Lastfall bei "mehrschichtigem" Boden

Diskutiere Lastfall bei "mehrschichtigem" Boden im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Ergänzung: Sogenannte 3 - Scheibenwände Hier kommt das Wasser häufig außen woanders rein als es unten rauskommt. Beispiel wäre hier der...

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ergänzung:

    Sogenannte 3 - Scheibenwände

    Hier kommt das Wasser häufig außen woanders rein als es unten rauskommt. Beispiel wäre hier der Wandkopf.

    Grund ist der häufig anzutreffende fehlende dauerhafte Verbund zwischen den Betonfertigteilen und dem Kernbeton. Kommt dazu noch eine fehlende Abdichtung im Deckenauflagerbereich läuft das Oberflächenwasser zwischen Kernbeton und innerem Fertigteil nach unten ohne das die Fugenabdichtung im Sohlen- Wandanschluss überhaupt Wasser sieht.
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Auch die Bilder der Einbausituation bestätigen das was ich ganz oben angeführt habe.
     
  3. jhd

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    @Robby:

    Mal so am Rande, ich finde die Betonwände sehen so untypisch aus, eher etwas dunkel.
    Da gab es doch mal so Faserzement Schalungselemente ...


    @Axel:

    Mehr + übersichtlichere Fotos
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ne ne wer sehen unten Feuchtehorizonte.

    Auch bessere Bilder werden nichts neues bringen sondern nur Ortskunde ;)
     
  5. #25 MartinB, 30.07.2008
    MartinB

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    T` ja, tut mir WEH, das alles.
    Aber bei betonkellern aus fertigteilen haben die das problem mit dem Fugenband bzw. Fugenblech oder Quellschlauch. Einmal nicht aufgepasst, falsch abgesetzt, und das Teil ist kaputt. danach sieht es hier aus.
    Mein Tipp:
    1. Mängel Anzeigen und nix mehr ZAHLEN und nix ABNEHMEN.
    2. Nochmals alles Trocknen und Wache halten. Wo wird es zuerst Nass.
    3. Dann mit einer Dicken guten Bohrmaschine ein Loch bohren und vorher Außen Freischachten und gucken ob alles richtig ist.

    Danach berichten.
     
  6. Robby

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    Neee so einfach gehts nicht! Hier sind andere Dinge zu hinterfragen und auch das beschädigen der Fugenabdichtung kann ebenso bei örtlich geschalten Kellern passieren.

    Vor allem die hier vorgeschlagene Vorgehensweise ist wenig zielführend!

    Erst trocknen, dann gucken, dann bohren, dann freischachten, dann gucken ob alles richtig ist? Erstmal die anderen von mir beschriebenen Randparameter berücksichtigen das geht Zerstörungsfrei.

    Wenn ich so untersuchen würde, bekäme ich nur noch Haue vor allem in so einem Fall.
     
  7. #27 MartinB, 30.07.2008
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    Das war nur, bei noch guten Einvernehmen mit dem BU und ohne SV, gemacht durch BU.
    Aber besser ist natürlich sofort SV, denn alles andere kann sehr TEUER werden.

    Der bauherr zahlt immer,
    am Anfang oder am Ende.
     
  8. #28 Axel Dumschat, 30.07.2008
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    Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen // Wie identifiziert man Kondensat ?

    Hallo,

    Wir haben den Baumangel beim BU schriftlich angezeigt und um folgende Unterlagen gebeten:

    --------------
    Bitte stellen Sie uns die folgenden Unterlagen zur Verfügung, damit wir die von Ihnen getroffenen bzw. in Auftrag gegebenen Abdichtungsmaßnahmen und ihre Durchführung bei unserem Haus nachvollziehen können:

    1. Eine Kopie des Baugrundgutachtens des Baugeländes.
    2. Eine schriftliche Darstellung der getroffenen Maßnahmen zur Bauwerksabdichtung. Hier bitten wir um Bezugnahme auf die im Bodengutachten angegebenen Bodenverhältnisse und um die Angabe des bei der Bauwerksabdichtung zugrundegelegten Lastfalles (DIN 18195) bzw. der Beanspruchungsklasse (WU-Richtlinie).
    3. Kopien der Dokumentation der fachgerechten Ausführung einschließlich der entsprechenden Messprotokolle gemäß DIN 18195-3

    Wir gehen davon aus, dass eine vollständige und dauerhafte Mangelbehebung selbstverständlich auch in Ihrem Interesse ist und fordern Sie hiermit auf, die Ursachen des oben beschriebenen Mangels, den Mangel und seine Folgeschäden vollständig und dauerhaft bis zum 31. August 2008 zu beheben.
    ----------------

    Der Architekt sagte uns gegenüber, dass wir zu diesem Zeitpunkt kein Baumangel anzeigen könnten, da das Haus noch gar nicht fertig sei.

    Frage 1: Kann man vor der Abnahme einen Mangel anzeigen?

    Frage 2: Bis jetzt habe ich nur einen Teil des Bodengutachtens. Ist der BU verpflichtet mir die geforderten Unterlagen bzw. Auskünfte zu geben?

    Frage 3: Wie erkenne ich (bzw. der SV) vor Ort, dass es sich um eindringendes Wasser und nicht um Kondensat handelt?

    An dieser Stelle nochmal Dank für eure Beiträge. Ich bringt mich wirklich weiter!

    Viele Grüße,

    Axel
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2008
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    zu 1 - ja man/frau kann!
    zu 2 - Gute Frage, nächste Frage. Da der BU (wohl) das Gutachten beauftragt hat, braucht ers nicht hergeben, kann dann aber wohl auch die Mngelfreiheit seiner Leistung nicht beweisen.
    zu 3 - Messen, Bohren, Verhältniss rel. Luftfeuchte und Oberflächentemperatur ermitteln.... Der SV sollte wissen, wie ER es machen wird.

    Wessen Architekt ist das? IHRER :yikes
     
  10. Robby

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    Schön das man sich selber "weiter hilft" ;)

    Unterlagen: Ich denke wen es ein BT ist muß er das nicht denn es ist sein Eigentum. Aber eine Abdichtung ist dem Lastfall entsprechend zu planen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechend auszuführen. Bis zur Abnahme ist der AN Beweispflichtig also kann der Archi seine Aussage "klemmen" und Teilzahlungen werden eingehalten.
    Über die Forderungen hinaus schuldet der AN noch eines: "den Erfolg"! Hier ein Dauerhaftes, dichtes Bauwerk

    Wer kam denn auf die Idee 18195 UND WU RiLi einzuwerfen erstmal feststellen was geschuldet ist. (Leistungsbeschreibung)


    1. Ja

    2. Nicht unbedingt

    3. Ein SV sollte dies können
     
  11. #31 Axel Dumschat, 30.07.2008
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    Wessen Architekt ? // verweis auf DIN bzw. WU // Baubeschreibung

    Hallo,

    (@)Ralf Dühlmeyer

    es handelt sich um den (angestellten) Architekten des Bauträgers.

    Die ursprüngliche Planung des Bauvorhabens ist von einem Archtekturbüro erstellt worden, von dem sich der Bauträger aber (noch zu Zeiten der Beantragung der Baugenemigung) getrennt hat.

    @ Robby
    der Bauleiter sagte bei Gesprächen das nach DIN 18195 (4) abgedichtet worden sei. Der Bauträger (Architekt) hat in seinem Anwortschreiben folgendes geschrieben:

    " ... die Abdichtungsmaßnahmen sind nach den Regeln der Technik und der DIN Norm durchgeführt worden und werden im Endzustand für Dichtigkeit sorgen "

    In der Baubeschreibung steht folgendes:

    "Abdichtung: Sämtliche erdberührenden Außenwände werden mit einem Abdichtungssystem gegen nicht drückendes Wasser versehen, sofern kein WU-Beton oder Filigran-Wandelemente verwendet werden"

    Das es sich sich um WU-Beton handelt, ist eine Aussage des Bauleiters.

    Das nach WU-Richtlinie gebau wird, ist vom BT nicht behauptet worden. Insbesonders haben wir dem weder mündlich noch schriftlich zugestimmt. Die Formulierung im Brief ist von mir (Ich arbeite mich gerade erst ins Thema ein !).

    Frage: Wie kann der Bauträger nachweisen, dass es WU-Beton ist ? Kann das der SV sicher feststellen?

    Viele Grüße,

    Axel
     
  12. jhd

    jhd

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    Den WU-Beton lt. Aussage des Bauleiters haben Sie nur bekommen, weil man sich dann sicherer fühlte.

    Gekauft haben Sie wohl eher die Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser - hier mittels KMB (wenn ich mich recht erinnere)

    ... werden im Endzustand für Dichtigkeit sorgen :biggthumpup:


    Wie wäre es mit eigenem Sachverstand einkaufen.
     
  13. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    :lock eigentlich ist hier alles gesagt.

    WU Beton kann vieles :bounce:
     
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Lastfall bei "mehrschichtigem" Boden

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