Terrassenabdichtung ungeschützt während Bauarbeiten - OK?

Diskutiere Terrassenabdichtung ungeschützt während Bauarbeiten - OK? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, wir erwerben von einem BT eine DHH im Rahmen einer größeren Bauaktion (1x DH, 3 RH, 1 Wohngebäude mit 9Einheiten). Mittlerweile...

  1. #1 Hasenbau, 01.08.2008
    Hasenbau

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    Hallo Forum,


    wir erwerben von einem BT eine DHH im Rahmen einer größeren Bauaktion (1x DH, 3 RH, 1 Wohngebäude mit 9Einheiten).
    Mittlerweile ist bei uns Fliesengewerk in Ausführung, wir haben also schon eine gewisse Leidenszeit hinter uns ;-)

    Aktuell beschäftigt uns folgendes Problem:
    Auf den EG-Terrassen der DHHen und RHer wurden zur Abdichtung 2lagig Bitumenbahnen verlegt. Darunter ist nämlich -
    als Gemeinsschaftseigentum - eine Tiefgarage. Auf die Bitumenbahnen kommen später noch Betonplatten im Splitbett.
    Soweit so gut...(?)
    Nun wurde während der Bauarbeiten KEINE Bautenschutzmatte zum Schutz der Bitumenbahnen verlegt und
    auf Nachfrage meinte die BL des BT (wortkarg wie immer) das wäre so i.O.

    Seht ihr das auch so?
    Gibt es Möglichkeiten, den BT mit einer Richtlinie / DIN / Gewährleistungsmangel in "gesunder Form" unter Druck zu setzen?
    ( Baut zwar halbwegs solide aber jeder Mangel / jede Auslassung wird nur zäh-langsam nachgegangen zB brauchte der fehlende
    Wärmeschutznachweis 6 Monate )

    Ich sehe das Risiko, daß die Bauarbeiten (inkl. Abstellen schwerer Paletten mit Baumaterial) und Baureste (Nägel, Rasierklingen, Drahtenden)
    in Zusammenhang mit Witterungseinflüssen (stehendes Wasser nach Regen, pralle Sonne --> Wellenbildung der Bahnen )
    Beschädigungen der Bitumenbahnen verursachen können, die während der Abnahmhe nicht mehr prüfbar sind.
    Und in x Jahren, wenn es in die Tiefgarare tropft, dürfen es die Eigentümer zahlen....

    Oder?


    Vielen Dank für eure Meinungen dazu!
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die Bauwerksabdichtung oberhalb der Tiefgarage betrifft erst einmal des Gemeinschaftseigentum. Insofern müssten alle daran "Arbeiten".
     
  3. #3 wasweissich, 01.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und ausserdem kann der bauträger mit (noch)seiner abdichtung macht.......

    dir bleibt dokumentieren und .............
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ne Josef! Abnahme des Gemeinschaftseigentums ;)
     
  5. #5 wasweissich, 01.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und dafür ist dokumentieren nicht schlech , robert:)
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Ersetzt nicht die Abnahme.

    Man sollte auch daran denken das ein bewusster Mangel (oder die Befürchtung) Dem AN gegenüber rechtzeitig aufzuzeigen ist um einen evtl. Schaden zu minimieren. Nur ob der BT das will? :mega_lol:
     
  7. #7 wasweissich, 01.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wo habe ich das geschrieben?
    und zu früh abnehmen..................?
     
  8. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    idR ist die Abnahme des Sondereigentums getrennt vom Gemeinschaftseigentum.
     
  9. Eric

    Eric

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    Was mich stört, ist, dass die Frage nicht beantwortet wird und nur " herumgeblubbert " wird. Was soll der Fragesteller mit diesem Mist anfangen?

    Warum sagt Ihr ihm nicht, daß die unfertige Bauleistung - hier die Abdichtung - während der Dauer der Durchführung der Bauarbeiten vom Unternehmer gegen Beschädigung nach DIN 18 195 geschützt werden muß, z.B. durch Aufbringung von Bautenschutzmatten?

    Wenn der Unternehmer das nicht macht, arbeitet er mangelhaft, weil er die Herbeiführung des geschuldeten Erfolgs -wasserdichte Garagenabdichtung - gefährdet. Ergo muß der BT mit Fristsetzung zur Vornahme der Schutzvorkehrungen aufgefordert werden.
     
  10. #10 Hasenbau, 04.08.2008
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    Danke Eric! :)
     
  11. #11 Hasenbau, 04.08.2008
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    Nach etwas Recherchieren frage ich mich und euch :)
    wo in der DIN 18195 -etwas direkt zum *Schutz* der eigentlichen
    Abdichtung durch Bautenschutzmatten steht?
    Vieles geht um Abdichtung direkt aber zum Schutz fiel mir nix auf oder hab ichs
    übersehen?

    Kennt jemand einen entsprechenden Passus zum *Schutz* der Abdichtung?
    (im web gibts leider nicht alle Teile / Ergänzungen so einfach...)


    Sonst tue ich mich etwas schwer, eine DIN herzunehmen um den Mangel des fehlenden Schutzes einer handwerkliche Abdichtung gegenüber dem BT zu bemängeln...


    Schankedön!
     
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