Genehmigung Baum fällen

Diskutiere Genehmigung Baum fällen im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben (leider) eine ca. 15m hohe Fichte auf der Grundstücksgrenze (aber ist unser Baum) stehen, den ich gerne fällen lassen würde....

  1. Drais

    Drais

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    Hallo,

    wir haben (leider) eine ca. 15m hohe Fichte auf der Grundstücksgrenze (aber ist unser Baum) stehen, den ich gerne fällen lassen würde. Darf ich das einfach machen, oder muss ich mir das von der Stadt genehmigen lassen, wie ein Bekannter gemeint hatte?

    Danke und Grüße
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    normalerweise hat jede Stadt eine eigene Satzung, aus der hervorgeht für welche Bäume, Umfang etc. eine Geneh,igung benötigt wird - also mal bei der Stadt - Grünflächenamt oder so mal nachfragen. In der regel sind Fichten nicht "schützenswürdig" Genhmigung braucht aber dennoch.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    DAS erklär mal bitte unseren Baumwächtern in Hannover.
    Ne ständig verstopfte Regenrinne ist kein Grund, ne Fichte fällen.
    Haus ist geringwertiger als der Baum. :mauer
     
  4. #4 Der Bauberater, 08.08.2008
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    Wenn,

    es bei Ihnen eine Baumschutzsatzung gibt, müssen Sie schauen, was da genau drinnen steht.
    Ob mit oder ohne Satzung, müssen Sie den § 43 Abs. 2, Gesetz zum Schutz der Natur, zur Pflege der Landschaft und über die Erholungsvorsorge in der freien Landschaft (Naturschutzgesetz – NatSchG) in BaWü. (wenn es das Rottenburg in BW ist)

    >>>Allgemeiner Schutz der Pflanzen und Tiere
    (2) In der Zeit vom 1.März bis 30. September ist es unbeschadet
    weitergehender Rechtsvorschriften, insbesondere
    nach dem Vierten und Fünften Abschnitt, verboten,
    1. Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche, Schilfund
    Röhrichtbestände zu fällen, zu roden oder auf andere
    Weise zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich
    zu beeinträchtigen,

    ...<<<

    Ist wegen der Brut und Nistpflege. Gibt Ausnahmegenehmigungen, aber erst fragen. Vermeidet Bußgelder und Ärger

    Gruß aus Baden
     
  5. #5 Der Bauberater, 08.08.2008
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  6. Uwe!

    Uwe!

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    vielleicht solltest Du ja einfach mal über eine grundlegende Modernisierung Deines Hauses nachdenken! Dann wär's auch wieder mehr wert als ein Baum:mega_lol::mega_lol::mega_lol:
    SCNR
     
  7. #7 wasweissich, 08.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    die meisten baum(schutz)satzungen sind (bei uns in der gegend) ausser kraft gesetzt oder abgeschafft worden . es ist auch besser für die bäume , denn so werden diese nicht prophylaktisch abgesägt , kurz bevor sie die schutzgrösse erreichen.........
    http://www.stadtnetz-wtal.de/article25837-3968.html

    statt algemein und hirnlos alles zu schützen was eine bestimmte grösse erreicht wurden ganz bestimmte bäume unter schutz gestellt , und fertig .

    einfach nach baumschutzsatzung deines wohnortes goggeln
     
  8. #8 HolzhausWolli, 09.08.2008
    HolzhausWolli

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    Soll keine Empfehlung, sondern ein Erfahrungsbericht sein, aber bei uns in der Gegend wird statt zu googeln oder Verordnungen zu studieren sehr schnell die Stihl geholt und in 10 Minuten ist alles vorbei. Das wäre zumindest ergebnisorientiert. :sleeping

    Von Strafe und Neupflanzung ist mir nichts bekannt.

    Liegt möglicherweise daran, daß Anträge auch abgelehnt werden können :biggthumpup:
     
  9. #9 Landbub, 09.08.2008
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    So isses auch hier. Ich weiss von jemanden, der musste dann 2 neue Bäume pflanzen - was er eh vor hatte.

    In meiner Zeit in USA hab ich das da gelernt:
    It is always easier to ask forgiveness than permission
     
  10. #10 wasweissich, 09.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mir ist (auch aus der zeit als baumschutzsatzungen noch ganz neu waren und fürs stutzen einer grösseren eiche bussgeldbescheide über 100 000 DM versand wurden) kein fall bekannt , wo eine fichte nicht gefällt werden durfte .

    j.p.

    ps
    für einige zeitgenossen machen die BSS durchaus sinn...
    zum glück ist USA weit weg
     
  11. #11 schlaudi, 14.08.2008
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    Hi, ja die Gemeinde weiß dass genau und möchte natürlich mit der Ausnahmegenehmigung Geld verdienen wenn eine Satzung vorhanden ist.

    Bei uns gängige Praxis: warten bis der erste Herbststurm kommt und dann entweder in der Morgen- oder Abenddämmerung den Baum fällen und zerteilen: Baum war geschädigt und drohte umzustürzen; Gefahr in Verzug, um keine Menschenleben o.ä. zu gefährden wurde sofort gehandelt....
     
  12. #12 Olaf (†), 14.08.2008
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    Mein...

    Großvater hat auf Kupfernägel geschworen:winken
    Soll zwar dauern aber ergebnisorientiert zur Hinfälligkeit des Baumes führen.
    Sagte er
     
  13. #13 wasweissich, 14.08.2008
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :bounce:wegen einer 15m fichte wird kein mensch irgendwelche scherereien machen , noch nicht mal ein beamter....:bounce:
     
  14. #14 Olaf (†), 14.08.2008
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    Du...

    kennst meine Dresdner Rathausmitarbeiter nicht....
     
  15. EMKA

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    Was ist günstiger, die Genehmigungsgebühr fürs Fällen oder die eventuelle Ordnungsstrafe nach dem Fällen ?

    Ich weiß von einem jährlich wiederkehrendem Fall in Sachsen-Anhalt.
    Jedes Jahr Anfang Dezember fällt dort ein Hotel eine 5-8m hohe Edeltanne auf seinem Grundstück, um Sie im Hotel aufzustellen.
    Jedes Jahr wird das Hotel dann beim zuständigen Bauordnungsamt vom gleichen Umweltschützer angezeigt.
    Jedes Jahr zahlt das Hotel kommentarlos die 60,- EUR Strafe.

    Die Fällerlaubnis kostet dort nämlich 90,- EUR.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Oder unsere Baumschützer in H.
    Hier sind ne Menge Gärtner unterwegs, die keinen Baum fällen, wenn sie die Genehmigung nicht auf der Baustelle haben.
    Vor 2 Jahren für einen Bauherren 3 Bäume fällen lassen. Kommentar der Gärtner beim Auffegen:
    Noch Fragen?
     
  17. Uwe!

    Uwe!

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    wenn es "nur" Gebühr kostet, ist das ja noch ok. Gibt aber auch Baumschutzverordnungen, die an die Fällgenehmigung die Pflanzung eines neuen Baumes knüpfen:mauer:mauer:mauer

    bei uns gibt's zum Glück noch gar nichts und die kanpp 20 Bäume sind schon lang weg!:sleeping
     
  18. #18 Der Bauberater, 14.08.2008
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    Ich

    hatte mal einen Bauherren, der war so Anfang 70 und hat gemeint: Das sind meine Bäume, die gehen die Anderen einen Sch... an.
    Keine Satzung, nur NatschG. :deal
    Waren nur drei Bäume, aber jeder war mit DM 1.000,- teures Brennholz, dafür dass es nur Weiden waren! :(
     
  19. #19 Olaf (†), 14.08.2008
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    Ja,...

    Ausgleichspflanzungen sind hier auch an der Tagesordnung - muss aber nicht auf dem gleichen Grundstück sein.
    Im Momemt hoffen wir drauf, dass hier in Sachsen der Gestzentwurf umgesetzt wird, dass Bäume auf Grundstücken <= 1000 m² reine Privatsache sind. Wir haben schon mal nachmessen lassen: 989:biggthumpup:
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 14.08.2008
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    Die Ausgleichspflanzugen hier sind dann wieder der Joke schlechthin.
    Erlaubt sind auch Obstbäume. Obstbäume unterliegen aber nicht dem Baumschutz
    :think
     
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