Rückstauebene vs. erlaubte Höhe über Strasse!!!

Diskutiere Rückstauebene vs. erlaubte Höhe über Strasse!!! im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir bauen auf einem fertig erschlossenen Grundstück (Übergabeschacht Abwasser vorhanden und dieser bereits an den öffentlichen Kanal...

  1. #1 Stephan1, 25.07.2008
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    Hallo,

    wir bauen auf einem fertig erschlossenen Grundstück (Übergabeschacht Abwasser vorhanden und dieser bereits an den öffentlichen Kanal angeschlossen).

    Nun Riesen-Problem: leichte Hanglage -> und Übergabeschacht entwässert in einen Schacht auf der Strasse, der hangaufwärte ca. 10 m liegt.

    Der Tiefbauer hat das Haus nun so hoch (Bemessung anhand Rückstauebene) gelegt, dass es oberhalb der Rückstauebene (Schacht hangaufwärts auf Strasse) liegt. Damit steht das Haus nun aber ca. 65cm über Strassenniveau Grundstücksmitte. Erlaubt sind lt. B-Plan jedoch nur 30 cm.

    Was machen? Tiefbau sollte in drei Tagen beginnen, erstmal gestoppt :-(

    Meiner Laienmeinung nach könnte hier ein Planungsfehler des Erschliessungsträgers vorliegen, da "mein" Übergabeschacht ja auch in den nächten (vorhandenen) hangabwärte gelegenen Schacht hätte entwässern können. Dann wären 30cm völlig ausreichend. Wie seht Ihr die Chancen, hier mal freundlich den Erschliessungsträger (=Grundstücksverkäufer = öffentliches Unternehmen) zu befragen, ob er ggf. meinen Grundstücksanschluss "umbaut".

    Rückstauklappen / Pumpen etc. möchte ich vermeiden.

    Danke für jede Meinung!

    Stephan
     
  2. #2 Manfred Abt, 25.07.2008
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    Eigentlich eher unüblich, dass die Anschlusskanäle in die Schächte der öffentlichen Kanalisation einmünden. Meist schließen die Anschlusskanäle an die Kanalleitung, d.h. zwischen zwei Schächten an. Ich würde dass mal beim Kanalnetzbetreiber (Tiefbauamt, Abwasserwerk o.ä.) ganz allgemein anfragen, wie das bei euch gehandhabt wird. ggf. dort auch das Problem erläutern. Grundsätzlich wird es so sein, dass der Erschließungsträger die Kanalanlage an den Kanalnetzbetreiber übergeben hat oder noch übergeben wird. Und eigentlich sagt dann der Kanalnetzbetreiber, wenn irgendwas nicht richtig ist.

    Und ganz grundsätzlich: nicht der Tiefbauer legt die Höhe des Hauses fest sondern der Architekt/Planer.
     
  3. #3 Stephan1, 25.07.2008
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    Danke schonmal.

    Und korrekt: Die Höhe des Hauses legt(e) natürlich auch bei uns der Planer fest.
     
  4. #4 Stephan1, 25.07.2008
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    Skizze zur Situation

    Hallo nochmal:

    hier eine Zeichnung zum Sachverhalt:
    http://picasaweb.google.com/lueneburg1/Abwasser/photo#5227004560410120674

    Wir sind 73/108.

    Der Planer wollte nun OK FF auf 36,65, d.h. 11 cm über Rückstauebene setzen. Als Rückstauebene wurde OG Deckel 3010014105 (36,54) angesetzt.

    Somit würde OK FF ca. 0,75m über Strassenmitte (35,90) liegen.

    Ergibt das vielleicht noch neue Hinweise oder Empfehlungen?

    Grüsse
    Stephan
     
  5. #5 Manfred Abt, 28.07.2008
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    Die Anschlussleitungen scheinen doch ganz normal an den SW-Kanal angeschlossen zu sein, nicht an den Schacht. Im Plan sind das die kleinen schwarzen Dreiecke am Hauptkanal mit dem Strich in das Grundstück. Macht aber bzgl. der Rückstauthematik nichts, da es theoretisch zwischen dem Anschluss und dem Schacht 3010014106 zu einer Verstopfung kommen kann und dann das Wasser bis auf Deckelhöhe des 3010014105 ansteigen kann.

    Es gibt aber auch keine Regel, dass die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe oberhalb der Rückstauebene liegen muss, es geht um die Höhenlage der niedrigsten Einlaufstelle, meist die Klobrille, ggf. die Dusche.

    Aber: SW-Hauptkanal in KG-Rohr DN 200 aus PVC, wo gibt es denn so einen Mist? Hat der Kanalnetzbetreiber das so übernommen?
     
  6. #6 Stephan1, 28.07.2008
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    Zitat: "Es gibt aber auch keine Regel, dass die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe oberhalb der Rückstauebene liegen muss, es geht um die Höhenlage der niedrigsten Einlaufstelle, meist die Klobrille, ggf. die Dusche."

    -> Genau das macht mir Schmerzen, wir werden im EG eine Dusche haben. Uns zwar gerne was bodengleiches. Das wäre dann auf Niveau Oberkante FF. Daher sollte das Haus so hoch kommen.

    Wir hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, dass es zwischen Anschluss und dem Schacht 3010014106 verstopft?

    Was jetzt tun? Entweder das Haus so hoch zu legen, dass die niedrigste Einlaufstelle (Dusche EG) über 3010014105 liegt oder die Dusche über eine Rückstausicherung anzuschliessen?!?

    Grüsse
    Stephan
     
  7. #7 Manfred Abt, 28.07.2008
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    rechtssichere Aussage: 100 %
     
  8. drulli

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    Das mag bei Eurer Hanglage aber vielleicht nicht das Problem sein.
     
  9. #9 Manfred Abt, 28.07.2008
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    drulli, aufgepasst: die haben Trennsystem!
     
  10. #10 Stephan1, 28.07.2008
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    Ok, also definitiv den "Verstopfungsfall" einplanen!?!

    Was mich etwas wundert: Alle anderen Häuser in der Strasse stehen schon und sollten eine ähnliche Konstellation haben. Hab am WE mal rumgefragt. Da hat sich keiner abgesichert gegen Rückstau bzw. kannten die Begrifflichkeit Rückstauebene etc. gar nicht. Ist das üblich, dass hier wenig Aufmerksamkeit besteht?

    Was empfehlt Ihr an (technischen) Lösungsmöglichkeiten, wenn wir das Haus nicht hoch genug genehmigt bekommen?

    Grüsse
    Stephan
     
  11. #11 Manfred Abt, 28.07.2008
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    ganz kurz: Ablaufstelle würde also unterhalb der RSE liegen.

    Dann gilt nach DIN EN 12056-4:
    1. Ablaufstellen unterhalb der RSE müssen gegen Rückstau gesichert werden. (ist hier wohl gegeben)

    2. Der Schutz gegen Rückstau erfolgt durch Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife (Rohrschleife oberhalb RSE)

    3. Ein Rückstauverschluss kann eingesetzt werden, wenn
    • Gefälle zum Kanal besteht (hier wohl gegeben)
    • die Räume von untergeordneter Nutung sind, d.h keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden (individuell selbst zu entscheiden)
    • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der RSE zur Verfügung steht (vermute ich mal)
    • bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann (selbst entscheiden

    Im konkreten Fall wird vermutlich das 2. Kriterium zum Zuge kommen.
    Siehe auch mein kostenloses Rückstauhandbuch auf den Serviceseiten meines Internetauftrittes.
     
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