LV Maurerarbeiten

Diskutiere LV Maurerarbeiten im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Liebe Gemeinde, unser Archi hat mir den Entwurf des LV Maurerarbeiten zugemailt. Ich habe das Gefühl, dass wir (Archi aber auch ivh als...

  1. #1 scs1967, 07.08.2008
    scs1967

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    Liebe Gemeinde,
    unser Archi hat mir den Entwurf des LV Maurerarbeiten zugemailt. Ich habe das Gefühl, dass wir (Archi aber auch ivh als Impulsgeber) daran noch arbeiten müssen, um das Ganze stimmig hin zu bekommen.

    Unser Haus erreicht lt. Wärmebedarfsberechnung Kfw 60 Standard (Biomasse etc.), hat ein Garagen/Technikgebäude und eine (später auszuführende) "Einliegerwohnung" als eigenes Gebäude.

    Die Massen sind vom Archi noch zu ermitteln, aber wenn ich lese "POROTON-T14 V-Plus 16DFmit V-Plus-Dünnbettmörtel" und die Rede war immer vom VD-System von Wienerberger - dann sehe ich als Laie schon einigen Optimierungsbedarf. Ich habe an den Archi die Hinweise gegeben, dass ich nach der Methode Thalhammer mein Mauerwerk haben möchte - das scheint allerdings nicht zu interessieren?

    Soll ich mich auf den Rohbauer verlassen?

    Mein Ziel ist ein Wärmebrückenoptimiertes Mauerwerk - kann ich das mit diesem LV sicherstellen?

    Danke für alle Hinweise!

    VG
    Scs1967
    -------------------------------------------------------------

    06 Titel Maurerarbeiten

    AUSFÜHRUNGSHINWEISE
    ***************************************

    -Grundsätzlich sind alle Stoß-, Lager- und Außenfugensatt und hohlraumfrei auszuführen. Alle grobenVerschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen,bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
    -Anbringen von Meterrissen In allen Geschossen sind in genügender Anzahl Meterrisse dauerhaft, auch für die nachfolgenden Handwerker, vom Bauhauptunternehmer (i.d.R. die
    Rohbaufirma) dauerhaft anzubringen (Tintenstifte etc.sind nicht erlaubt, Markierungen schlagen beim Putz durch)
    .
    NEBENLEISTUNGEN
    ***************************************
    Ergänzend zu den in VOB/C DIN 18330 genannten Leistungen gelten als Nebenleistungen:
    - Einbinden und Verankern von Zwischenwänden mit den anschließenden Wänden, Einlegen der Dämmstreifen zum Anschluss unbelasteter Trennwände an Decken.
    - Ausgleichen der Deckenauflager oder der Trennwände mit Steinen anderer Formate.
    - Entfernen belassener Abdeckungen und Umwehrungen von Öffnungen nach Aufforderung durch die Bauleitung.
    - Mitbenutzen von Gerüsten des Auftragnehmers während dessen Tätigkeitszeitraum durch andere Auftragnehmer,sofern keine Behinderungen entstehen, sowie das Entfernen von Halterungen für Konsolgerüste.
    - Anbringen von Abdeckungen und Umwehrungen als Schutz oder Absturzsicherung und deren Vorhalten bis zu 4 Wochen über die eigene Benutzungszeit hinaus.
    - Tägliches Abdecken des Mauerwerks nach Beendigung der Arbeiten zur Vermeidung von erhöhtem Nässeeintritt
    - Elastischer Anschluss von Wänden oder Füllungen aus Glasbausteinen an angrenzende Bauteile einschließlich der Aufstandsfläche.
    - Liefern und Einbauen von Kleineisenteilen nach Herstellervorschrift bei der Montage von System- und Modulblöcken aus Poroton.
    - Hilfsabsteifungen und -schalungen für Stürze und Decken.

    06.1
    Abdichtung in Mauerwerkswänden gegen auf steigende Feuchtigkeit mit Bitumenbahnen, einlagig, lose zwischen Mörtelschichten verlegt, mit mind. 10 cm Stoß überlappung.
    Verlegung unter und über 1. Mauerwerksschicht im EG Abdichtung : G 200 DD
    Wanddicke : 49cm Ausführung: EG ----m

    06.4
    Mauerwerk der Außenwand, als Mauerwerk nach DIN 105, lot- und fluchtgerecht ausgeführt, für nachfolgenden Putzauftrag, Mauerziegel gemäß Zulassung des Instituts für Bautechnik, Berlin, Höhe bis 3,00 m, Mörtelfreie Stoßfugenverzahnung, Ausführung in allen Geschossen,
    inkl. Herstellen von Aussparungen, Durchbrüchen und Schlitzen sowie späteremVerschließen.
    vorgegebenes Fabrikat: POROTON-T14 V-Plus 16DFmit V-Plus-Dünnbettmörtel
    entsprechend dem Zulassungsbescheid Z17.1-625 und DIN1053 einschließlich erforderlicher Ergänzungs- und Ausgleichsziegel. Rohdichteklasse 0,7 Festigkeitsklasse 6 Wärmeleitzahl 0,14 W/(mK)

    ............................. ............................
    ..
    06.6
    Herstellen von Fensterlaibungen mit Anschlag zur Aufnahme des Fensterrahmens mit Rolladenschiene entsprechend dem Detail der Werkplanung
    m
    ............................. ............................

    06.7
    Mauerwerk (Hlz) der tragenden Innenwand, als Mauerwerk nach DIN 1053-1, lot- und fluchtgerecht ausgeführt, für nachfolgenden Putzauftrag, Mauerziegel DIN 105 - HLz 12
    - 1,2 -, MG II, Mauerwerksdicke 24cm, Höhe bis 3,00m, Wandanschlüsse in Stumpfstoßtechnik (nach DIN 1053) mit Flachanker aus nichtrostendem Stahl (V4A-Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4401) (Querschnitt gemäß Standsicherheitsnachweis), inkl.
    Herstellen von Aussparungen, Durchbrüchen und Schlitzen, sowie späterem Verschließen
    Ausführung in allen Geschossen.

    06.9
    Mauerwerk der nichttragenden Innenwand, oberer Rand frei, das Aufmauern der nichttragenden Trennwand bzw. das Aufmauern der obersten Steinlage ist nach
    Fertigstellung der Rohbauarbeiten durchzuführen, als Mauerwerk nach DIN 1053-1, lot- und fluchtgerecht ausgeführt, für nachfolgenden Putzauftrag, Mauerziegel DIN 105 - HLz - 6 - 0,8, MG II, Mauerwerksdicke 11,5 cm, Höhe bis 3,00 m, Wandanschlüsse in
    Stumpfstoßtechnik (nach DIN 1053) mit Flachanker aus nichtrostendem Stahl (V4A-Stahl, Werkstoff-Nr. 1.4401) (Querschnitt gemäß Standsicherheitsnachweis), inkl. Herstellen von Aussparungen, Durchbrüchen und Schlitzen, sowie späterem Verschließen Ausführung in allen Geschossen.
    gew. Fabrikat: .....m
    ²
    ............................. ..........................
    06.10
    Fertigteilsturz aus bewehrtem Ziegelmauer werk oder Ziegelschalen mit Betonfüllung zum Überdecken von Öffnungen im Aussenmauerwerk. Wanddicke : 49cm
    li. Öffnungsmaß: von 0,51m bis 1,51m
    Stk
    ............................. ............................

    06.11
    Mauerwerk als Vormauerung in Sanitärräumen, etc. Einmauern der Versorgungs- und Entwässerungsleitungen für späteren Putzauftrag. Ausführung nach Fertigstellung der Installationsarbeiten. Steinbreite der Vormauerung 11,5cm, sonstiges Steinformat und
    Mauerwerksmaterial nach Wahl des Bieters. ang. Fabrikat: .........m²

    06.15
    1-zügiger Schornstein mit Hinterlüftug aus Formstücke in Leichtbeton DIN 18150, Teil 1, vollwandig, einschl. Ausgleichsstücke, einrohrig, Durchmesser 18 cm für Festbrennstoff (Holz) nach Herstellerangaben einbauen, inkl. Standfuss, 2 Putztüren, 1 Ofenanschluss. Fuge zu angrenzenden Bauteilen ist mit geeignetem und zugelassenem Dämmstoff nach Wahl des AN zu füllen. Schornsteinhöhe = 7,50m Ausführung gemäß Detailangabe des Herstellers.

    06.16
    Rollladenkasten aus Polystyrol-Hartschaum PS 30, als selbsttragendes Bauteil, wärmegedämmt DIN 4108 Teil 2, Außenseiten als Putzträger aus zementgebundenen Leichtbauplatten, EN 13168. Kasten mit korrosionsgeschützten Schienen für Putzanschluss. Kastenbreite für Mauerdicke 24 cm Breite Fenster 1,01m.
    Stk
    ............................. ............................
     
  2. #2 pauline10, 07.08.2008
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    Benutzertitelzusatz:
    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Soll ich mich auf den Rohbauer verlassen?

    Mein Ziel ist ein Wärmebrückenoptimiertes Mauerwerk - kann ich das mit diesem LV sicherstellen?

    Hallo,

    Als einzelner Bauherr vermutlich nicht. Man baut eben nur einmal mit denen und so verhält man sich eben.

    Aber man kann bisherige Bautellen besuchen und sich dort die Arbeistweise anschauen.

    Gruß

    pauline
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.08.2008
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    Das LV ist schlicht für die Tonne, wenn da nicht jede Menge fehlt
    Beispiel:
    Ich hab vor kurzem ein ZFH ausgeschrieben. Nur der Titel Betonarbeiten für WW KG, die Decken und so weiter mit ein paar nicht alltäglichen Punkten hatte weit über 100 Pos.
    Anderes Beispiel
    LV für einen Keller als WW samt Innenmauerwerk KS und Erdarbeiten (Haus HRB) 50 Positionen. Und da war wirklich nichts schwieriges dran.

    Ach ja (mitlesende BU- nicht böse sein) NICHT auf den BU verlassen.
    Aber SO auch nicht auf den Architekten - sorry für Kollegenschelte

    MfG
     
  4. #4 MartinB, 07.08.2008
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    Diese LV`s sind aber für BU`s üblich und wer Schimpft bekommt nichts mehr.
    (Wer macht den die LV`s im Büro ?)
     
  5. LSBau

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    Das kann ins Auge gehen und teuer werden!
    Dieses LV bietet Nachtragspotential.
    Um seine Nebenleistungen tot zu machen bedarf es eines Satzes mit den Entsprechenden Verweisen und Gerichtsurteilen als Anhang.



    ( à propos: wir hatten mal in den Verdingungsunterlagen ein LV über 8000qm Innenputz, das hatte 8 Positionen und 137 Seiten Vorbemerkungen )
     
  6. #6 MartinB, 08.08.2008
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    Achtung

    In der Baubeschreibung müssen alle allgemeinen Ausführungen über die Bauaufgabe als solche enthalten sein. Nicht erforderlich ist, dass die Baubeschreibung
    als solche bezeichnet wird. In der Praxis hat sich statt des Begriffs der Baubeschreibung auch der Begriff der
    "Vorbemerkungen"
    etabiliert.


    Was bedeutet das:
    Liebe Architekten schreiben nach Standardleistungsbuch aus ?
     
  7. LSBau

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    Schmarn!

    Die Unterlagen bestehen aus

    1. Beschrieb
    2.Pläne
    3. LV im LV sind Vorbemerkungen :
    Allgemeine technische Vorbemerkungen ( die habe ich gemeint )
    Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
    ...
     
  8. #8 MartinB, 08.08.2008
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    Schön wärs:

    Leistungsbeschreibung:
    - eindeutig
    - erschöpfend
    - keine Abwälzung unkalkulierbarer Risiken
    durch
    a.) Leistungsbeschreibung mit Einheitspreis-Leistungsverzeichnis
    b.) Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
    Ziele:
    - Definition der Aufgabenzuweisung
    - Kosten- und Terminsicherheit
    - Nutzung der Kreativität und Innovationsfähigkeit des AN
    - Streitvermeidung durch detallierte Beschreibung der Bauaufsicht
    - Qualität
    - Rendite-Optimierung
     
  9. Thom_B

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    Ein paar Anmerkungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit

    "Soll ich mich auf den Rohbauer verlassen? "

    Natürlich nicht!
    Wenn schon bekannt ist was man genau will, wo liegt dann der tiefere Sinn es nicht auch auszuschreiben?

    "Mein Ziel ist ein Wärmebrückenoptimiertes Mauerwerk - kann ich das mit diesem LV sicherstellen?"

    Um das zu beantworten müsste man tiefer in die Planung einsteigen,
    in Allgemeinen würde ich so vorgehen:

    1) Die dazu nötigen Technologien konkret(!) erarbeiten.
    (Arbeitsanweisungen, Detailzeichnungen, usw.)
    2) Prüfen welche Teile dieser Technologie besondere Leistungen sind
    3) In der Ausführungsbeschreibung des LVs genau(!) beschreiben und Hinweis
    in den jeweiligen Positionen auf die Ausführungsbeschreibung.
    4) Am Vergabegespräch teilnehmen und vom Bieter nochmals (schriftlich!) bestätigen lassen,
    daß er Art und Umfang aller Leistungen verstanden und bei der Kalkulation berücksichtigt hat.

    Zu deinem LV:

    Warum ein Architekt ein LV an den AG weitergibt,
    wenn er noch nicht mal die Massen gezogen hat verstehe ich nicht?

    Den Abschnitt "Nebenleistungen" halte ich für problematisch.
    (Stichworte: AGB Gesetz,nicht kalkulierbare Leistung, unwirksame Vertragsklauseln)

    Ich würde die dort angesprochenen (kalkulierbaren) Leistungen soweit wie möglich
    in den jeweiligen Positionen beschreiben.
    ---------------------------------------
    Beispiel:
    Pos.1.12.030
    Mauerwerk .... [Beschreibung]....
    Teil der Leistung ist insbesondere auch:

    -Ausgleichen der Deckenauflager oder der Trennwände mit Steinen anderer Formate
    -Tägliches Abdecken des Mauerwerks nach Beendigung....
    -...
    ---------------------------------------

    Allgemein sollte darauf geachtet werden, daß die Leistungen für den Bieter kalkulierbar sind.

    Beispiel Pos. 06.10:
    Wie soll man da einen Preis nach Stck festlegen?
    Entweder benötigte Stürze aufzählen (3 x 0,51 m, 5 x 1,01m, ..),
    nach lfdm ausschreiben (Mischkalkulation) oder Planung beilegen
    und Psch ausschreiben (Bieter übernimmt die Mengenermittlung).

    Abschließend möchte ich noch hinzufügen:
    (hoffentlich nehmen mir das jetzt nicht wieder alle übel ;-) )

    Die Güte einer Ausschreibung läßt sich nicht über die Anzahl der
    Positionen bestimmen.
    In der Praxis ist es eher so, daß Ausschreibungen mit vielen Positionen
    zu höheren Angebotspreisen führen.
    Ein "gutes" LV erkennt man an der möglichst erschöpfend beschriebenen
    Leistung, die in möglichst wenig Positionen zusammengefaßt sind.

    Etwas übertrieben formuliert:
    Eine drei Seiten lange Position, die eine Leistung erschöpfend beschreibt,
    wird mit hoher Wahrscheinlichkeit einen günstigeren Angebotspreis erzielen
    als eine Beschreibung die diese Leistung in 30 Teilleistungen aufgliedert.


    Hoffe das hilft irgendwie

    Thomas
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    :offtopic: ein´s kristalisiert sich immer wieder raus:

    - eine 100%ige wasserdichte bzw. unanfechtbare Ausschreibung
    gibt es "nicht" (!)

    - seitens Unternehmer hechtet man gezielt auf die Ausschreibungsfehler (!)

    sowas kennen wir "hier" nicht ... der Ausschreibende ist ein Mensch
    der Fehler macht ... ich bin garantiert auch "nicht" unfehlbar.

    Als Unternehmer seh ich natürlich die Fehler, kann mir auch schön
    ausmalen wo ich den Ausschreiber zusätzlich zur Kasse bitten könnte,
    so mag ich aber ned arbeiten ... die Stimmung draussen ist damit
    garantiert dahin ... in der Praxis schaut dann jeder wo er auf den
    anderen drauf haun kann ... warum kann man ned gleich beim
    Vergabegespräch seitens Unternehmer und Ausschreiber die
    Karten ehrlich auf´n Tisch legen ???

    wenn Deutschland so dermassen verkommt das auch ich
    künftig auf Fehler in der Ausschreibung spechten muss dann
    schliess ich meinen Laden ... weil spätestens dann ist mir
    die Lust an der Arbeit vergangen (!)

    ergo:

    redet miteinander ... keiner ist unfehlbar (!)
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Sorry - aber das funzt nicht. Ich bin ja manchmal schon froh, wenn die BU den Text von drei ZEILEN vollständig lesen, verstehen und kalkulieren.
    Und wann wird kalkuliert? Genau - 2 Tage vor Submissionstermin. Und dann komen Fragen zu EINFACHSTEN Leistungsbeschreibungen, da muss ich unwillkürlich an PISA und Leseverständniss denken.
    ACHTUNG: Das betrifft nicht (nur) kleine Krauter, bei denen der Chef in erster Linie Handwerker ist, sondern auch (oder gerade) grössere Firmen, die Ings. :o fürs kalkulieren im Büro haben.

    Wie soll dass denn gehen??? Da misch ich dann fleissig m², m³ und lfdm in einer Position - oder wie.
    Der Unternehmer macht beim Anblick von 3 Seiten Text für eine Position als erstes mal nen Angstzuschlag von 15 % auf, weil er ANGST vor so einem Textmonster hat.
    Der denkt sich doch, da sind Schweinereien drin und der Text ist nur deswegen so lang, damit er die überliest.

    Oder kürzer gesagt mit einem Zitat meines Vaters.
    Wenn ich hätte Romane schreiben wollen, wär ich Schriftsteller geworden an statt Architekt! :28:

    MfG
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Ach ja - noch was.
    Was macht man mit solchen Textmonstern, wenn sich Teilleistungen daraus ändern???
    Je kleinteiliger das LV aufgegliedert ist, desto einfacher kann ich Teilleistungen ohne Probleme ändern oder entfallen lassen.

    Schon mal versucht, so ein Monster bei einer Nachtragskalkulation auf Grundlage der Hauptkalkulation nachzuvollziehen?????
    Das ist aber der EIGENTLICHE Weg zur Nachtragsprüfung. Auch wenn viele den aus Bequemlichkeit nicht gehen.
     
  13. #13 scs1967, 09.08.2008
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    Danke für die Hinweise und Tipps- aber:
    wie verhalte ich mich jetzt strategisch klug gegenüber meinem Archi?

    Toll wäre es, wenn noch ein paar konkrete Hinweise (Danke Ralf:winken) (was man bei dem LV optimieren sollte/könnte) eingehen würden - dann hätte ich eine vernünftige und faire Verhandlungsbasis - und natürlich möchte ich meinen Archi auch nicht blosstellen, er soll ja seinen Spaß am Projekt auch nicht verlieren!

    Danke

    Gruß
    SCS1967
     
  14. #14 MartinB, 09.08.2008
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    Du bist doch Dozent ?
    Dann mach doch eine Diplomarbeit daraus. Damit landest du mit Sicherheit beim Standardleistungsbuch. Detailgenauer und Rechtssicherer kenne ich nichts.

    und Spaß hat dein Architekt, beim lesen genug
     
  15. Thom_B

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    @Ralf

    "Ich bin ja manchmal schon froh, wenn die BU den Text von drei ZEILEN vollständig lesen, verstehen und kalkulieren."

    Kann ich bestätigen, nur ist das mein Problem?
    Wichtig ist halt nur, sich bei der Vergabe bestätigen zu lassen,
    daß das LV verstanden wurde und die Leistungen vollständig und
    auskömmlich kalkuliert wurden.

    "Wie soll dass denn gehen???"

    Um beim obigen Beispiel zu bleiben, was spricht dagegen die horiz. Sperrschicht
    gleich in die Pos. fürs Außenmauerwerk zu inkludieren.
    Zum Zeitpunkt der Ausschreibung sollten ja zumindest die Außenmaße des Gebäudes feststehen.
    Die benötigte Menge als Faktor je m2/m3 Mauerwerk einzukalkulieren, dürfte auch für die
    von Dir erwähnten "Pisa-Kalkulatoren" kein unlösbares Problem darstellen.

    "Oder kürzer gesagt mit einem Zitat meines Vaters."

    Kurz geantwortet:

    Wenn ich 100 unnötige Positionen pro Bieter in einen Preisspiegel eingeben wollte,
    oder jede dieser Positionen bei jeder Zwischenrechnung prüfen wollte,
    wäre ich Buchhalter geworden. ;-)

    "Schon mal versucht, so ein Monster bei einer Nachtragskalkulation auf Grundlage der Hauptkalkulation nachzuvollziehen?????
    Das ist aber der EIGENTLICHE Weg zur Nachtragsprüfung. Auch wenn viele den aus Bequemlichkeit nicht gehen."

    Ist mein "täglich Brot". ;-)

    Falls richtig kalkuliert wurde, müssen die Teilleistungen ja irgendwo in der Kalkulation ausgewiesen sein,
    wo ist dann das Problem?
    Probleme tauchen dann auf, wenn nicht richtig kalkuliert wurde, nur dann ist es eher
    das Problem des BU mir nachzuweisen, daß seine Nachtragskalkulation gemäß VOB B §2 auf
    der Grundlage der Preisermittlung des Hauptauftrags beruht.

    Solange wir jedoch von Einfamilienhäusern reden, sind diese Einwände eher akademischer Natur.
    Oder würdest Du als Bauleiter / Rechnungsprüfer solch eine Lawine lostreten, nur weil
    einer von 20 FT Stürzen nun 24 cm statt 11,5 breit ist?
    Ein halbwegs vernünftigen Umgang mit dem BU vorausgestetzt, läßt sich sowas sicher auch "unbürokratisch" lösen.

    Natürlich darf man beim Inkludieren von Leistungen auch nicht übertreiben.
    Bietet es sich an, sollte man dann ev. über eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm nachdenken.
    Der Tenor meiner Aussage war ja auch "MÖGLICHST wenig Positionen",
    wenn's nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, macht man eben eine neue Pos. auf.

    Ciao
    Thomas
     
  16. LSBau

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    Ich verstehe nicht warum es da eigentlich eine Diskussion gibt, was und wie ausgeschrieben werden muss ist doch in der Din 18330 klar geregelt und wenn sich alle daran halten gibt es doch keine Probleme, weiterhin verstehe ich nicht warum so wenige das STLB nehmen, das geht doch heute alles online übers Kalkulationsprogramm, tippel tappel Tour zur LV Position.

    Und wenn ein pfiffiger Kalkulator dann solche fehlerhaften LV in die Hände bekommt der spekuliert wild drauflos und nutzt das schamlos aus...

    (früher hat mann betrogen heute ist mann pfiffig und wirtschaftlich...:mauer)
     
  17. #17 scs1967, 09.08.2008
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    ich gehe davon aus, dass mein Archi das StLB benutzt - jetzt brauche ich mal eure fachliche Einschätzung - Ist das LV jetzt halbwegs ok oder um was muss ich meinen Archi bitten (Neues LV, mehr Details....???)
    Uff, das ist für einen Laien ganz schön ätzend!
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 09.08.2008
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    Ich bleib dabei - je kleinteiliger, desto preiswerter. Weil der BU seine Teilleistungen besser erkennen und abschätzen kann.

    STLB = :mauer
     
  19. Thom_B

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    @scs
    "jetzt brauche ich mal eure fachliche Einschätzung"

    Einige Vorschläge was man ändern KÖNNTE, hat Ralf und meine Wenigkeit schon gemacht.
    Ohne die Planung vorliegen zu haben und sich eingehend damit zu beschäftigen,
    kann man eine Ausschreibung weder erstellen noch eingehend prüfen noch letztendlich beurteilen.
    Es trotzdem zu tun, wäre m.M.n. fahrlässig und auch dem Kollegen gegenüber nicht fair.
    Also sind diese Tips wohl alles was wir für Dich tun können...jedenfalls m.M.n.

    Falls Dich die Diskussion um Ausschreibungsdetail verunsichert hat, solltest Du zwei Sachen berücksichtigen:

    1) Architekten lieben es offenbar über die Arbeit von Kollegen herzufallen. ;-)
    Soll heißen, keiner der hier ein LV zur Diskussion stellen würde,
    würde ungeteilten Applaus ernten.

    2) Perfekte Ausschreibungen gibt es nicht, Punkt!

    Ein letzter Tip von mir wäre, das "Wärmebrückenoptimierte Mauerwerk" konkret (!!!)
    planerisch aufzuarbeiten und entsprechend auszuschreiben.


    Hoffe das hilft (trotzdem) irgendwie
    Thomas
     
  20. Alfred

    Alfred

    Dabei seit:
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    1
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    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Wächtersbach
    Hallo,

    ich möchte hier mal folgendes erwähnen: ich finde es von Seiten scs nicht sehr gelungen, das LV hier einzustellen!! Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, dass Ihr Archi für diese Texte sicher viel Geld bezahlt hat!! Dürfen Sie diese Texte denn hier einfach einstellen? Hat es Ihr Archi erlaubt? Ich finde es eigentlich eine Frechheit! Tut mir leid, aber dies ist meine Meinung! Dies soll auch nicht persönlich genommen werden! Es geht um die Sache.

    Was glauben Sie, wie viele sich nun die Hände reiben und die Texte einfach kopieren und selbst verwerten!? Sie bauen hier überhaupt kein vertrauen zwischen sich und Ihrem Archi auf - im Gegenteil.

    Haben Sie sich Referenzen vor Auftragsvergabe geholt? Wie waren die Bauherren zufrieden? Was für Objekte (08/15 oder eher anspruchsvollere Objekte) hat er bearbeitet? Dies sollte Ihre Grundlage sein, zu entscheiden, ob er für Sie geeignet ist oder nicht.

    Ich finde das LV in diesem Auszug in Ordnung. Natürlich gibt es Kleinigkeiten, die man ergänzen kann, doch hier ein Doktorarbeit zu machen ist quatsch! Ich habe selbst täglich mit LVs zu tun und kann sehr gut einschätzen, was alltagstauglich und praxisnah ist und was nicht. "Akademische Wertungen", wie sie hier ganz am Anfang vorgenommen wurden sind oft bar jeglicher Realität und praxisfern! Ich schliesse mich da einem Vorschreiben an. Außerdem sind wir hier alle nicht mitten im Projekt, wissen nicht über den Umfang genau bescheid und was sonst beiliegt - was soll es dann, hier abschliessende Meinungen zu formulieren? Foren sind ok, um allgemeine Infos zu erhalten oder mal über etwas zu diskutiern, aber so ins Eingemachte zu gehen ist falsch. "Hallo Forum, mir tut es unter den Achsel weh, was habe ich? Mein Doltor hat gesagt ich habe ..... ! Stimmt das? Könnt ihr mir helfen?"

    Wasserdichte LVs gibt es nicht -stimmt!
    Man findet immer etwas zu bemängeln, was Kollegen gemacht haben, da sind Archis die besten drin!! - stimmt!

    Ich möchte diese Frage mal sehr ernsthaft zu bedenken geben und klinke mich wieder aus, da ich in einem Forum nicht schreiben möchte, das sich so in die Tiefe reinhauen will, obwohl wir alle dafür zu wenig Infos haben. In einem allgemeinen Info-Forum gerne wieder.

    SCS, dennoch weiterhin viel Spaß und Erfolg!
    (keine Ironie, sondern wirklich ernsthaft!)
     
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