor allem letzteres sollte eigentlich genügen. Vielleicht braucht der Schlosser mal Post vom RA, damit er spurt....

    Letztendlich scheint mir das eine höchst merkwürdige Gemengelage zu sein: Architeklt "verschafft" dem Handwerker Aufträge (unzulässig in der dargestellten Form!!!), Handwerker pfuscht, daß einem ganz anders wird, keiner (Architekt, als auch Gutachter) "dürfen" nichts sagen.....ja hallo....wo sind wir denn???!!

    Thomas
     
  11. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Wo schon?

    In der BananenRepublikD...
     
  12. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Ein anderer Gutachter war da.

    1. Stufe 4cm Abweichung, letzte Stufe 2 cm Abweichung.

    Er meinte ich solle dem Architekten einen Brief mit Hinweis auf §7VOB schicken, da die Sicherheit so nicht mehr gewährleistet ist.

    Gut, dann muss die Treppe eben raus, das Geld müsse an mich zurück gezahlt werden. Der Gutachter meinte, dass der Treppenbauer dann eine neue Treppe einsetzen muss. Nun möchte ich aber von dem Menschen nichts mehr gebaut bekommen. Der hat mir zuviel gefuscht. Er hatte beim Ortstermin auch gesagt, dass er keine neue Treppe bauen würde.
    Aber seine Aussagen, daran hält er sich ja nicht.
     
  13. #33 Thomas B, 16.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...ich verstehe es einfach nicht....

    Daß sich der Hndwerker weigert nachzubessern (bzw. totalen Ersatz zu schaffen) kann ich ja ein stückweit verstehen: Er hat Mist gebaut und muß nun alles nochmal neu machen => kein Gewinn, sogar Verlust. Daß er also versucht das ganze kleinzureden oder abzuwiegeln kann man schon nachvollziehen.

    Daß sich aber der Architekt des Bauherren hier auf die Seite des Handwerkers schlägt ist dreist. Zumal die Sachlage ja kein grenzwertiger Berercih ist, den man so oder so auslegen könnte. Die Sache ist glasklar.

    Alleine daß ein Gutachter hinzugezogen werden muß das zu tun, was des Kollegen Pflicht u. Schuldigkeit gewesen wäre...eine Schande, wenn es sich alles so verhält.:motz

    Thomas
     
  14. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Und es ist ja schon der zweite Gutachter.

    Und das habe ich nicht verstanden, da war schon mal ein Gutachter da, der große Mängel in der Elektrik festgestellt hat, und dann das.

    Als wenn sie nicht glauben würden, dass ich noch einen Gutachter bestellen würde.
     
  15. #35 Bauwahn, 16.10.2008
    Bauwahn

    Bauwahn

    Dabei seit:
    05.02.2007
    Beiträge:
    4.821
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Ulm
    Aber es hilft alles nix. In der Situation alles schriftlich machen, Fristsetzung etc. und wenn die Ablehnung (schriftlich!) oder keine Reaktion kommt, dann halt den nervigen Klageweg beschreiten.
    Du musst ihm Gelegenheit geben nachzubessern, auch wenn Du verständlicherweise nicht willst.
     
  16. #36 Thomas B, 16.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ja und was passiert denn nun????

    Was sagt denn der Herr Kollege Architekt zu dem ganzen Dilemma???? Steht er immernoch nicht auf der Bauherrenseite???? Ich sage es nicht gern (sehr ketzerisch!!!), aber ich würde in einem solchen Fall durchaus mal ein wenig vorsichtig bei der Begleichung der Honorarrechnungen sein. Das verhalten -immer vorausgesetzt es ist alles so wie berichtet- ist unter aller Kanone!

    Thomas
     
  17. legna

    legna

    Dabei seit:
    30.11.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Freiberufler
    Ort:
    Münsterland
    Nachbessern an der Treppe wollte er nicht, dass hat er mir schriftlich gegeben.
    Nur das Geländer verbiegen, so dass man es umgreifen kann.
    An den Stufen nichts.

    Leider hat der Architekt schon fast alles bekommen.
     
  18. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Ich behaupte mal: Wenn Sie jetzt keinen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht einschalten, gehen Sie mit Ihren Mängelrechten richtig schön baden. :mad: Wär doch schade.

    MFG
     
  19. #39 Thomas B, 16.10.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...wirklich alles??? Auch einen "netten Brief", in dem man ihn über seine Pflichten aufklärt???

    Hier sollte man vielleicht mal darauf hinweisen, daß sein Verhalten wenig geegnet ist auch den Rest zu erhalten.....was ein Ärger...

    Thomas
     
  20. lawyer

    lawyer

    Dabei seit:
    05.10.2007
    Beiträge:
    335
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Hannover
    Benutzertitelzusatz:
    Anwalt
    Wenn Sie noch weiter ohne Anwalt rumblödeln und Zeit verlieren wollen, wie wärs damit:

    Schreiben Sie doch mal der Haftpflichtversicherung des Architekten einen Brief, in dem Sie Ihre Schadensersatzansprüche anmelden und beziffern. Die Versicherungen schalten auch gern mal Gutachter ein und würden nach einer Regulierung den Erbauer der Treppe in Regreß nehmen.

    Dieses Szenario könnten Sie dem Treppenbauer mal erläutern. Der kann sich ja dann überlegen, ob er selbst einigermaßen kostengünstig eine neue Treppe baut oder nur noch zahlt. Letzteres wird für ihn deutlich teurer.

    MFG
     
Thema: Edelstahlgeländer fehlerhaft?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Edelstahlhandlauf Schweißnähte wurden nicht verschiffen

    ,
  2. treppengeländer schief mangel

    ,
  3. edelstahl treppengeländer reklamieten

Die Seite wird geladen...

Edelstahlgeländer fehlerhaft? - Ähnliche Themen

  1. Edelstahlgeländer an Terassenplatten befestigen

    Edelstahlgeländer an Terassenplatten befestigen: Gibt es eine anerkannte Befestigungsart um ein U-förmiges Geländer nur an den Enden fest an der Hauswand zu befestigen und die einzelnen Pfosten...
  2. Stahlbetontreppe mit Edelstahlgeländer

    Stahlbetontreppe mit Edelstahlgeländer: Guten Morgen zusammen, ich hoffe ich poste in dem Forum richtig. Wir sind gerade am Bauen und haben nun folgendes Problem. Wir haben im...
  3. Bankiraiöl an der Hauswand bzw am Fassadenputz und am Edelstahlgeländer

    Bankiraiöl an der Hauswand bzw am Fassadenputz und am Edelstahlgeländer: FASSADE Unsere Mieter haben zum Auszug die bankiraiterasse frisch eingeölt. Allerdings haben sie dies so toll gemacht das ich jetzt an der...
  4. Edelstahlgeländer für Terasse vorfertigen lassen aber wo ?

    Edelstahlgeländer für Terasse vorfertigen lassen aber wo ?: Hallo ! Ich habe zwei Terassen an meinem Haus im Ausland. Dafür würde ich mir gerne hier in Deutschland einige Edelstahlgeländer mit verdunkeltem...
  5. traversen / querstäbe am edelstahlgeländer

    traversen / querstäbe am edelstahlgeländer: hallo zusammen ! ist es möglich, die traversen bzw. querstäbe, welche durch einen halter (durchgang : 12 mm) an einem edelstahlgeländer...