Lichtschächte extra bezahlen ?

Diskutiere Lichtschächte extra bezahlen ? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hi, kann das tatsächlich so sein, daß ich die Lichtschächte separat bezahlen muss, obwohl der Keller Fenster beinhaltet und die...

  1. #1 rina159, 18.11.2003
    rina159

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    Hi,

    kann das tatsächlich so sein, daß ich die Lichtschächte separat bezahlen muss, obwohl der Keller Fenster beinhaltet und die Leistungsbeschreibung die Lichtschächte mit keinem Wort erwähnt ?

    Denken die denn, daß ich die Fenster erst einbauen lasse und dann zuschütte ?

    Oder gehen die (BT) immer davon aus, daß man abböscht ?

    Uli
     
  2. Pies

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    ja wenn sie in der leistungbeschreibung nicht drin sind wie soll ein bu kalkulieren?
    wenn keine schächte drin sind sind keine drin-und können nicht mit kalkuliert werden...
     
  3. Sven

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    Hallo!!!
    Wenn es nicht expliziet vereinbart ist, wirst du wohl nicht drum herum kommen.
    Gruß Sven
     
  4. #4 bauworsch, 18.11.2003
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Und die werden

    bei Deinem Bauträger sauuuuuuteuer, weil wegen weisser Wanne und dicht...
     
  5. Sven

    Sven

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    Ich sach nur Druckwasserdichte Lichtschächte!!!!!!!!!!
    Die kosten ein Vermögen
     
  6. haera

    haera Gast

    Lichtschächte bezahlen?

    tja, das kommt darauf an ... was im Vertrag steht, insbesondere in welcher Reihenfolge was gilt, ist gar nicht so einfach, diese Frage zu beantworten - eines ist sicher: es kommt nicht darauf an, was der BU kalkuliert hat!
     
  7. Sven

    Sven

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    fertiger Bauherr
    Aber sind den Lichtschächte nach Vob,Regel der Technik; BGB Wie auch immer in irgendeiner Weise Standard. kann man sich drauf beziehen das "jeder" Keller LichtSchächte hat(Jeder der Komplett im Boden liegt)????
    Also ich weiß nicht..bei BU ist es doch immer so..was nicht drinsteht kommt auch nicht dran
     
  8. TAMKAT

    TAMKAT

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    Also meine Herren, es ist doch gar nicht so Kompliziert. Der Bauherr ist an einen besonders windigen BT geraten. Hier wurden mit absicht bestimmte Positionen weggelassen, damit der gesamt Preis geringer wird. Ist doch viel verlockender. Später wenn der Bauherr erst mal am bauen ist, gibt es ja keinen weg zurück. Das und nur das ist das ziel.
    Es scheint mir der Bauherr wird noch einige überaschungen erleben, an die er rechtlich nichts machen kann.

    TAMKAT
     
  9. Pies

    Pies

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    Ausführende Gewalt
    Re: Lichtschächte bezahlen?

    ??wenn es nicht in der lb ist und somit nicht in meiner kalkulation...oder steh ich auf der leitung?
     
  10. TAMKAT

    TAMKAT

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    Lichtschächte sind natürlich nicht Standart.
    Meistens werden Pauschalangebote von BT vergeben. Der BU gibt seinen Preis für ein stück Haus ab. Jede einzelne Position ist darin geliestet. Stehen dort keine Lichtschächte drin, sind die auch nicht im preis drin.

    TAMKAT
     
  11. haera

    haera Gast

    die Reihenfolge machts

    wenn im Vertrag steht:

    Bestandteil des Vertrages ist

    1....
    2....
    3. der genehmigte Bauplan
    4. die anliegende Baubeschreibung
    5..

    dann sind die Lichtschächte im Pauschalpreis, wenn sie im Bauplan eingezeichnet sind, aber nicht in der Baubeschreibung stehen, denn 4 kommt vor 5. :think

    Ist die Reihenfolge umgekehrt, ist es nicht so! :mauer
     
  12. #12 bau.de_RS, 18.11.2003
    bau.de_RS

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    The man they called heatboard
    Sorry für den Querschuss, ...

    ... aber das interessiert mich jetz mal genauer: Ist eine derartige, formale Aufzählung rechtlich wirklich so zu werten: 1. gilt vor 2. gilt vor ...
    oder ist es nicht nur eine hierarchielose Auflistung?
     
  13. Bruno

    Bruno

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    Die bloße Nummerierung stellt für mich noch keine Widerspruchsregel dar in dem Sinn, das kleinere Nummern Vorrang haben. Das wäre erst der Fall, wenn - wie in der VOB - darüber steht "Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander". Fehlt ein solcher Zusatz, fehlt für mich die Vereinbarung der Nummerierung als Widerspruchsregel. Eher zieht dann die Vermutung, dass eine spezielle Bestimmung die allgemeine verdrängt, also die präzisere Unterlage der allgemeinen vorgeht. Beispiel:

    Vertragsbestandteile sind:

    1. der Lageplan
    2. der Eingabeplan 1:100
    3. der Werkplan

    Obwohl der Werkplan hinten steht, enthält er weit mehr. Im Lageplan sind Lichtschächte bestimmt nicht eingezeichnet, im Werkplan schon.

    Die Fragestellung zielt wohl darauf ab, ob Lichtschächte zur geschuldeten Beschaffenheit eines Hauses gehören, die er erwarten darf, auch wenn sie in keiner einzigen Unterlage explizit enthalten sind. Das sehe ich dann so:

    Wurde nur "1 Stück Haus" bestellt, gehören sie dazu. Wurde die Leistung auf 40 Seiten detailliert beschrieben, dann nicht, weil man sich nämlich sehr präzise über Einzelheiten auseinandergesetzt hat.
     
  14. kite

    kite

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    Lichtschächte in der Angebotszeichnung

    waren die Lichtschächte in der Angebotszeichnung ersichtlich ?
    und hat der BU diese dann nur nicht mehr in seinen Werksplänen
    eingezeichnet oder in der Baubeschreibung nicht erwähnt?
     
  15. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    ich glaube das hier fast die Gewährleistung um ist ;)
     
  16. #16 Baufuchs, 13.04.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    ca. 4 1/2

    Jahre nach der Fragestellung interessiert den Fragesteller eh nicht mehr in welchen Plänen was gezeichnet war....:winken
     
  17. Quelle

    Quelle

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    bei antwort auf einen thread älter ein jahr könnte die forensoftware gerne eine abfrage machen
     
  18. #18 wasweissich, 13.04.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    manches geschriebene hat auch nach 2000 jahren bestand , manches ist nach 6 monaten verjährt...........:p:bounce:

    @Quelle
    soll die software auch das denken übernehmen ??:smoke

    j.p.
     
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