Treppenhauswände

Diskutiere Treppenhauswände im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ich bräuchte einmal Hilfe bezüglich der Treppenhauswände. Ich habe ein Treppenhaus welches im EG an unbeheizte Raume grenzt (Garage,...

  1. toming

    toming

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    Hallo,
    ich bräuchte einmal Hilfe bezüglich der Treppenhauswände.
    Ich habe ein Treppenhaus welches im EG an unbeheizte Raume grenzt (Garage, Abstellen) und im 1.OG-3.OG von zwei Wohnungen an drei Seiten umschlossen wird (incl. Aufzugschacht). An der Vorderseite ist eine Glasfassade in Pfosten-Riegel Konstruktion geplant. Die TH-Wände bestehen aus 24er KS Mauerwerk (Vorplanung, daher noch nicht statisch geprüft).
    Jetzt meine Frage, laut EnEV habe ich zwei Möglichkeiten:
    Fall 1: Das Treppenhaus in die beheizte Zone rechnen und die Treppenhauswände in den Obergeschossen „ignorieren“ oder
    Fall 2: das TH nicht in die beheizte Zone rechnen und die TH-Wände als abgrenzende Bauteilflächen berücksichtigen.
    Was wäre in dem Fall die „richtige“ Entscheidung?

    Mir wäre Fall 1 am liebsten, dass würde aber bedeuten die TH-Wände müssen den Mindestwärmeschutz nach Tabelle 3 DIN 4108-2 erfüllen!?

    Daher meine nächste Frage, wie ordne ich die jeweilige Situation der richtigen Zeile in der Tabelle zu?
    Situation EG, Treppenhauswand - unbeheizte Räume
    Situation OG, Treppenhauswand - beheizte Räume
    Welche Zeile der Tabelle 3 ist für die Situationen maßgebend? Zählt das Treppenhaus zu „Treppenhaus mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen“ oder zu „Treppenhaus mit Innentemperaturen größer 10°C?
    Wenn die 24er KS Wand den Mindestwärmeschutz nicht erfüllt, ist dann eine Dämmung in der Wohnung oder im TH günstiger?
    Ich hoffe ihr versteht meine Probleme!?
    Vielen Dank im Voraus!


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  2. toming

    toming

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    Bischen blöd geworden mit dem Fotos….
    Das sind zwei Bilder, das Linke ist Situation EG mit Garage links und rechts am TH.
    Bild rechts ist Situation 1.OG-3.OG mit jeweils einer angrenzenden Wohnung links und rechts vom TH.
     
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