Haftung Bauleiter

Diskutiere Haftung Bauleiter im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallöchen zusammen, ich habe schon oft hier im Bauexpertenforum Rat gesucht und Antworten gefunden. Nun habe ich eine neue Frage an die...

  1. #1 volkerh, 05.08.2008
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    Hallöchen zusammen,

    ich habe schon oft hier im Bauexpertenforum Rat gesucht und Antworten gefunden. Nun habe ich eine neue Frage an die Expertengemeinde in der Hoffnung eine Antwort zu bekommen:
    Vorgang:
    Kauf eines Reihenhauses vor 5 Jahren -> Bauträger insolvent (ja ich weiß....)
    -> Nun Mängel festgestellt (Drainage Rohre wo keine hin gehören, Falsche Lichtschächte montiert, Falsche Fensterzarken eingebaut....-alles entgegen dem Baugrundgutachten) und die Frage:
    Kann ich den Bauleiter für diese Mängel nachträglich hatfbar machen?
    Danke für Eure Antworten
    Grüße...Volker
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Nur, wenn Sie ein DIREKTES Vertragsverhältniss mit dem BL hatten. Ist der Angestellter oder Mitarbeiter des BT/GÜ gewesen, ist er wohl raus.

    MfG
     
  3. #3 volkerh, 05.08.2008
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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    danek für die rasche Antwort.
    Meines Wissens ist er ein freier Architekt der sozusagen als "Freelancer" bei dem Bauträger gearbeitet hat.

    Grüße...Volker Hagmeyer
     
  4. Julius

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    Der Herr Mänätscher muß sich hier nicht verbal wichtig machen.
    Wir verstehen auch den deutschen Begriff "freier Mitarbeiter"!
    Wobei mir nicht klar ist, was ein "sozusagen" freier Mitarbeiter sein soll.

    Ansonsten ist die Sache eindeutig:
    Es bestehen keine Ansprüche.

    Das hätte man wohl im Vorfeld besser planen sollen, anstatt nur zu mänätschen...
     
  5. #5 Gast943916, 05.08.2008
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn es aber modern ist......
     
  6. #6 MartinB, 05.08.2008
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    Na ja,
    der Bauleiter ist "voraussichtlich" RAUS. Aber ob die Firmen, des BT raus sind, ist eine andere Frage. Das Steht in deinem Kaufvertrag. „Ob die Gewährleistungsansprüche an Dich übergehen“. Dazu kommt aber noch die Frage: Welche Gewährleistung haben die Firmen dem BT gegeben und welchen Vertrag haben sie mit Ihm. Dann kommt es zur Verjährungsfrist. Bei -5 Jahren zählt dann noch das alte Recht usw.
    Viel Glück !!!
     
  7. #7 MartinB, 05.08.2008
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    Oh halt, Fehler" das neue Recht Zählt ab 2002. Dann kommt es aber noch auf Arglist an.
     
  8. #8 MartinB, 05.08.2008
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    Oh "FEHLER" das neue Recht zählt ab 2002. Es kommt aber noch auf Arglist an.
     
  9. #9 MartinB, 05.08.2008
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    Irgendwie ist das Netz wohl Überlastet oder ich bin zu Schnell, oder die Taste klemmt.
    Dazu gibt es ein Vergleichsurteil vom BGH. Dort war es aber ANDERSRUM, d. h. die Firmen gegen die der Bauherr geklagt hatte, sind im Klageverfahren, in IV gegangen. Und nach ca. 8 Jahren Klageverfahren gegen die Firmen wurde der Architekt verklagt und haftbar gemacht. Ob das allerdings bei Dir auch so möglich ist, kann und soll dir nur ein RW erklären.
     
  10. #10 Thomas B, 05.08.2008
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    Interessante Frage! Der BAULEITER "leitet" ja -sprich koordinert/ überwacht- den Bau. Wenn von Planerseite nun aber eben diese Lichtschächte geplant wurden (warum auch immer!), warum sollte denn dann der BL dafür haften?

    Es wäre also erstmal zu klären was geplant war. Also nicht was SIE meinen was richtig wäre (und vielleicht auch ist), sondern was der BT geplant hat oder hat planen lassen.

    Sind hier eklatante Planungsfehler festzustellen, hätte diese der BL evtl. auch erkennen können/ müssen und eine Mitschuld könnte vorliegen. Ob der BAULEITER -also nicht der Planer, sondern eben der BL- Wissen über den Baugrund und daruas resultierenden Planungskonsequenzen hätte haben müssen...ich weiß nicht...

    Letztendlich war der BL aber -so habe ich es verstanden- ein "Subunternehmer§ des mittlerwile insolventen BT/GU. Könnte auf "Pech gehabt" hinauslaufen. Wie halt so oft bei dieser Konstellation.....aber was sage ich....mal wieder...

    Gruß

    Thomas
     
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