HIlfe-Nachträgliche Genehmigung, Gewerberäume!

Diskutiere HIlfe-Nachträgliche Genehmigung, Gewerberäume! im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Guten Tag, Ich brauche Hilfe bezüglich einer nachträglichen Genehmigung eines Umbaus zum Zwecke, dort ein Gewerbe bzw. als Freiberufler Tätig...

  1. #1 Musikus, 29.07.2008
    Musikus

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    Guten Tag,

    Ich brauche Hilfe bezüglich einer nachträglichen Genehmigung eines Umbaus zum Zwecke, dort ein Gewerbe bzw. als Freiberufler Tätig zu werden.

    Zum Sachverhalt:
    Wir haben nach der Wende unseren alten 3 Seiten Bauernhof wiederbekommen. Dieser liegt in einem kleinen Dorf in Sachsen Anhalt, ich denke, dass es sich um ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO handelt.
    In einem der Drei Häuser wohnen 3 Personen zur Miete. In dem anderen Haus ist ebenfalls eine bezogene Wohneinheit. Dies ist auch alles OK und genehmigt, schließlich haben die auch schon zu DDR Zeiten dort gewohnt. In dem letzten der Drei Häuser mache ich seit dem Jahr 2000 Musik mit Freunden. Um eben diese Nutzung geht es mir jetzt auch.
    Wir haben in unserem "Musikhaus" zwischen 2000 und 2006 umgebaut und so 2 Fenster zwischen den Räumen in die Wände geschlagen und eine nichttragende Wand entfernt. Außerdem haben wir über einem der Räume den Dachstuhl ausgebaut(Steinwolle+Gips+Folie usw.) und die Zwischendecke, die schon Löcher hatte, entfernt. Ferner haben wir die beschädigten Wände verputzt, tapeziert und gestrichen und in den Bereichen in denen wir musizieren Trockenbauwände von innen vor die Wände gesetzt, sowie die Elektrik von einem Elektriker verlegen lassen. Dusche und WC sind für dieses Gebäude "über den Hof" in einem anderen Gebäude vorhanden und so schon für uns nutzbar gewesen. Vor die Außenfenster unseres Gebäudes haben wir in die Trockenwände Fenster vor die Fenster eingebaut, damit kaum bis kein Schall nach außen gelangen kann. Unsere Nachbarn haben auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie nichts von uns hören, sich nicht gestört fühlen und sich eigentlich sogar freuen, dass mal Jugendliche ins "Dorf" kommen. Die haben also nichts gegen uns.
    Jetzt kommt das Problem!: Das alles ist ohne Anzeige oder Genehmigung des Bauamtes erfolgt. Leider war uns das gar nicht klar, dass dies unbedingt notwendig war. Ich selbst benutze die Räume nicht mehr, da mir einfach die Zeit fehlt. Ein Freund möchte nun in diesen Räumen im Rahmen seiner schon vorhandenen, freiberuflichen Tätigkeit, Geld durch die Aufnahme von verschiedenen Bands verdienen. Also bleibt mir der Gang zum Bauamt nicht ersparrt.
    Nun zu meinen Fragen:
    Muss ich mit einer Strafe rechnen und wenn wie hoch könnte die ausfallen?
    Wieviel Wahrheit sollte ich dem Bauamt mitteilen, also sollte ich alles angeben was wir umgebaut haben oder nur das was offensichtlich voher nicht so war(also nur die Innen-sicht-fenster)?
    Sollte ich mir durch einen Bauingenieur oder Ähnlichem das Haus(Tonstudio) abnehmen lassen, damit ich im Falle des Falles meine Haftung ausschließen kann?
    Wieviel Zeit wird diese Legalisierung in Anspruch nehmen?
    Vielen Dank schon jetzt. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
     
  2. #2 Musikus, 29.07.2008
    Musikus

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    Nur der Vollständigkeit halber noch die Anmerkung, wir haben bis jetzt kein Gewerbe in den Räumen ausgeübt, also noch keine Produktionen für Geld gemacht, sondern die Räume nur als Hobbyräume verwendet.
    Danke
     
  3. R.B.

    R.B.

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    OHNE GEWÄHR !!!
    So weit ich erkennen kann, müßte das alles noch als Renovierungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen durchgehen. Es wurde ja nichts angebaut oder äußerlich verändert. Ob Du in einem Hühnerstall für private Zwecke musizierst oder Hühner einsperrst, ist auch egal.

    Hier lohnt vielleicht ein Blick in die LBO (Landesbauordnung). Dort steht was genehmigungsfrei ist und wofür man eine Baugenehmigung bräuchte (und noch viel mehr lesenswerte Dinge)
    Also, Tante Google anwerfen, und nachlesen.

    Sollen die Räume nun gewerblich genutzt werden, dann sieht die Sache anders aus. Aber bisher hast Du Dir in meinen Augen noch nichts zu schulden kommen lassen.

    Gruß
    Ralf
     
  4. Baumal

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    .. sollen die räume nun gewerblich genutzt werden, muß eine
    nutzungsänderung beim amt angezeigt/beantragt werden.

    was sie dort vorher privat getrieben haben, interessiert in diesem
    fall niemand...
     
  5. sepp

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    bei freiberuflichen tätigkeiten bedarf es keiner nutzungsänderung.
    es muss sich allerdings um einen echten freien beruf handeln.
     
  6. #6 Musikus, 29.07.2008
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    Danke für die Antworten,

    Es interessiert wohl tatsächlich niemand, ob ich da Hühner einsperre oder musiziere. Das ist klar. So lange ich da noch nichts gewerblich Ausgerichtetes treibe bleibt das auch so. OK
    Der Einbau der Trockenbauwände ist sicher auch ohne Anmeldung möglich.

    Anders ist es doch aber bei den vorgenommenen baulichen Veränderungen. Also 2 Innenfenster, Decke raus und Dachstuhl ausgebaut. Dafür hätte ich doch sicher ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren anstreben müssen, oder(§ 61 BauO LSA)???

    Ich gehe davon aus, dass ich keine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen muss, da mein Freund seit längerer Zeit einen freien Beruf beim Finanzamt angemeldet hat und damit alles mögliche mit Medien machen kann.
    Aber auch ohne diese Gewerbeanmeldung auf den Ämtern möchte ich lieber auf Nummer sicher gehen und dem Bauamt, wenn es nötig war und ist, die baulichen Veränderungen anzeigen.

    Danke für die Hilfe.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Es geht nicht nur darum ob Dein Freund eine Gewerbeanmeldung hat, sondern ob die RÄUME gewerblich genutzt werden dürfen.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Musikus, 29.07.2008
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    Ok, also ich habs jetzt so verstanden, dass ein freier Beruf eine Tätigkeit ist, welche kein Gewerbe darstellt. Der Freiberufler meldet seine Tätigkeit dem Finanzamt und muss nix beim Bauamt machen.
    Das klingt aber irgendwie komisch, irgendwas sehe ich da noch falsch:mauer
     
  9. R.B.

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    Sicher? Ich sehe da schon ein kleines Problem. Das "freiberuflich" bezieht sich primär mal auf steuerliche Aspekte. Aber auch ein Freiberufler darf seine Tätigkeit, nicht überall ausüben.
    Es macht schon einen Unterschied, ob ein Musiker zuhause ab und zu Klavier spielt, oder ob hier ein Tonstudio mit Kundenverkehr eingerichtet wird.

    Ich kenne aber die Verhältnisse vor Ort beim Fragesteller nicht. Deswegen würde ich einfach das Bauamt anrufen und dort anfragen.

    Dann dürfte eine "Genehmigung" das geringste Problem sein. So lange Du dort keine Schwerindustrie ansiedelst, sehe ich keinen Grund, warum das Bauamt hier "nein" sagen sollte. Man wird Dich beispielsweise fragen, ob und mit wieviel Kunden gerechnet wird und ob Du ausreichend Parkmöglichkeiten nachweisen kannst.

    Alles halb so wild.

    Gruß
    Ralf
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 30.07.2008
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    @ sepp.
    Die Quelle hätte ich gerne mal. Jede Nutzungsänderung, insbesondere wenn sie wie hier mit Emissionen (Lärm) verbunden sein kann, ist genehmigungspflichtig.
    Hier ist es durchaus denkbar, dass die Bauordnung Auflagen in Sachen Schallschutz erteilt. (nachbarschützend)

    MfG
     
  11. #11 Der Bauberater, 30.07.2008
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    und andere bzw. weitere öffentlich rechtlichen Vorschriften müssen eingehalten sein bzw. werden. wie z.B. Stellplätze in Menge, Größe und Anfahrbarkeit.

    Wenn mein Junger Schlagzeug übt, dann kann das wie Schwerindustrie sein :biggthumpup:

    Gruß
    Peter
     
  12. #12 Musikus, 30.07.2008
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    Hallo und 1000 Dank für die Denkimpulse,

    -ich werde einfach zum Amt gehen und abwarten was da kommt, mal sehen...
    -Schlagzeug und Schwerindustrie haben auf jeden Fall einen großen gemeinsamen Nenner, deshalb machts ja soviel Spaß-grins.
    - Parkplätze und Anfahrt sind bei uns absolut kein Problem; wie gesagt es ist ein großer Drei Seiten Hof mit ausreichend Platz für min 12 Autos
    - ich habe auch (allerdings nur im Netz) gelesen, dass Freiberufler keine Genehmigung des Bauamtes brauchen. ABER wenn jemand immer an dem gleichen Ort arbeitet und vorher die Räume reine Nebenräume fürs Hobby waren, dann denke ich mal wollen die eine Nutzungsänderung, aber das werde ich ja sehen und dann auch hier posten, damit das einen lehrreichen Abschluss hat.

    Eine ganz konkrete Frage habe ich noch: Ist der Dachausbau(also Isolierung + Gips) anzeigepflichtig? Ich habe in der BauO LSA nachgesehen und nach meiner Vorstellung und Auslegung ist es so, oder?

    Echt super, Danke für eure Hilfe! Piego
     
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