Edelstahlgeländer fehlerhaft?

Diskutiere Edelstahlgeländer fehlerhaft? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; ...wirklich alles??? Auch einen "netten Brief", in dem man ihn über seine Pflichten aufklärt??? na prima. der bauherr muss dem architekten...

  1. mls

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    na prima. der bauherr muss dem architekten dessen job erklären?
    das kanns ja wohl nicht sein.

    auch wenn ich nicht alles glaube, was ich lese - aber wenn das wirklich jemand
    verbockt hat, der die berufsbezeichnung architekt führen darf, dann sollte sich die
    architektenkammer der sache annehmen.. weitere massnahmen wie zuvor genannt.
     
  2. #42 Thomas B, 16.10.2008
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    Da hast Du natürlich recht. Aber wenn der arme Kollege eine Art Fortbildung in dieser Richtung benötigt, sollte man ihm diese nicht verwehren! Hier geht es um einen elementaren Grundgedanken, dem Verhältnis BH - Architekt. Dieses wir -auch von mir!- als völlig anders propagiert, als z.B. das Verhältnis BT - BH oder von mir aus Archi des BT - BH.

    Dieser Archi scheint hier entscheidende Wissensdefizite zu haben. Das muß man ändern.

    Thomas
     
  3. legna

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    Den Gang zum Anwalt werde ich evt. machen müssen, ich wollte aber vorher noch dem Architekten eine Frist mit Hinweis auf §7VOB setzen.
    Kann jemand mir da mit der Formulierung helfen?


    Danke


    Legna
     
  4. lawyer

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    Das ist totaler Quatsch, völlig unnötig und bringt garnichts. :motz

    Rechtsberatung durch Ingenieure ist Mist ebenso wie technische Beratung durch Rechtsanwälte.

    MFG
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 17.10.2008
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    Da kann keiner helfen, weil das ABSOLUTER Dummfug ist.
    1) Haben Sie mit dem Architekten gar keinen Vertrag, der irgendwas mit der VOB zu tun (ausser, es wäre ein baugewerblicher Architekt, aber dann wäre der Treppenbauer der SUb des A.)
    2) Ist auch bei einem VOB-Vertrag im Hinblick auf Ausführungsmängel der § 7 absoluter Unsinn.

    Was Sie da vorhaben, ist ungefähr so, als wollten Sie einen Piloten, der zu tief geflogen ist, wegen Falschparkens belangen.
    Oder einen Einbrecher der Steuerhinterziehung anklagen.

    MfG
     
  6. legna

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    Der Architekt hat die Bauleitung und hat auch den Treppenbauer ausgesucht.
    Die Treppe entspricht nicht dem Sicherheitsstandard. D. h., es sind nicht nur Mängel, die Treppe ist schlicht zu kurz und stellt laut Gutachter ein Sicherheitsrisiko dar.

    Ein Abnahme der Treppe hat es noch nicht gegeben.

    Was greift denn dann, um den Einbrecher wegen Einbruchs zu belangen?
     
  7. #47 Thomas B, 17.10.2008
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    Lange Rede.....

    Sachverhalt (durch GA bestätigt): Treppe paßt nicht. Konsequenz: Treppenbauer dies anzeigen und zur Mängelbehebung aufforden (Frist setzen....sagen wir 2 Wochen...es muß auch schafbar sein!). Androhung, daß bei "fruchtloisem Verstreichen" der Frist die Ersatzvornahme eingeleitet wird (= ein anderer muß es richten). Hieraus entstehende Kosten werden dem Treppenbauer in Rechnug gestellt. Der wird das natürlich nicht zahlen....Klageweg. Daher: Vorher alles sauber dokumentieren (Fotos, Aufmaß, am besten mit -sachverständigen- Zeugen =>Gutachter!).

    Das andere ist der Kollege Architekt.... wie kann man dem beine machen. Wenn alles so ist wie beschrieben, geht das m.E. in Richtung standeswidriges verhalten. Da freut sich die Kammer.

    Thomas
     
  8. legna

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    Tja, habe eine Mängelrüge an den Architekten geschickt.
    Er meinte, VOB würde bei ihm nicht zutreffen, er hat die Rüge an den Treppenbauer weiter geleitet. Der Architekt meint, es würde auf ein langwieriges Verfahren hinaus laufen, er würde seine Haftpflicht-Versicherung einschalten, der Treppenbauer würde ihm Bauleitungsmängel vorwerfen. Sollte ich eine Alternative sehen, solle ich mich melden.

    Und dann kam ein Anruf von ihm, ich möge doch die Stufen zählen und messen und die Raumhöhe ausmessen. Und dass er nun auf meiner Seite sei und die Treppe auch "kaputt schreiben" würde. Man könne ja auch über einen 50 % Preisnachlass reden.
    Dann kam ein Schreiben von ihm an mich und den Treppenbauer, in dem er dem Treppenbauer mangelhafte Ausführung vorwirft (sah aus, als ob ein Anwalt das geschrieben hätte). Der Treppenbauer wollte mich dann unter 4 Augen sprechen, ohne Architekten. Das habe ich natürlich verneint.

    Unabhängig davon ist der Architekt immer noch der Meinung, seine Bauleitung wäre ohne Beanstandung gewesen, es stehen noch knapp 1800 Euro aus, und er will die haben.

    2 Gutachter (Elektrik und Treppe) waren nun schon hier und beide haben erhebliche Mängel in den Ausführungen bescheinigt. Alle Handwerker sind vom Architekten ausgewählt worden, und er ist schon jahrelang mit ihnen bekannt. Seit über einem halben Jahr warte ich auf die Pläne vom Elektriker.
    Welcher Schalter ist wofür. Welche Internet/Telefonleitung für in welches Zimmer. (Sind 12 Leitungen in 6 Zimmer). 3 habe ich durch Versuche raus gefunden.

    Und meine Bedenken habe ich ja bevor ich die Gutachter geholt habe auch dem Architekten mitgeteilt. Leider ohne Erfolg. Fehler werden gemacht, das passiert, dann muss man sehen, wie man sie korrigiert.
    Aber meistens bekomme ich vom Architekten zu hören, dass da so ist, es würde nicht anders gehen.

    Ich bin froh, wenn dass alles vorbei ist.
    Aber gibt es den nicht auch bei dem Honorar für die Bauleitung die Möglichkeit des Abzuges?

    Grüße

    Legna
     
  9. #49 Thomas B, 13.01.2009
    Thomas B

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    Sag' mal, was sind das für Schwachköppe...?

    Jein. Die VOB trifft auf ihn i.d. Tat nicht zu, aber er hat sich natürlich darum zu kümmern ("Bauleitung"), daß die arbeiten mangelfrei sind. Dieser Verpflichtung hat er nachzukommen.

    Jetzt wird's völlig wirr...:motz:
    Wieso ein langwieriges verfahren? Will er damit bei Euch Zweifel säen und vielleicht erreichen, daß Ihr vor diesem "langwierigen Verfahren" zurückschreckt??? Wieso wirft ihm der Treppenbauer Bauleitungsmängel vor (was durchaus stimmen kann). Ihr wollt doch keine Treppe vom Architekten, sondern der Treppenbauer hat offenkuundig Mist abgeliefert und der Architekt hat diese offenkundigen Mängel nicht gerügt. Und dies trotz Eurer Aufforderung. Insofern kann man hier zwar eine mangehafte Bauleitung sehen, die aber m.E. höchstens ein Problem zw. Euch und dem Architekten ist, sicher aber nicht zw. Treppenbauer und Architekt.

    Dann melde doch einfach, daß der Treppenbauer nun bitte schön endlich eine ordentliche, den Vorschriften entsprechende Treppe abliefern soll.

    Das ist allerdings grenzwertig! Der Architzekt hat immer auf Eurer Seite zu sein, da er von Euch bezahlrt wird. Solltet Ihr mal falsch liegen, ist er immernoch auf Eurer Seite...möglich daß er Euch dann dahingehend berät, daß Ihr vielleicht etwas falsch seht/ einordnet...aber er hat auf Eurer Seite zu sein...

    Wird die Treppe dadurch dann verkehssicher? Nein! Und wenn einer runterfällt und sich beide Beine bricht, kann man sich dann mit der Unfallversicherung auch auf einen "Deal" einlassen, daß die sozusagen nur ein Bein berechnen (50% Nachlaß)?

    Soll er doch wollen. Ich will auch so einiges....

    Auch klasse. Aber dafür kann der A. ja nun wohl (ausnahmsweise) nichts.

    Sicher. Aber wer legt fest um wieviel man hier kürzen kann???
    Eine Möglichkeit ihn zu motivieren das volle Honorar zu kriegen (also die noch ausstehenden 1.800) wäre, daß er sich nun mächtig ins Zeug legt und alle Mängel beseitigen läßt.

    Eines verstehe ich einfach gar nicht. Ich kapier es nicht: Die Treppe ist unzweifelhaft komplett falsch (und zudem wohl auch handwerklicher Murks). Wie kann hier der Architekt 1. denken, daß er hier seitens des Handwerkers in die Pflicht genommen wird und 2. der handwerker denken, er käme damit durch. Das ist doch nun wirklich eine glasklare Sache. Nicht so ein Ding wie: Ich hab' einen feuchten Fleck an der wand...kommt's von außen, ist eine Leitung undicht ist es gar Schwitzwasser...hier kann man doch ganz einfach messen. Ohne Schieblehre. Ohne komplizierte Neßmethoden. Ganz einfach.

    Frage: Hat denn der Plan für die Treppe gepaßt oder war der auch falsch? Dann allerdings wäre der Planer mit im Boot.

    Was für ein sauhaufen. Unglaublich......:bounce:

    Gruß

    Thomas
     
  10. legna

    legna

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    Hallo.

    Das mit dem Elektriker und den Plänen, da kann der Architekt nichts für.
    Allerdings hat der Gutachter ihn in meinem Beisein 2 Mal darauf aufmerksam gemacht, dass er die Pläne bekommen soll und dass die Aussenanlage eine eigene Sicherung braucht und dass der Elektriker da nachbessern soll. Wenn Wasser in die Aussenlampen kommt, dann gehen entweder die Sicherungen von der Küche, dem Wohnzimmer, oder dem Arbeitszimmer mit raus.
    Die Treppe könnte man wohl durch Angleichen der Holzstufen verkehrssicher machen. Für das Geländer muss etwas Wand entfernt werden.

    Die Mängel in der Bauleitung, die kann er ja kaum noch ändern.
    Wenn er sich da richtig drum gekümmert hätte, dann wären die beiden Gutachter nicht nötig gewesen.
    Und letzte Woche habe ich erfahren, dass sowohl dem Architekten, als auch dem Treppenbauer die falsch bemessene Treppe aufgefallen ist. Dem Treppenbauer ist es ja beim Einbauen auf gefallen, als sie das Podest höher setzen mussten, damit es passt.
    Und als die Treppe stand (ohne Geländer) diskutierten beide, was zu tun ist.
    Und es wurde nichts gemacht. So nach dem Motto, vielleicht merkt er es nicht.

    Wie dem auch sei, als Bauleiter war das ein Fehlgriff.
     
  11. #51 aubauewill, 14.01.2009
    aubauewill

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    Zeig mir mal den Bauleiter der seine Defizite ähm Fehler zugibt.
    Er wird so tun als seien sie Plötzlich vom Himmel gefallen. Oder er sagt dir dass er ja nicht auf allen vieren nach Mängeln suche.
    Egal. so was sollte man ignorieren und nicht nicht tolerieren.

    Mir kommt es manchmal vor dass diejenigen Fachleute die das Internet gar nicht mögen (weil die Bauherren da nur wirres Zeug herhaben) auch bei Ihrer Aufgaben-Ausführung etwas liederich sind.

    So gesehen hätte auch ich das ein o. andere mal lieber einen Fachmann aus dem Forum hier als "Vertragspartner" gehabt.

    Elvis
     
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