Wasserundurchlässiger Beton

Diskutiere Wasserundurchlässiger Beton im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Zusammen, habe folgendes Problem. 1.In unserer Vertragsvereinbarung mit einem Architekten nebst. Bauleiter steht folgender Satz: „Die...

  1. #1 JBrinki, 06.08.2008
    JBrinki

    JBrinki

    Dabei seit:
    06.08.2008
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Wuppertal
    Hallo Zusammen,

    habe folgendes Problem.
    1.In unserer Vertragsvereinbarung mit einem Architekten nebst. Bauleiter steht folgender Satz:
    „Die Kelleraußenwände werden in wasserundurchlässigen Beton hergestellt.“ Das ist mir soweit klar, sprechen wir denn nun schon von einer weißen Wanne?

    2: In unserer Auftragsbestätigung steht nun folgender Satz:
    „Im Festpreis enthalten ist die druckwasserdichte Ausbildung der Bodenplatte und der erdberührenden Kelleraußenwände bis 30 cm unter der UK Kellerfenster.“
    Macht das ernsthaft Sinn?

    3. Lichtschächte, welche montiert werden, sind „einfache“ Lichtschächte, also keine druckwasserdichten.

    Vielleicht kann uns der ein oder andere weiterhelfen. Wir würden uns sehr freuen und bedanken uns schon vorab für die Hilfe.

    Viele Grüße
    JBrinki
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    zu 1. Nein eine WW ist aus mehreren Gründen nur im Gesamten dicht! der alleinige WU Beton (den es im übrigen nach Bezeichnung so gar nicht mehr gibt) macht das nicht. Hierzu gehört eine Rissbreitenbeschränkung, Arbeits und Taktfugenplanung, Nachbehandlung, Abstandhalter, Dicke, Öffnungen, Durchdringungen ... usw usw

    zu 2. Wenn der Bemessungswasserstand (höchster aus langjähriger Beobachtung ermittelte Grundwasserstand) nur 60 cm unter UK Fenster ist schon. Und auch wenn kein Aufstauendes Sickerwasser vorliegt (Bodengutachten?)

    zu 3. wenn 2 zutrifft durchaus
     
  3. #3 Carden. Mark, 06.08.2008
    Carden. Mark

    Carden. Mark

    Dabei seit:
    23.01.2004
    Beiträge:
    10.396
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    öbuv Sachverständiger
    Ort:
    NRW
    Benutzertitelzusatz:
    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
  4. #4 MartinB, 07.08.2008
    MartinB

    MartinB

    Dabei seit:
    09.07.2008
    Beiträge:
    340
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing. Maurermeister
    Ort:
    59514 Welver
    Als Ganzes gesehen, ist das schon ziemlich SCHWAMMIG.

    Zu1.) Du willst kein Wasser im Keller und das verhindert durch Wasserundurchlässigen Beton ? (ob es den gibt ? und dann wie ?)

    Zu2.) Dort gibt es Einschränkungen die unterschiedlich aufgefasst werden können. Genau beurteilen kann man das erst, nach Einsicht in die Pläne und Bodengutachten.

    zu3.) Was nützen die wasserdichten Betonwände, wenn das Wasser durch die Lichtschächte kommt ?

    Der bauherr zahlt immer,
    am Anfang oder am Ende.
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    3. steht in direktem Zusammenhang mit 2!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Halbhohe Wannen waren eigentlich vor 20, 30 Jahren Trend, als die Betontechnologie und das Wissen um WW noch ungenügender waren und die Kosten sehr hoch.
    Heute dürfte es teurer sein, eine halbhohe Wanne zu betonieren und dadrauf dann zu mauern. Zumal das MW ja noch wieder mindestens gegen Erdfeuchte geschützt werden muss.

    MfG
     
  7. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Ich meine die Lichtschächte ;)
     
  8. #8 JBrinki, 07.08.2008
    JBrinki

    JBrinki

    Dabei seit:
    06.08.2008
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Wuppertal
    Ah. Okay, vielen Dank erst einmal.
    Verstehe ich es denn richtig, dass die Planung und letztendliche Entscheidung welche Art von Ausführung des Kellers und der Abdichtung von den örtlichen Gegebenheiten abhängt und diese der Planer (Architekt/Bauleiter) zu berücksichtigen bzw. zu verantworten hat!?
     
  9. #9 Manfred Abt, 07.08.2008
    Manfred Abt

    Manfred Abt

    Dabei seit:
    18.08.2005
    Beiträge:
    3.848
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ja
    Ja, aber nicht alleine, sondern in Abstimmung mit Baugrundgutachter und Tragwerksplaner. Koordinationspflicht liegt beim Architekten.
    der Bauleiter nur, wenn für ihn ein Problem erkennbar wird
     
  10. #10 Thomas B, 07.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    +

    So wie ich die Sacvhe sehe, hast Du ja keinen Architekten/ Planer o.ä. an der Hand, sondern Du baust mit einem GU/BT (siehe "Festpreis").

    GUs sind nun nicht eben bekannt für detaillierte, ausgeklügelte Planungen, sondern eher für "schnell hin, abkassieren und weg" (etwas platt...ich weiß!).

    Natürlich haftet der Planer für seine Planung. Aber was ist denn nun geplant???

    Der GU bietet Dir an "halbhohe Weiße Wanne" und Du sagst "Ja, danke gerne!", dann kriegst Du eben diese.

    Das Gesamtkonzept ist eben keine WW. Ich glaube auch nicht, daß hier nur zur Hälfte betoniert und dann weitergemauert werden soll, sondern der GU legt per eigener Definition die Höhe, die zählt als eben die der Brüstungen der Kellerfenster fest. Das spart druckwasserdichte Lichtschächte.

    Was hier nun "richtig" ist, ergibt sich aus dem Baugrundgutachten. Baust Du mit GU (also er baut auf DEINEM Grundstück) ist es DEINE Aufgabe ein solches Gutachten herbeizuzaubern.

    Baust Du it BT (Bauträger), so entsteht das Werk auf dem Grund des BT, re ist also selber BH und darf sich daher auch selber um ein Gutachten mühen. Das kostet Geld...und ob er das bereit ist auszugeben....wer weiß.

    Gruß

    Thomas
     
  11. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Wo seht ihr alle eine halbe WW und den Rest gemauert? Da steht nur DWD!
     
  12. #12 Thomas B, 07.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Mein Einwand bezog sich auf Ralfs haltlose Mutmaßungen...tss..tss....tss:winken

    Thomas
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Sorry - wie anders denn als halbhohe WW soll man diese Formulierung deuten????
    Die oberen 90(????) cm sind nimmer druckwasserdicht.
    OK die Nummer mit dem MW war dann geraten - aber wer käme schon auf die Idee ein Betonwand in der Höhe zu teilen.
    Obwohl................... :lock
     
  14. #14 Thomas B, 07.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich vermute halt, daß -da keine druckwasserdichten LS- per selbstgestrickter Definition (also ab UK Lichtschachht) der Keller eben nicht mehr druckwasserdicht gilt. Ist m.E. insofern logisch, da ohne druckwasserdichte LS die Kellerfenster ja nun nicht mehr wasserdicht sind, somit also die "WW" unterhalb der Fenster (offiziell) endet...

    Aber auch nur alles Spekulatius!

    Interessant wäre für mich die Ausgangskonstellation (BT/GU o.GÜ) und was der BH erwarten darf/ kann.....wahrscheinlich: Nix.

    Thomas
     
  15. #15 JBrinki, 07.08.2008
    JBrinki

    JBrinki

    Dabei seit:
    06.08.2008
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Selbständig
    Ort:
    Wuppertal
    Zur Klärung.
    Das Grundstück ist unser.
    Wir bauen mit einer Massivhaus GmbH, Sie selbst verstehen sich als Baubetreuer. Im Klartext: Die GmbH besteht aus einem Architekten und einem erfahrenden Bauleiter. Diese beauftragen dann ihre „Partnerfirmen“, also Fremdfirmen, die dann die Arbeiten ausführen. Aber Ansprechpartner für uns bleibt die GmbH! Ist es dann so etwas wie ein GU!?!?

    Der Keller wir komplett aus dem WU-Beton erstellt, aslo nicht halb gemauert!
     
  16. #16 Thomas B, 07.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    So isses!!!

    Immerhin: Der GU ist "gelernter" Architekt. Ist ja schon mal was...wenigstens etwas....ob's am Ende nützt (wenn z.B. die Kalkulation etwas daneben lag oder was weiß ich) bleibt abzuwarten.

    Einfach mal in der Suchfunktion an den Erfahrungen anderer mit GU teilhaben. Oder in anderen Foren. Sie werden sich wundern (vielleicht auch nicht).

    Thomas
     
  17. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Neee die obere Ausführung ist genau wie der Rest nur wegen der LS nicht DWD ;) Entwässerung und Pi Pa Po...
     
  18. #18 Thomas B, 07.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    siehe hierzu Zitat Robby:
    Der Beton alleine macht's nicht.

    Thomas
     
  19. Robby

    Robby Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    02.04.2006
    Beiträge:
    10.901
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister, öbuv Sachverständiger
    Ort:
    Kempen / NRW
    Das meinte ich ;)
     
  20. #20 Thomas B, 07.08.2008
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Man kann es halt nicht oft genug betonen. Ich galube der Fragesteller hatte es schon vergessen...;)

    Noch mal an den Fragesteller: Auf welcher Grundlage "plant" denn der GU???? Gibt es ein Baugrundgutachten???? Muß ja wohl, wie sonst könnte der GU einfach eine Höhe willkürlich festlegen, ab welcher keine druckwasserdichte Ausführung mehr von Nöten ist....

    Oder plant er ins Blaue??? Plant er überhaupt???

    Diese Fragen beantwortet das Baugrundgutachten, das der GU sicherlich von Ihnen angefordert hat um seine (Keller)planung darauf abzustellen. Ist es nicht so?

    Gruß

    Thomas
     
Thema:

Wasserundurchlässiger Beton

Die Seite wird geladen...

Wasserundurchlässiger Beton - Ähnliche Themen

  1. Ist Beton B25 wasserundurchlässig?

    Ist Beton B25 wasserundurchlässig?: Wenn ja, bedeutet das automatisch, dass es nicht abgedichtet werden muss?
  2. Betonplatten wasserundurchlässig verfugen

    Betonplatten wasserundurchlässig verfugen: Hallo zusammen, ich habe mir vor die Haustür ein kleines Podest aus Beton gegossen und dieses mit Betonplatten in Holzoptik beklebt. Jetzt stellt...
  3. Keller in wasserundurchlässiger Stahlbetonbauweise oder mit Fertigteilbetonwänden(Hohlkörperwände)

    Keller in wasserundurchlässiger Stahlbetonbauweise oder mit Fertigteilbetonwänden(Hohlkörperwände): welche Ausführung ist besser bzw. sicherer bei Grundwasser?
  4. Ausführung richtig "Wasserundurchlässige Ausbildung der Kellerwände

    Ausführung richtig "Wasserundurchlässige Ausbildung der Kellerwände: Hallo ich hab hier mal eine Frage. Ob diese Ausführung richtig gemäß Stand der Technik ist. Laut GU wurde mir folgendes geschrieben(siehe...
  5. wo liegt der Unterschied zwischen "Wasserundurchlässigem Kelle" + "Weißer Wanne" ?

    wo liegt der Unterschied zwischen "Wasserundurchlässigem Kelle" + "Weißer Wanne" ?: Hallo zusammen. Für den Bau einer Doppelhaushälfte plane ich auch einen Keller mit ein. Laut mündlicher Auskunft vom Bauamt ist eine Weiße...