Höhe OKFF vs. Bauvorschrift

Diskutiere Höhe OKFF vs. Bauvorschrift im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, für unseren Neubau gilt folgende Bauvorschrift: "Der Erdgeschossfertigfußboden auf der der erschließenden Straße zugewandten...

  1. #1 Stephan1, 31.07.2008
    Stephan1

    Stephan1

    Dabei seit:
    18.05.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ANgestellter
    Ort:
    Lüneburg
    Hallo zusammen,

    für unseren Neubau gilt folgende Bauvorschrift:

    "Der Erdgeschossfertigfußboden auf der der erschließenden Straße zugewandten Hausseite darf, gemessen in der Mitte des Grundstücks, höchstens 0,30 m über der erschließenden Straße liegen"

    Aufgrund leichter Hanglage würde die Einhaltung der Bauvorschrift und bezogen auf OKFF zur Folge haben, dass die hangaufwärts liegenden Gebäudeecken mit OKFF gerade so mit der derzeitigen Geländeoberkante abschliessen. Nicht so toll...Oberkante Bodenplatte damit deutlich (ca. 0,2m) unter Gelände.

    Meine Fragen:

    1. Bietet die Formulierung der Bauvorschrift Spielraum? Dort ist nicht von Ober- oder Unterkante FF die Rede?!? Könnte der Planer z.B. Unterkante oder Mitte FF veranschlagen?

    2. Wenn das Haus dann so tief muss, was wären empfehlenwerte Massnahmen bzwl. Geländegestaltung o.ä. Bin da totaler Laie. Also vielleicht Gelände um die Bodenplatte auf Niveau Bodenplatte abschieben, oder? Spezielle Abdichtungen?

    Danke & Grüsse
    Stephan
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 31.07.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Das ist mal wieder ...

    ... so eine typische ohne Hirn und Verstand festgesetzte B-Plan-Regelung :mauer .

    Empfehlung:
    Zum Bauamt marschieren, Situation schildern (am Besten Plan mit Höhenangaben) und fragen: "Und wie, soll ich mich da hinten jetzt eingraben :confused: "
     
  3. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    sie sind sicher, das im b-plan nicht von OK FF gesprochen wird?
    wenn nicht, interessanter ansatz :shades, ihrerseits und ein
    reichlich schlecht formulierter b-plan...

    da hilft nur ein gespräch auf dem amt und ein planer sollte
    natürlich auch vorhanden sein...
     
  4. #4 Stephan1, 31.07.2008
    Stephan1

    Stephan1

    Dabei seit:
    18.05.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ANgestellter
    Ort:
    Lüneburg
    @Baumal: Die Formulierung ist 1:1 aus dem B-Plan kopiert. Normalerweise halte ich gar nichts von irgendwelchen juristischen Tricks. Nur dass in diesem Fall die Vorschrift und dir örtliche Gegebenheit aus meiner Sicht ziemlicher Unsinn sind.

    Ich denke. ich sprech in der Tat noch mal mit dem Menschen im Bauamt.

    Grüsse
    Stephan
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 31.07.2008
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Warum Du ...

    ... und nicht Dein Planer :confused: Der kriegt doch Geld dafür, oder :confused:
     
  6. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
    also die juristischen tricks erstmal außen vor...

    hilfreich für ein gespräch wären natürlich,
    höhenaufnahmen (schnitt) vom grundstück, mit skizze (positsionierung) vom gebäude
     
  7. #7 Stephan1, 31.07.2008
    Stephan1

    Stephan1

    Dabei seit:
    18.05.2008
    Beiträge:
    88
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    ANgestellter
    Ort:
    Lüneburg
    @VolkerKugel: Ja natürlich mit meinem Planer ;-) Aber ganz ehrlich, der ist da nur mittel engagiert. Den Druck muss ich machen. Schade, aber ist so und nun auch nicht zu ändern (zumindestens nicht sinnvoll)

    @Baumal: Diese Unterlagen hat mein Planer erstellt und sind vorhanden.

    Ich hab beim Bauamt schon mal zaghaft vor ein paar Tagen vorgefühlt, sind leider nicht so wirklich gesprächsbereit :-(

    Grüsse
    Stephan
     
Thema: Höhe OKFF vs. Bauvorschrift
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Höhe okff

    ,
  2. höhendifferenz okff

    ,
  3. Gok über okff

    ,
  4. okff eg über gelände,
  5. okff höhe,
  6. okff über gok Empfehlung,
  7. neubau Höhe okff,
  8. zählt die dachblende zur bauhöhe?,
  9. Gelände auf Unterkante Bodenplatte,
  10. höhe okff vs ,
  11. mindesthöhe okff,
  12. okff mindesthöhe
Die Seite wird geladen...

Höhe OKFF vs. Bauvorschrift - Ähnliche Themen

  1. Normale oder hohe Feuchtebelastung nach DIN 4108-3 ?

    Normale oder hohe Feuchtebelastung nach DIN 4108-3 ?: Liebes Forum, ich versuche mich an einer hygrothermischen Simulation mit WuFi und würde gerne wissen, wie die Annahme der Feuchtebelastung nach...
  2. Trockenbau doppelt beplankt auf 2m Höhe

    Trockenbau doppelt beplankt auf 2m Höhe: Hallo zusammen, wir planen gerade unsere Küche und es stellt sich die Frage der Tragfähigkeit der Trockenbauwand. In den Unterlagen des...
  3. Zaun auf bzw an L Steine befestigen - hohe Windlast

    Zaun auf bzw an L Steine befestigen - hohe Windlast: Schönen guten Tag, wir haben in unserem Garten bewährte L Steine sitzen (12cm breit). Auf diesen soll nun ein 160cm hoher Zaun aus...
  4. Fenstertausch Altbau mit höherer Fensterbank außen als innen

    Fenstertausch Altbau mit höherer Fensterbank außen als innen: Hallo Zusammen! Ich muß in einem Altbau (1968) in der Küche ein altes Fenster austauschen. Die aktuelle Einbausituation habe ich in der Skizze...
  5. Höhe Feuerungsanschluss über OKFF?

    Höhe Feuerungsanschluss über OKFF?: Hallo, gibts eine Norm für die Höhe des Feuerungsanschlusses ab OKFF? Natürlich kann ich die Höhe jetzt abhängig vom geplanten Kamin setzen...