Mängelanzeige durch Bauherr oder Architekt?

Diskutiere Mängelanzeige durch Bauherr oder Architekt? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Das Werk muss MANGELFREI sein. Meint man, einen objektiven Mangel erkannt zu haben, geht es nur um Reaktion des Beschuldigten. Ob und...

  1. #21 dietrich, 08.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Das Werk muss MANGELFREI sein.
    Meint man, einen objektiven Mangel erkannt zu haben, geht es nur um Reaktion des Beschuldigten. Ob und gegebenenfalls welcher Fehler vorliegt, muss der Werkunternehmer, nicht der Besteller, ermitteln. Für die Mängelanzeige reicht ein Anruf, des mit der Funktion des Werkes beschäftigten des Bestellers und der Antwort des Empfängers: „Wir kümmern uns darum“, aus.
    Es geht darum, das zwischen den Parteien bestehende gute Verhältnis möglichst ungetrübt zu halten und den Auftraggeber nicht zur Klageerhebung zu zwingen.
    Ob der Architekt, der Bauleiter, der Bauherr oder durch den zukünftigen Hausmeister, oder der Folgeunternehmer das macht, ist Wurst. Es geht um den Mangel. Das macht manchmal sogar die Bank, bei der Kontrolle auf der Baustelle vor Auszahlung der letzten Rate.

    Bei Vollmacht geht es darum wer die Vollmacht zur Vollmachtserteilung überhaupt hat. Auch ein Beigeordneter hat keine Vollmacht zur Vollmachtserteilung sollte eine obere Behörde auch bei der Finanzierung beteiligt sein. Aber woher sollte der Bauleiter das alles wissen ?
    Für den Architekten oder Bauleiter zählt nur das:
    Wer zahlt, wenn der Architekt ohne Vollmacht des Bauherrn Aufträge erteilt?
    Meine Antwort: Eigentlich A aber in der Regel der Unternehmer.
     
  2. Eric

    Eric

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    Wer soll das verstehen? Braucht jetzt der Bauherr eine " Vollmacht zur Vollmachtserteilung " ?

    Rügt der Architekt im Namen und kraft ihm hierzu erteilter originärer Vollmacht des Bauherren Mängel, erteilt er keinen " Auftrag "; er veranlaßt den AN vielmehr zur ordnungsgemäßen Erfüllung des vom Bauherren bereits erteilten Auftrages.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 08.09.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Warum muss ich dabei nur an "Asterix in Rom" und "Passierschein A38" denken :lock
     
  4. #24 dietrich, 08.09.2008
    dietrich

    dietrich Gast

    Meine Ausführungen über die Vollmacht bezog sich auf die Frage von Bento und nicht auf
     
  5. sepp

    sepp

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    der architekt ist für ein mangelfreies bauwerk verantwortlich.
    imho muss er auch dafür sorge tragen, daß es ein mangelfreies bauwerk wird.
    (egal mit welchen mitteln :e_smiley_brille02:)
     
  6. bento

    bento

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    Na, ob du mit solch einer Aussage dem Fragesteller des Beitrags #1 geholfen hast, möchte ich bezweifeln!
    (Und wenn eine Bank schon Mängel anzeigt, dann Prost Mahlzeit!)
     
  7. #27 Gast943916, 09.09.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    .
    wie war das bei R. May: einen Antrag für ein Antragsformular....
    Meine Meinung als ausführender Handwerksbetrieb: wenn in meinem Gewerk ein Mangel vorhanden ist, ist mir das egal WER die Mängelanzeige schreibt, ob BH oder Archi, ich werde mich bemühen den Mangel zu beseitigen um mein Geld zu bekommen. Oder glaubt irgendjemand, dass wenn es zum Streit kommen sollte, der BH auf meiner Seite steht nur weil der Archi die Anzeige geschrieben hat und nicht er selbst???
    Im Baualltag kümmert sich kein Hw darum wer die Anzeige geschrieben hat, das wird erledigt und gut iss.
     
  8. #28 VolkerKugel (†), 09.09.2008
    VolkerKugel (†)

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    Sach ich doch :28:
     
  9. #29 Norminator, 16.09.2008
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    ich kenn das so, dass der architekt vom bauherren trotz allem eine schriftliche vollmacht als vertretung des bauherren braucht um s.o. zu handeln. ansonsten kann er nur weisungen aussprechen/schreiben oder dem bauherren es vorzuformulieren, zu erklären und dann ausstellen lassen...
     
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