Bauträgervertrag wieso, warum, wofür, wie?

Diskutiere Bauträgervertrag wieso, warum, wofür, wie? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen zusammen, ich hab da eine Frage zum Bauträgervertrag? Was ist das für ein Vertrag und welche Form und Inhalt sollte der HABEN?...

  1. #1 MartinB, 25.07.2008
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    Guten Morgen zusammen,
    ich hab da eine Frage zum Bauträgervertrag?
    Was ist das für ein Vertrag und welche Form und Inhalt sollte der HABEN?
    WaRUM sollte man einen Bauträgervertrag abschließen?
     
  2. #2 Baufuchs, 25.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  3. #3 MartinB, 25.07.2008
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    Da steht aber was von Unternehmen.

    Bauträger BT
    Ein Bauträgerunternehmen
    und
    Makler- und Bauträgerverordnung
    §_1 MaBV (F)
    Anwendungsbereich
    Diese Verordnung gilt für Gewerbetreibende, die nach § 34c Abs.1 der Gewerbeordnung der Erlaubnis bedürfen. Gewerbetreibende, die


    Ich bin aber eine „PRIVAT PERSON“ und kein UN.
    PS:(Bitte jetzt nicht: "Dann lass die Finger davon"!)
     
  4. #4 rudi1106, 25.07.2008
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  5. #5 Baufuchs, 25.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nein

    sehe ich anders.

    Die Vorschriften der Makler-/Bauträgerverordnung gelten gem. §1 derselben nur für "Gewerbetreibende".
    Privatmann, der nur eine Hütte hochzieht fällt wohl nicht darunter, ebensowenig braucht der Privatmann eine Gewerbeerlaubnis nach 34c, denn er betreibt ja kein Gewerbe.

    Die sonstigen Vorschriften wie Beurkundungspflichten etc. muss der Privatmann natürlich einhalten.
     
  6. #6 MartinB, 25.07.2008
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    Tt,ja hat er ja auch.
    Sind ja auch ganz übliche Bauträgerverträge.

    Aber leider wurden 2 von 3 bei der Beurkundung, nicht vom BT unterschrieben.
    Das Grundbuchamt (GbA) hat aber die Umschreibung durchgeführt.
    Auf Anregung eines dritten (den FEHLER erst bemerkt) aber leider dann erst alles für "schwebend UNWIRKSAM" (3 JAHRE später) erklärt.
    Nach schriftlicher Aussage des GbA ist der Bauherr der eigentliche noch Eigentümer? und nicht seine Ehefrau ?
    Damit es noch EINFACHER wird:
    Die 2 Wohnung ist vom ersten Eigentümer weiter verkauft (da sonst ZwangsV.. und neuer Eigentümer, ein ganz schlauFux da B..mter mit nachträglichen Doppelnamen der Ehefrau). Der Bauherr, hat mit seiner nachträglichen Anerkennung der BT-V durch Zusatzvertrag, das ganze erste für richtig erklärt. Hat aber für diese Unterschrift besondere Bedingungen gefordert (z.B.: Haustürschlüssel um überhaupt in das Haus zu kommen und kein dummes Gerede bei Weiterverkauf der DG Wohnung (die immernoch ohne Käufer oder Mieter wegen Brandschutz usw. ist) das alles aber schriftlich). Eingehalten wurde nichts.
    Nach nichtHaftender Auskunft durch GbA wäre eigentlich der BH auch noch Eigentümer der 2 Wohnung?

    PS:
    Jetzt bitte nicht den Rat:" Ab zum RW".
    Aus langer Praxis-Erfahrung mit RW`s habe ich lernen müssen: Löhn erstmal, Das was dann kommt verstehen Sie sowie so nicht. Gewonnen habe ich bisher immer nur, wenn ich ohne RW da. war. Das war allerdings auch schon oft.
     
  7. #7 Baufuchs, 25.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn das zutrifft:

    Dann hier nicht mehr ellenlange Traktate einstellen, die eh niemand auseinanderdröselt, sondern "ran an die Buletten!" (wie der Berliner sagt).:)
     
  8. sepp

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    wat issn ein RW?
     
  9. #9 Baufuchs, 25.07.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    MartinB

    meint damit wohl einen Rechtsanwalt:winken
     
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