Verantwortung für DIN 4108-Beiblatt2-Konformität?

Diskutiere Verantwortung für DIN 4108-Beiblatt2-Konformität? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, in unserem ENEV-Nachweis ist angekreuzt: "Es werden Wärmebrückendetails gemäss DIN4108-Beiblatt 2 verwendet". Dazu meine Fragen:...

  1. Tommi

    Tommi

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    Hallo,

    in unserem ENEV-Nachweis ist angekreuzt: "Es werden Wärmebrückendetails gemäss DIN4108-Beiblatt 2 verwendet".

    Dazu meine Fragen:

    1. Hat jemand einen Link zu diesem Beiblatt 2?

    2. Wer ist denn für die Konformität verantwortlich? D.h. wer legt die Details Beiblatt2-konform fest?

    a) Der Archi, wenn er für uns die LPh 6 und 7 durchgeführt?
    b) Der Statiker, der für uns den ENEV-Nachweis erstellt hat?
    c) Der BH selbst?

    Konkret geht es z.B. um die Frage, welche Dicke/welche WLG eine Betondeckenranddämmung aufweisen muss, damit Sie Beiblatt2-konform ist?
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

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    das sollte der architekt in den werkplänen berücksichtigen.
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Verantwortlich ist der Bauherr. Die EnEV als Verordnung richtet sich an ihn. Gibt er einen Nachweis in Auftrag, der nur bei Einhaltung der Details nach Bbl. 2 funktioniert, müssen die Details beim Bauen umgesetzt werden. In einzelnen Ländern ist der Ersteller des Nachweises verpflichtet, die spätere Umsetzung zu prüfen, in anderen wieder nicht. Im Prinzip richtet sich die Verantwortlichkeit aber danach, was in den Architekten- und Ingenieuraufträgen steht.

    Beispiel:
    Architekt tätig
    Statiker erstellt Nachweis
    Projektant plant Anlagentechnik

    -> Architekt muss koordinieren und setzt den Nachweis um. Geht das nicht, muss er die Änderung des Nachweises und ggf. bautechnische Änderungen oder Änderungen der Anlagentechnik veranlassen.

    Zum Bbl. 2:
    Klar, dass es nicht frei verfügbar ist. Das gleiche Trauerspiel wie bei vielen Normen, zu deren Einhaltung einen der Staat verdonnert. Das verdienstvolle Normengremium DIN muss gefüttert werden, Wunsch von ganz oben.

    Ich glaube, ich habe ein Deckenranddetail hier im Forum bereits "zitiert". Ich suche mal schnell.
     
  4. Bruno

    Bruno

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    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?s=&threadid=1843&highlight=4108

    Es gibt 2 Details zum Deckenrand bei Ziegelmauerwerk im Bbl. 2. Es kommt immer Dämmung WLG 040 mit 60 mm Stärke zur Anwendung. Das eine Detail (bei Deckenrandabmauerung) sieht aus wie im Link, in der DIN steht min. 90 mm für die Abmauerung. Das andere Detail hat die Dämmung an der Fassade. Hier wird nicht nur der Deckenstreifen gedämmt sondern zusätzlich ca. 20 cm nach oben und unten. Ist in der DIN nicht vermaßt.
     
  5. Tommi

    Tommi

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    @Bruno:

    Gibt es wenigstens eine Liste, was denn alles als "Wärmebrücke" im Sinne von Beiblatt 2 gilt, damit ich solche Details vom Archi auch einfordern kann?

    Denn ich denke: Was nicht geplant ist, wird im Zweifel vom Rohbauer auch nicht ausgeführt. Oder nicht Beiblatt2-konform.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    wofür die liste?
    du schreibst selbst, der architekt macht lp 6+7 - dann wird er doch lp 5 (ausführungsplanung) auch gemacht haben? da sollte alles erforderliche enthalten sein.
    nicht ohne grund delegiert der bauherr die verantwortung an seine planer ...

    die din sollte sowohl beim architekten als auch beim statiker vorhanden sein - wo ist das problem?
     
  7. Bruno

    Bruno

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    Details gibts natürlich viele, die prinzipielle Liste ist aber kurz (DIN V 4108-6 Abschnitt 6.1.2):

    Gebäudekanten
    Laibungen
    Decken- und Wandeinbindungen
    Deckenauflager
    Balkonplatten

    oder noch kürzer:

    überall wo sich Form und/oder Material ändert
     
  8. kgh

    kgh

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    Einen Link zu Beiblatt 2 hab' ich leider auch nicht. Aber wie schon an anderer Stelle geschrieben, gibt es laut dieser Liste des Beuth-Verlags rund 60 offizielle DIN-Normen-Auslegestellen, wo man die DIN-Normen einsehen kann:

    http://www2.beuth.de/php3/partner.php3?typ=Auslegestelle&firstcall=false&gesamt=true

    Darüberhinaus verfügen viele Hochschulbibliotheken über Normensammlungen. Die Hochschulbibliotheken stehen i.d.R. jedem offen. Und als Student darf man in manchen Hochschulbibliotheken sogar einzelne Normen zu Studienzwecken kopieren.
     
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