Ist in unserem Fall ein Energiepass vom Verkäufer zu verlangen?

Diskutiere Ist in unserem Fall ein Energiepass vom Verkäufer zu verlangen? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo :) Ich bin leider in diesem Gebiet reichlich unwissend und wollte euch mal kurz meinen Fall schildern: Wir (mein Mann& ich) haben am...

  1. Ebby83

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    Hallo :)

    Ich bin leider in diesem Gebiet reichlich unwissend und wollte euch mal kurz meinen Fall schildern:

    Wir (mein Mann& ich) haben am 05.05.08 den notariellen Kaufvertrag mit dem Verkäufer (Privat) für unser Reihenhaus geschlossen.
    Soweit ich die Auskunt von der Dekra erhalten habe ist für unser RMH mit BJ 1927 ein Energieausweis pflicht.

    Die Auflassungsvormerkung im GB stand so um den 10-15.07. für uns drin.

    Und die Übergabe der Immobilie hat am 05.08.08 stattgefunden.

    Jetzt meine Frage, haben wir das Recht auf einen Energieausweis zu "pochen" oder zählt das Datum des not. Kaufvertrages?

    Bitte helft mir, ich bin wirklich ratlos ... ich habe schon gegooglet, finde aber nix :irre

    Gruß
    Ebby
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 08.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Was wollt Ihr denn mit dem Pass???
    Der ist mit den Energieeffizienzaufklebern auf Haushaltsgeräten vergleichbar.
    Wenn ich den Kühlschrank bestellt habe, ändert es auch nichts mehr, wenn ich DANN sehe, das der bloss Klasse C ist.
    DAS hätte ich VORHER klären müssen.
    ***
    Ich halte diesen ganzen Ausweis-Zinober für ausgemachten Quatsch und Bürokratisimus.
    Solche Ausweise gips bei Ibäi für 30 € und die sind dann gültig :cry.
    ***
    Vergessen Sies einfach. Eine Beratung zur energetischen Qualität hätten Sie vor dem Kauf einholen sollen/müssen.
    Oder - wenn Sie eh sanieren wollen - dann jetzt einen Energieberater oder Architekten :lock beauftragen, der solche Maßnahmen planen kann.
    MfG
     
  3. #3 Baufuchs, 08.08.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    ich es richtig erinnere, muss der Verkäufer einen solchen Energiepass bei Verkauf nur auf Verlangen vorlegen.

    Sie haben nicht verlangt, er hat nicht vorgelegt. Alles nach Vorschrift.:)

    Sonst wie Ralf D.
     
  4. Julius

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    Aushändigen hätte er ihnen das Ding eh nicht müssen!
    Nur "zugänglich machen" - also Sie hätten mal reingucken dürfen...
     
  5. Ebby83

    Ebby83

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    Danke für die schnellen Antworten :)

    Ich sagte ja, ich bin auf diesem Gebiet reichlich unwissend. :irre

    Aber dann weiß ich erst einmal bescheid, "brauchen" tun wir ihn jetzt nicht.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Diesen Punkt nicht aus den Augen verlieren. :winken

    Gruß
    Ralf
     
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