DIN18065 Treppe - die muss man kennen, oder?

Diskutiere DIN18065 Treppe - die muss man kennen, oder? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir wollen/müssen den Zugang zu unserem später ausbaubares DG umgestalten. Der Vorschlag des Architekturbüros war, eine Spindeltreppe zu...

  1. #1 FirstHouse, 27.07.2008
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    Hallo,

    wir wollen/müssen den Zugang zu unserem später ausbaubares DG umgestalten. Der Vorschlag des Architekturbüros war, eine Spindeltreppe zu nehmen. Aufgrund bergernztem Raum nach oben eine schmale - Durchmesser 130-160cm.
    Nun bin ich auf obige Norm gestossen, die besagt, dass die einzigste Treppe in einen Aufenthaltsraum eine nutzbare Treppenbreite von 80cm haben muss. Damit würde die Spindeltreppe ein Rohbaumaß von ca. 190cm haben.
    Hätte ich das Wissen über obige Norm beim Arichtekturbüro voraussetzen können, oder kann die einem durch die Lappen gehen?

    FH
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,
    ist das wirklich die komplette dachgeschoß oder der spitzboden der in der Planung gar nicht als wohnraum gedacht ist?
    Mfg.
     
  3. #3 FirstHouse, 27.07.2008
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    Komplettes DG unterm Satteldach - würde ca. 40 m² Wohnfläche ergeben. Ist für später zum Ausbau gedacht - nicht im Moment. Aber es gibt keine andere Alternative für den Zugang.

    FH
     
  4. Yilmaz

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    Ich nehme an der DG war nicht als wohnraum geplant , d.h. min. treppenbreite 50 cm! Somit liegt ihre planer richtig.
    Mfg.
     
  5. #5 FirstHouse, 27.07.2008
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    Und was ist, wenn ich später das DG zum Wohnraum ausbauen möchte und es entsprechend nutze?
     
  6. Bruno

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    Der Architekt war frei, sich mit Ihnen auf eine andere Treppenlösung zu verständigen als in der DIN 18065 festgelegt.

    LTB Liste Baden-Württemberg
    Technische Regeln als Planungsgrundlagen
    Anlage 7/1
    Zu DIN 18065

    Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten:

    1. Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen und in Wohnungen.

    http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/fm7/1106/LTB 2007.pdf Seite 33
     
  7. Yilmaz

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    der planer kann doch nicht wissen was du später vor hast und das haus nicht auf jede umbaumöglichkeit in der zukunft planen und beim amt genehmigen lassen.
    Um was geht es dir? Das die treppe zu schmall ist? oder um irgendein schadenersatz wegen fehlplanung?
     
  8. #8 FirstHouse, 27.07.2008
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    @Yilmaz: nette Unterstellung. Würde Dir vorschlagen, erst mal genauer nachzufragen. WIR HABEN DEM PLANER GESAGT, DASS DAS DG SPÄTER AUSGEBAUTE WIRD BZW. DIE MÖGLICHKEIT GEGEBEN SEIN SOLL.
    Nix Schadensersatz - will nur die Sache richtig machen (lassen).

    FH
     
  9. Yilmaz

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    das ist keine unterstellung! nur ehrliche nachfrage. Auch wen der archi das wußte das Ihr später das als wohnraum nutzen wollt, du sagst selber platzmangel! Also er wird versucht haben das beste daraus zu machen. ich glaube den architekt hätte das nicht ausgemacht euch ein treppenloch von d=3,00 m zu planen.
    nicht immer alles negativ bewerten!
    Mfg.
     
  10. #10 FirstHouse, 27.07.2008
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    @Yilmaz: Ich störe mich an dem Wort Schadensersatz. Das klingt sehr negativ.
    @Bruno: Danke für die Information. Das hilft mir weiter.

    Was seht Ihr als gerade noch vertretbare nutzbare Treppenbreite an, wenn man später das DG auch ausbauen will?

    FH
     
  11. Yilmaz

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    Schadenersatz ist nicht geldabzug.
    Es kommt drauf an, was diese 40 m² werden soll, spindeltreppe finde ich ehe nicht bequem. Wen nicht viel verkehr würde ich dabei lassen und mir unten nicht viel platz wegnehmen.
     
  12. #12 FirstHouse, 27.07.2008
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    In der Tat ist die Spindeltreppe nicht optimal. Wir wollen ne Galerie hinbekommen, so dass sperrige Dinge darüber nach oben kommen könnten. Wir müssen eben einen Mittelweg bzgl. Spindeltreppe finden. Immerhin gelten die 80cm nicht als Untergrenze - das bringt etwas Spielraum.
    Schau me ma.


    FH
     
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