Architekt will Beratervertrag

Diskutiere Architekt will Beratervertrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo liebes Forum, ich hoffe ich schreibe in der richtigen Rubrik. Ich möchte einen wirklich nur kleinen Anbau von einem Architekten planen und...

  1. KarinK

    KarinK

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    Hallo liebes Forum,
    ich hoffe ich schreibe in der richtigen Rubrik. Ich möchte einen wirklich nur kleinen Anbau von einem Architekten planen und bauen lassen. Der örtliche Architekt hat mir jetzt folgenden Vertrag angeboten: nicht nach HOAI mit den Leistungsphasen, sondern einen Beratervertrag auf Stundenlohnbasis. Die Stunden hat er als "ca. Stunden" bereits geschätzt und wenn er mehr bräuchte müsste er das schriftlich unter Angabe der Gründe ankündigen, steht im Vertrag. Allerdings fällt für jeden Termin mit dem Architekten ca. 2 Stunden an. Für jeden Termin, den er bei der Gemeinde braucht: ca. 2 Stunden usw.. Wieviele Termine wir brauchen weiß ich nicht. Ich weiß, hier dürfen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Ich erhoffe mir auch nur Ratschläge von Euch. Sind solche Verträge in der Branche auch üblich? Verzichte ich auf irgendwelche Rechte, wenn es nicht nach HOAI geht? Was würdet ihr tun? Zugreifen oder Finger weg?
    Es grüßt
    Karin
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Tja. Wenn die Baukosten unter 25Tundeinpaarkrummen € liegen, kann er auch nach Stunden abrechnen, darf aber nicht über das nach den Honorarzone usw. anfallende Honorar für 25... € kommen.
    Oder er erbringt nur sehr geringe Teile aus dem jeweiligen Leistungsbild der HOAI - dann geht das auch. Aber auch hier gilt die Deckelung an Hand des HOAI Honorars.

    Ausserdem sind Stundelohnhonorare entweder als Festpreise (da wird nix teurer, ausser Ihr wollt mehr Leistung) oder als Höchstpreis ( wenn weniger Stunden gebrauct werden wirds billiger, bei mehr Stunden aber nicht teurer) zu vereinbaren.
    Nur wenn VORHER nicht erkennbar ist, welcher Aufwand nötig ist, darf zum Nachweis abgerechnet werden. Z.B. bei Gutachten.

    Unterm Strich zumindest hinterfragenswürdig.

    So ganz verstehen kann ich das nicht.
     
  3. #3 Manfred Abt, 04.08.2008
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    Grundsätzlich kann man bei kleinen Bauvorhaben einen Stundenlohnvertrag auch nach HOAI machen. Eigentlich gut verständlich beschrieben ist das im § 16, Ziffer 2 der HOAI. Den Text der HOAI gibt es unter www.hoai.de.
     
  4. lawyer

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    Tun Sie sich einen großen Gefallen und schließen Sie , um sich gegen das Auftreten von Baumängeln umfassend abzusichern, einen richtigen Architekten-Werkvertrag mit allen Leistungsphasen 1 - 9. Denn: Alles was schiefgehen kann, geht auch schief (bei wem auch immer). :biggthumpup:

    MFG
     
  5. #5 Manfred Abt, 04.08.2008
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    Ein Architektenvertrag besteht ja immer aus zwei Bestandteilen, der Vereinbarung über die erforderliche Leistung und der Honorarvereinbarung.

    Es ist also ohne weiteres möglich, bei kleinen Bausummen einen Vertrag über die Leistungsphasen mit einer Vergütung über Stunden abzurechnen. Hat noch den Vorteil, das das Honorar ja nach oben gedeckelt ist.

    z.B. so:
    Vertragsbasis: HOAI 1996
    Leistungen: alle für die mangelfreie Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Leistungen aus dem Leistungsbild des § 15 der HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8, (Anm. bei Bedarf auch 9)
    Honorar: in Anwendung von § 16 (2) in Verbindung mit § 6 als Zeithonorar für einen Stundensatz von xxx Euro
    Nebenkosten: ....
    Umsatzsteuer: gem. den gesetzlichen Regelungen.
     
  6. KarinK

    KarinK

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    Vielen Dank für die Antworten.
    Ich habe geschrieben, dass es ein "kleiner Anbau" werden soll. Vielleicht habe ich mich da nicht ganz richtig ausgedrückt. Er soll ca. 6m x 3,50 m groß werden, hinein soll eine Treppe, die EG und 1. OG verbindet und ein Zugang zum Garten soll geschaffen werden. Ich glaube nicht, dass da 25 000 € reichen.
    Die Stunden, die der Architekt geschätzt hat belaufen sich auf ca. 52 Stunden plus für Termine zur Beratung der Pläne vor Ort je 2 Stunden plus Termine zur Beratung mit den Behörden auch je 2 Stunden. Wie viele Termine hier anfallen sollen weiß ich nicht. Unten im Vertrag steht folgender Passus: " Die Architektentätigkeit wird als Beratungsleistung honoriert und nach Zeitaufwand (§6 HOAI) abgerechnet. Vereinbart werden 65 € zzgl. 7% Nebenkostenpauschale, zzgl. die jeweils gültige MwSt. " Ansonsten wird die HOAI nicht mehr erwähnt.
    Ich denke, ich werde den Vertrag wohl besser nicht unterschreiben.
    Vielen Dank nochmal
    Karin
     
  7. KarinK

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    Hallo
    mir fällt gerade auf, ein wichtiges Detail habe ich vergessen. Die 52 Stunden + x Stunden sind für Erstellen der Planung und Einreichen der Unterlagen zur Genehmigung geschätzt. Das Bauen an sich ist noch nicht dabei.
    Karin
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2008
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    Wenn ich die Beratung mal auf 20 Std setze entspräche das bei 20 % Umbauzuschlag (oder entsprechender mitzuverarbeitender Bausubstanz) einer Bausumme von 100.000 € bei Honorarzone IV min, bei III min sogar von irgendwo in den 130Tern :wow
    Das mit dem Nicht unterschreiben ist wohl ne gute Idee

    MfG
     
  9. #9 Thomas B, 04.08.2008
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    ...mag mich täuschen, aber dieser sogenannte "Beratervertrag" hört sich für mich nach einer Umschiffung (oder dem Versuch) der Haftung an.

    Ich plane/ überwache/ baleite nicht, sondern berate den BH nur ein wenig. Also...ich weiß nicht so recht...

    Thomas
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2008
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    So was ähnliches ging MIR auch durch den Kopf - :lock
     
  11. #11 Ingo Nielson, 04.08.2008
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    ...ist halt das ergebnis aus antwort nr. 4 und diversen merkwürdigen gerichtsurteilen.

    130.000 findest du zu viel, ralf?
    60 std bis lph 4 hört sich jedenfalls realistisch an.
    von außen lässt sich leicht zu- oder abraten, ohne genaue hintergrundkenntnis zu haben. ich würde den kollegen offen darauf ansprechen und als alternative eine beauftragung der leistungsphasen 1-4 abfragen.
    dann wäre noch zu entscheiden: wie soll vergeben werden (einzelgewerke, gu), wer übernimmt die ausführungsplanung / statik (der statiker sollte eigentlich jetzt schon ins boot geholt werden!). wer schreibt aus und wer übernimmt die objektüberwachung?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2008
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    6 * 3,5 * 6 (höhe geschätzt) = 126 m³ umbauter Raum eines "Treppenhauses"
    Macht bei 130.000 AK 1200€/m³ :wow.

    Des kömmt mir doch etwas viel vor, wenn Karin uns nicht was verschwiegen hat oder was völlig wildes will.
    Selbst wenn ich Gründung im Arbeitsraum und solche "Kleinigkeiten" mit bedenke.

    MfG
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 04.08.2008
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    Ach ja. Wer glaubt, sich mit sowas um die Haftung drücken zu können, der hat eh schon aufs falsche Pferd gesetzt.
    Für 1 - 8 haste eh wenig Chancen - und 9 vereinbare ich nicht :D
    MfG
     
  14. KarinK

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    Hallo nochmal,
    Ihr habt mich auf etwas gebracht. Während dem Termin wurde auch noch der Balkon und die Terrasse darunter angesprochen. An unserem Haus gibt es noch viel zu tun und das hat er beim Rumgehen natürlich alles entdeckt. Wir renovieren die Räume im 1. Stock gerade selber. Auch das hätte er gerne übernommen, nur da brauche ich jetzt wirklich keinen mehr.
    Wegen Balkon und Terrasse habe ich, so denke ich, deutlich gesagt, dass das zweitrangig ist und ich das allenfalls möchte, wenn es das Budget am Ende noch hergibt. Aber falls er das mit eingerechnet hat, kann ein Balkon und eine Terrasse so viel ausmachen?
    Eigentlich ist es auch egal, denn wenn ein solcher Vertrag nicht üblich und evtl. kritisch ist, unterschreibe ich den nicht. Allerdings wieso sollte ich Energie ins Verhandeln um einen besseren Vertrag mit diesem Architekten reinhängen. Wenn das schon so los geht, habe ich keine Lust mehr. Ich werde schon einen finden, der mir von sich aus einen üblichen Vertrag anbietet und dann macht die Sache auch wieder Spaß.
    Vielen Dank nochmal, Ihr habt mir sehr geholfen.
    Karin
     
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